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Kompetenzzentrum barrierefreie digitale Hochschulverwaltung.NRW

Logo der ZAB, bunte Kreise mit Schriftzug Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei
Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Barrierefreie Webseiten

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Kontaktmöglichkeiten

Wenn Sie Fragen zu dem Thema Barrierefreiheit von Webseiten haben, eine Beratung wünschen oder eine Testanfrage haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Für Testanfragen senden Sie uns bitte den Link zur zu überprüfenden Website sowie gegebenenfalls erforderliche Zugangsdaten. In der Regel vereinbaren wir im Vorfeld einen kurzen Termin, um den Ablauf der Testung zu besprechen und eventuelle Zugänge zur Website zu klären.

Animiertes Bild eines aufgeklappten Laptops von Oben. Vor dem Laptop liegt eine Braille-Zeile. Auf der Braille-Zeile sind zwei Hände.
© ZAB - Universität Bielefeld

Die barrierefreie Gestaltung von Webseiten ist wichtig, um Informationen für alle Menschen zugänglich zu machen. Dabei profitieren alle von gut umgesetzten und strukturierten Webseiten.

Dazu müssen verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit, wie gut wahrnehmbare Inhalte, ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte zu Bildern, beachtet werden.

Worauf es bei einer barrierefreien Webseite ankommt, wie man Barrierefreiheit technisch umsetzt und vorhandene Seiten auf ihre Barrierefreiheit prüft, dazu berät Sie das Kompetenzzentrum barrierefreie digitale Hochschulverwaltung.NRW.

Was bieten wir an?

  • Beratung rund um das Thema digitale Barrierefreiheit von Webseiten
  • Kurztestung von Webseiten auf Barrierefreiheit
  • Beratung bei dem Aufbau und der Erstellung von barrierefreien Webseiten

Die BiBa-Testverfahren und Prüfsiegel

Das Kompetenzzentrum bietet derzeit zwei Bielefeld Barrierefrei (BiBa)-Testverfahren zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webanwendungen und Apps an:

 

BiBa-Kurztest (Web/App)

Grafik: Logo des BiBa-Kurztests, bestehend aus dem Bild eines Bibers, mit Schriftzug „BiBa-Kurztest“, darunter bunte Kreise mit dem Schriftzug „ZAB“. Rechts daneben befindet sich eine graue Fläche mit der Beschriftung „79% Prüfkriterienkonform“.
© ZAB - Universität Bielefeld

Dieses von uns entwickelte Prüfverfahren dient der ersten Einschätzung der digitalen Barrierefreiheit einer Webseite oder App.
Der Test basiert auf den wichtigsten Prüfschritten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0, Stand Mai 2019), der europäischen Norm für digitale Barrierefreiheit (EN 301 549 (Web), Version 3.2.1) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und 2.2 in den Konformitätsstufen A und AA. Der Kurztest ist kein Zertifizierungsverfahren. Vielmehr dient der Test zur internen Überprüfung der Barrierefreiheit und kann als Vorbereitung auf eine Zertifizierung dienen.

BiBa-Volltest (Web)

Grafik: Logo des BiBa-Volltests, bestehend aus bunten Kreise mit dem Schriftzug „ZAB“. Rechts daneben befindet sich eine blau eingerahmte Fläche mit dem Bild eines Bibers und der Beschriftung „BiBa Test“, darunter der Text „79% BITV + WCAG konform“.
© ZAB - Universität Bielefeld

Der Volltest ist ein Zertifizierungsverfahren und basiert auf der BITV 2.0 (Stand Mai 2019) mit den anzuwendenden Prüfschritten aus der EN 301 549 (Web), Version 3.2.1, sowie den WCAG 2.1 und 2.2, Konformitätsstufe AA.

Das BiBa-Prüfsiegel kennzeichnet die Konformität der Barrierefreiheit der geprüften Webseite oder App in Hinblick auf die zugrunde liegenden Prüfkriterien. Die Konformität zeigt in Prozent an, welcher Anteil der Prüfschritte über alle untersuchten Seiten als „erfüllt“ bewertet wurden.

Unsere BiBa-Tests, sowohl der Kurztest als auch der Volltest, bestehen aus mehreren Prüfschritten. Dabei umfasst der Kurztest in etwa 40 Prüfschritte, der Volltest hingegen 110 Prüfschritte. Diese werden auf jede zu untersuchende Webseite oder App-Ansicht angewendet. Werden bei der Prüfung Barrieren festgestellt, dokumentieren wir diese im Prüfbericht. Wenn möglich, geben wir eine Hilfestellung zur Verbesserung des festgestellten Problems.

Gesetzliche Einordnung

Grafische Übersicht zur gesetzlichen Regelung von IT-Barrierefreiheit. Die Grafik enthält das BGG NRW, die BITVNRW, die EN 301 549, die WCAG 2.1 und PDF/UA.

Hochschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Dabei definiert die EU-Norm DIN-EN 301 549 die Anforderungen an Webseiten und Software und gibt in den Abschnitten 9 – 11 die Konformitätsanforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) wieder. Die WCAG 2.1 ist der Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten.

In NRW regelt das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) die Umsetzung der Barrierefreiheit der öffentlichen Stellen und enthält spezifische Bestimmungen zur Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITVNRW) präzisiert die Anwendung des BGG für den Bereich der IT der öffentlichen Stellen des Landes und definiert u. a. im § 3 auch die anzuwendenden Standards für Barrierefreiheit.

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