

Masterinteressent*innen, die einen lehramtsorientierten Bachelor an der Universität Bielefeld im Rahmen des Studienmodells 2011 absolviert haben bzw. bis zum Beginn des jeweiligen Semesters absolviert haben werden, zu dem die Einschreibung für den passenden Master erfolgen soll, bewerben sich innerhalb der Fristen für die Fortsetzung Ihrer Studiengangsvarianten aus dem Bachelor über das Online-Bewerbungsportal der Universität Bielefeld. Hierfür melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten der Universität Bielefeld an. Das System erkennt so automatisch, ob Sie sich für einen Ihrer aktuellen Einschreibung entsprechend passenden Masterstudiengang bewerben, oder einen Wechsel vornehmen.
Passend ist ein Masterstudiengang, wenn das Bachelorstudium für das entsprechende Lehramt mit den entsprechenden Unterrichtsfächern und Kombinationen (Schwerpunktfach, Fach, Kernfach oder Nebenfach) fortgesetzt werden soll. Für Studierende dieser Gruppe müssen der Bewerbung keine Unterlagen beigefügt werden (Ausnahme: DLRG und Erste Hilfe für Sportwissenschaft). Sofern Sie das Bachelorzeugnis bereits haben, laden Sie dieses im Zuge der Bewerbung hoch, andernfalls legen Sie das Zeugnis nach Erhalt der Zugangsbescheide im Zuge der Einschreibung im Studierendensekretariat vor.
Wenn Sie den Übergang zum Master als Anlass für einen Wechsel nehmen, z. B. um von G zu G/ISP oder Ihr Kern- und Nebenfach zu wechseln, beachten Sie bitte die Informationen für externe/weitere Bewerber*innen sowie insbesondere dem Abschnitt "Studierende der Universität Bielefeld, die nicht als interne Bewerber*in gelten".
Auch wenn Sie sich zwischen Ihrem Bachelorabschluss und der Aufnahme des M. Ed. Studiums exmatrikulieren oder in ein anderes Studium eingeschrieben haben, gelten Sie als interne*r Bewerber*in, wenn Ihr Bachelorabschluss aus Bielefeld stammt. Es gelten die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Zugangsvoraussetzungen. Es sind keine weiteren Unterlagen wie in den Informationen für externe Bewerber*innen beschrieben hochladen. Da das Bewerbungs- und Statusportal Sie nach einer zeitweiligen Exmatrikulation nicht mehr als interne*n Bewerber*in erkennt, laden Sie bitte an den Stellen, an denen Pflichtuploads gefordert sind, ein PDF mit dem Hinweis „Bewerbung nach zeitweiliger Exmatrikulation“ hoch.
Sollten Sie zwischenzeitlich ein Studium an anderer Hochschule aufgenommen haben und sich die dort erbrachten Leistungen anrechnen lassen, bewerben Sie sich wie zuvor beschrieben und stellen im Anschluss an die Einschreibung einen Antrag auf Anerkennung bei der jeweiligen Fakultät. Sofern Sie bereits ein Praxissemester absolviert haben, beachten Sie die Hinweise zur Anerkennung des Praxissemesters.
Studieninteressierte, die in ein höheres Fachsemester in den Master of Education aufgenommen werden wollen, folgen bitte den Hinweisen unter "Informationen für externe/weitere Bewerber*innen".
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
Für den Master Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschule mit Integrierter Sonderpädagogik (HRSGe/ISP) gilt eine Besonderheit bezüglich des vorausgehenden Bachelorstudiums: Während in allen anderen Studiengangsvarianten davon auszugehen ist, dass im Regelfall die Studiengangsvariante aus dem Bachelor im Master 1:1 fortgesetzt wird, haben Studierende mit einem Bachelorabschluss in der Variante HRSGe die Möglichkeit, ihr Studium in der Variante HRSGe/ISP fortzusetzen. Dieser Master endet mit einem Abschluss für HRSGe. Er eröffnet aber im Unterschied zu dem Master Grundschule mit ISP nicht automatisch den Zugang zum weiteren Master "Erziehungswissenschaft Integrierte Sonderpädagogik mit dem Berufsziel Lehramt für sonderpädagogische Förderung", mit welchem zusätzlich zu der Qualifikation für HRSGe auch die Qualifikation für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung erworben wird. Dieser ist nach derzeitiger Rechtslage (Lehramtszugangsverordnung - LZV - 2009) nur unter folgenden Bedingungen möglich:
Der Übergang vom Bachelor HRSGe zum M. Ed. HRSGe/ISP gilt nicht als Wechsel, bitte beachten Sie daher die Informationen für interne Bewerber*innen.
Weitere Informationen zu Bielefelder Modell der Integrierten Sonderpädagogik
Nachdem Sie sich beworben haben, wird Ihnen über das Status- und Bewerbungsportal ein Zugangsbescheid zur Verfügung gestellt. Sobald Ihr Zugangsbescheid online steht, erhalten Sie eine Benachrichtigung an die im Portal hinterlegte e-Mail-Adresse (Sie müssen dies bei der Bewerbung entsprechend anklicken).
Bewerber*innen mit einem passenden lehramtsorientierten Bachelor der Universität Bielefeld erhalten ihre Zugangsbescheide unmittelbar nach Abgabe der Bewerbung. Eine Ausnahme gilt für Bewerber*innen mit Sportwissenschaft: Hier erfolgt die Bescheiderstellung erst nach Prüfung der eingereichten Nachweise DLRG und Erste Hilfe.
Alle weiteren Bewerber*innen erhalten ihre Zugangsbescheide nach Abschluss der Prüfung. Dies kann vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Wenn Sie einen positiven Zugangsbescheid erhalten haben und Ihr Bachelorzeugnis vorliegt, können Sie sich ein- bzw. umschreiben. Die Umschreibung erfolgt über das Bewerbungs- und Statusportal. Beachten Sie dafür die Hinweise auf der Seite des Studierendensekretariats [LINK].
Weitere Hinweise zur Ein- bzw. Umschreibung
Beachten Sie die Fristen für die Ein- bzw. Umschreibung.
Studierende, die das Praxissemester - wie für den Studienverlauf empfohlen - am Ende des ersten Semesters im Master of Education beginnen möchten, müssen abweichend von den allgemeinen Fristen frühzeitig in den M. Ed. umgeschrieben sein. Für die Ein- bzw. Umschreibung muss das Bachelorzeugnis oder zumindest eine vorläufige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums vorliegen. Bitte besprechen Sie Ihren individuellen Zeitplan bis zur Zeugniserstellung mit den zuständigen Prüfungsämtern, insbesondere dem Prüfungsamt der Fakultät, in der Sie Ihre Bachelorarbeit verfassen, da dieses das Zeugnis bzw. falls nötig eine vorläufige Abschlussbescheinigung ausstellt. Sie sollten die Begutachtungsfrist von sechs Wochen plus die Bearbeitungszeit der Prüfungsämter einplanen.
Die erforderlichen vollständigen Unterlagen für die Ein- bzw. Umschreibung in den M. Ed. inklusive Bachelorzeugnis oder zumindest einer vorläufigen Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums müssen im Studierendensekretariat eingereicht werden
Der letztmögliche Termin für die Ein- bzw. Umschreibung variiert jedoch in den einzelnen Praxissemesterdurchgängen in Abhängigkeit von der Platzbeantragung der schulischen Praktikumsplätze im Webportal zur Platzvergabe (PVP) und kann auch in den Oktober bzw. April hinein verlängert werden. Die jeweils konkreten Termine eines Praxissemesterdurchgangs können Sie dem jeweiligen Fahrplan Praxissemester entnehmen. Dem Fahrplan können Sie auch die frühzeitigen Fristen für die Anmeldung zu den vorbereitenden Lehrveranstaltungen (Vorbereitung Praxissemester - VPS) entnehmen.