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Schwerpunkt­bereich

Erstes Juristisches Staatsexamen­ Universitärer Teil

© Universität Bielefeld

Schwerpunktbereiche

Zum Studium gehört die Absolvierung eines gewählten Schwerpunktbereiches. In diesem Bereich wird der universitäre Teil der Ersten Juristischen Prüfung abgelegt.

Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem SPB 6 wenden Sie sich bitte an

Prof.*in Dr. Ulrike Davy

Raum: H0 - 40
Tel.: 0521 / 106 - 44 00 oder - 68 93 (Frau Hastaedt)
Email: udavy @uni-bielefeld.de

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

 

Nähere Informationen

Das Begleitmaterial zu den aktuellen Veranstaltungen finden Sie für jede Veranstaltung im eKVV unter „LernraumPlus“.

Klausuren im SPB 7 finden in der vorletzten Semesterwoche statt. Den Termin sowie die Anmeldefrist erfahren Sie beim Prüfungsamt (T3-130).

Ersatzklausuren werden nicht angeboten.

Hausarbeiten im SPB 7 finden während der ersten vier Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Den Termin sowie die Anmeldefrist erfahren Sie beim Prüfungsamt (T3-130).
 

Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten

 

Seitenlayout

Alle Blätter sind nur einseitig zu beschreiben.
Paginierung der Seiten: Sachverhalt, Literaturverzeichnis und Gliederung durchgängig mit römischen Ziffern (I, II, III usw.). Das Deckblatt wird nicht mitgezählt. Gutachten durchgängig mit arabischen Ziffern, bei 1 neu beginnend.

 

 

Formatierungsvorschläge

Seitenränder: Oben 2,5 cm, unten 2 cm

Deckblatt, Sachverhalt, Schrifttumsverzeichnis, Gliederung und ggf. Abkürzungsver- zeichnis: Links 3,5 cm, rechts 1,5 cm
Text: Links 7,5 cm, rechts 1,5 cm

Schriftart: Times New Roman 12 Punkt (Fußnoten: 11 Punkt). Vermeiden Sie den Wechsel der Schriftart oder die Verwendung zahlreicher Schriftschnitte, durch die der Text unruhig wirkt. Es genügt, wenn die Überschriften fett und Gerichte und Autoren kursiv auszeichnen. Wollen Sie im Gutachtentext einzelne Wörter besonders hervorhe- ben, empfiehlt sich auch dafür der Kursivdruck.
Der Text kann wahlweise linksbündig oder im Blocksatz formatiert werden. Automati- sche Silbentrennung ist zur Vermeidung größerer Leerräume zwischen den Wörtern (insbesondere beim Blocksatz) empfehlenswert.
Absatzabstand: Vor 6 Punkt, Nach 0 Punkt, Zeilenabstand 18 Punkt (Fußnoten: Vor 0 Punkt, Nach 4 Punkt, Zeilenabstand Einfach).

 

 

Deckblatt

Bei Übungshausarbeiten mit vollem Vor- und Familiennamen (Vornamen bitte nicht abkürzen, da die Scheine stets auf Frau oder Herrn stud. iur. ausgestellt werden und bei abgekürzten Vornamen überflüssige Rückfragen produziert werden).
Bei der Schwerpunkthausarbeit darf außer der Kennziffer kein Hinweis auf die Person der Verfasserin oder des Verfassers vorhanden sein.

 

 

Umfang

ca. 35 Seiten



Schwerpunktbereich 7

Arbeit und sozialer Schutz

SPB 7

I. Berufsfelder*

Der Schwerpunktbereich „Arbeit und sozialer Schutz“ zeichnet sich durch seine besonders hohe praktische Relevanz aus und bereitet die Studierenden auf vielfältige berufliche Einsatzmöglichkeiten vor. So umfassen die Themengebiete des Schwerpunktbereichs die Zuständigkeit von gleich 2 Fachgerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit) mit insgesamt über 2.800 Richterstellen (Zahlenangeben lt. Richterstatistik 2018 des Bundesamtes für Justiz). Unter den Fachanwaltschaften ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 10.500 Fachanwälten am weitesten verbreitet, was auf die überragende wirtschaftliche Bedeutung des Arbeitsrechts hinweist. Ähnliches gilt für den Fachanwalt für Sozialrecht. Hier sind derzeit ca. 1.900 Fachanwältinnen und Fachanwälte zugelassen (Zahlenangaben lt Fachanwaltsstatistik 2019 der BRAK). Von daher eröffnet das Schwerpunktbereichsstudium und damit die frühzeitige intensive Beschäftigung mit dem Arbeits- und Sozialrecht einen zusätzlichen Qualifikationsnachweis, der für die spätere berufliche Tätigkeit sicherlich erhebliche Vorteile bietet. Neben den klassischen juristischen Berufen in der Justiz, der Anwaltschaft und der Verwaltung (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Bundesagentur für Arbeit) öffnen sich für den arbeits- und sozialrechtlich ausgewiesenen Juristen darüber hinaus weite Berufsfelder in der Wirtschaft (Rechts- und Personalabteilungen der Unternehmen) und bei zahlreichen Verbänden (insbesondere den Gewerkschaften und den Verbänden der Arbeitgeber).

II. Gegenstände von Studium und Prüfung

Die Gegenstände des Studiums im Schwerpunkt „Arbeit und sozialer Schutz“ sind in § 26 Abs. 1 StudPrO 2020 aufgelistet. Im Schwerpunkt werden die arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse aus dem Grundkurs Arbeitsrecht vertieft und Kenntnisse im Sozialrecht vermittelt. Im Arbeitsrecht werden z.B. Vertiefungsveranstaltungen zum Individualarbeitsrecht sowie Veranstaltungen zum Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, zum Betriebsverfassungsrecht und zum europäischen Arbeitsrecht angeboten. Das Angebot im Sozialrecht erfasst z.B. das Sozialversicherungsrecht einschließlich des Arbeitsförderungsrechts, das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Sozialhilferecht und das Gesundheitsrecht. Das Angebot wird abgerundet durch Veranstaltungen zum Verfahrensrecht beider Rechtsgebiete. Das Studium dieser Gegenstände des Schwerpunktbereichs erstreckt sich auf 12 LVS. Das jeweilige Angebot, das in der Regel durch Fallübungen begleitet wird, wird rechtzeitig vor Semesterbeginn im ekVV bekanntgegeben.

Bei weiteren 4 LVS bestehen in gewissem Umfang Wahlmöglichkeiten. Wie in allen Schwerpunktbereichen erstrecken sich Studium und Prüfung im Umfang von 2 LVS auf eine Veranstaltung aus einem der Grundlagenfächer im Sinne von § 2 Abs. 2 StudPrO 2020. Weitere 2 LVS bestreiten die Studierenden nach ihrer Wahl mit Veranstaltungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Insolvenzrecht, der Rechnungslegung oder solcher Veranstaltungen aus dem Arbeits- oder Sozialrecht, die als Veranstaltungen nach Wahl ausgewiesen sind

III. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus einer Klausur und einer häuslichen Arbeit (ggfls. mit mündlicher Prüfung) zusammen. Die Details regeln die §§ 27, 52 ff. der StudPrO 2020. Zusammenfassend gilt Folgendes (verbindlich sind allein die Regelungen der StudPO): Der Klausurstoff erfasst nach § 56 Abs. 2 StudPrO 2020 die Gegenstände des von dem Prüfling gewählten Schwerpunktbereichs einschließlich der internationalen und interdisziplinären Bezüge sowie der Verbindungen zu den Pflichtfächern im Sinne von § 11 Abs. 2 und 3 JAG NW. Der Prüfungsausschuss gibt vor Vorlesungsbeginn bekannt, auf welche Gegenstände sich die Klausur bezieht. Die vierwöchige Hausarbeit wird regelmäßig als Themenhausarbeit ausgegeben. Sie kann nach Wahl des Veranstalters gem. § 27 Abs. 2 S. 1, 52 Abs. 7 StudPrO 2020 mit oder ohne mündliche Prüfung gestellt werden. Wird die Hausarbeit in einem Seminar angefertigt, so ist die Teilnahme an der Seminarveranstaltung eine nachzuweisende Studienleistung gemäß § 58 Abs. 3 StudPrO 2020.

Alle Leistungen werden von jeweils zwei Prüfern unabhängig bewertet. Das Ergebnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 % in das Gesamtergebnis der ersten Prüfung ein, dabei werden die häusliche Arbeit und die Klausur mit je 50 % bewertet. Die übrigen 70% entstammen nach Maßgabe des JAG NW dem staatlichen Prüfungsteil (sechs Klausuren und eine mündliche Pflichtfachprüfung).

IV. Besonderheiten des Schwerpunktbereichs

Der Schwerpunktbereich „Arbeit und sozialer Schutz“ ist zwei Fachsäulen zugeordnet, dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht. Während die Dogmatik im Arbeitsrecht weit fortgeschritten ist und von den Studierenden dementsprechend auch in Detailfragen vertiefte Kenntnisse erwartet werden, beschränkt sich die Lehre des Sozialrechts im Wesentlichen auf die Vermittlung grundlegender Zusammenhänge, die auch über tagespolitische Eingriffe des Gesetzgebers hinaus Bestand haben. Besondere Aufmerksamkeit wird den Schnittpunkten der beiden Rechtsgebiete zuteil.

V. Die Lehrenden

Die Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs werden im Wesentlichen von drei Hochschullehrern der Universität Bielefeld betreut. Frau Prof. Dr. Ulrike Davy trägt die Hauptlast der sozialrechtlichen Vorlesungen; Frau Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou und Herr Prof. Dr. Oliver Ricken teilen sich die arbeitsrechtlichen Veranstaltungen. Die Vorlesungen, die der Wahl der Studierenden unterliegen (§ 26 Abs. 2 StudPrO 2020), werden von denjenigen Hochschullehrern, die in den entsprechenden anderen Schwerpunktbereichen unterrichten, sowie von einer Honorarprofessorin und einem Honorarprofessor getragen (Frau Vors. Richterin am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Anja Schlewing, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinrich Gussen).

VI. Ansprechpartner(innen)

Für weitere Fragen zum Schwerpunktbereich Arbeit und sozialer Schutz wenden Sie sich bitte an:

Frau Prof. Dr. Ulrike Davy, H 0 - 40, Telefon: 106-4400

Frau Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, H 1 - 111, Telefon 106-6947

Herrn Prof. Dr. Oliver Ricken, H 1 - 107, Telefon 106-6971

* Dieser Text verwendet die männliche Form, um die Lesbarkeit des Textes zu erleichtern. Gemeint sind stets Männer, Frauen sowie Personen, die dem dritten Geschlecht angehören.



Schwerpunktbereich 6 – neu

Europäisches und Internationales Öffentliches Recht

SPB 6 – neu

Die Entscheidung für das vertiefte Studium des Europäischen und Internationalen Rechts ist heute mehr denn je eine Entscheidung für ein umfassendes Verständnis des Rechts. Deswegen richtet sich der Schwerpunkt nicht nur an diejenigen, die eine berufliche Laufbahn im europäischen oder internationalen Kontext, etwa bei der EU oder einer Internationalen Organisation, erwägen. Wer die heutige Welt besser verstehen will, wird von diesem Schwerpunkt profitieren: Im Prozess der Internationalisierung und Europäisierung hat sich  der Einfluss von Völker- und Europarecht auf das nationale Recht heute derart intensiviert, dass kaum ein Rechtsgebiet mehr völlig ohne völkerrechtliche oder jedenfalls europarechtliche Bezüge auskommt. Um das heute in Deutschland geltende Recht wirklich zu erfassen sind Kenntnisse des europäischen und internationalen Rechts unerlässlich.

Dementsprechend ist das Europarecht in seinen Bezügen zu den Kernfächern auch Pflichtfach in der Ersten Prüfung. Im Schwerpunkt 6 können die im Grundstudium erworbenen Europarechtskenntnisse jedoch weiter vertieft werden und um das Studium des Völkerrechts, das in den vergangenen 70 Jahren einen bedeutenden Aufgaben- und Strukturwandel durchlaufen hat, erweitert werden. . Mit dem Migrationsrecht und der öffentlich-rechtlichen Rechtsvergleichung gestattet der Schwerpunkt weitere Akzentsetzungen.

Das Lehrangebot im Schwerpunkt 6 ist auf verschiedene Themenbereiche verteilt und ermöglicht es den Studierenden auf diese Weise, individuelle Interessen systematisch vertieft zu studieren:

Im Bereich 1 geht es um Grundlagen des Europarechts, beispielsweise Europarechtsgeschichte, Europäische Verfassungslehre, Europäisches Verfahrens- und Prozessrecht.
Im Bereich 2 können besondere Teilgebiete des Europarechts vertieft werden, beispielsweise Europäisches Binnenmarktrecht, Europäisches Wettbewerbsrecht, Grundrechtschutz in Europa, Europäisches Umweltrecht, „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, Außenbeziehungen.
Im Bereich 3 geht es um das Völkerrecht. Dies reicht von den Grundlagen des Völkerrechts über das Wirtschaftsvölkerrecht bis hin zu Teilgebieten wie Internationaler Menschenrechtsschutz oder das Recht der Internationalen Organisationen.
Im Bereich 4 kann mit dem Migrationsrecht ein Rechtsgebiet vertieft werden, das in besonderem Maße Europa- und Völkerecht verbindet. Das Lehrangebot umfasst beispielsweise Einwanderungs- und Freizügigkeitsrecht, Asyl- und Flüchtlingsrecht.
Der Bereich 5 gilt der öffentlich-rechtlichen Rechtsvergleichung und thematisiert verfassungsrechtliche Bezüge zum Völker- und Europarecht. Das Lehrangebot hier umfasst beispielsweise Lehrveranstaltungen zu ausländischen Verfassungsordnungen und zu den Grundlagen der Rechtsvergleichung.

Das Studium der Gegenstände des Schwerpunktbereichs in den gewählten Bereichen umfasst 10 LVS. Das Studium erstreckt sich ferner nach Wahl der oder des Studierenden auf Veranstaltungen im Umfang von 4 LVS auf Nachbarwissenschaften, die einen Bezug zum internationalem oder europäischem Recht aufweisen, sowie auf eine Veranstaltung im Umfang von 2 LVS aus einem der Grundlagenfächer.

Prüfungen: Es sind zwei Aufsichtsarbeiten zu unterschiedlichen Veranstaltungen im Umfang von jeweils 150 Minuten zu erbringen, die als Abschlussklausur zu einer Veranstaltung des Schwerpunktes 6 angeboten werden. Es dürfen nicht mehr als zwei Aufsichtsarbeiten erbracht werden.

Daneben wird eine Hausarbeit verlangt.

Durch die Wahl der Aufsichtsarbeiten und Hausarbeit können weitere Akzente gesetzt werden: Werden für die Hausarbeit und mindestens eine Aufsichtsarbeit die entsprechenden Bereiche gewählt, dann wird im Zeugnis über erbrachte Leistungen der Schwerpunktbereich bezeichnet mit: „Europäisches und Internationales Öffentliches Recht – Unterschwerpunkt Europarecht“ bzw. „Unterschwerpunkt Völkerrecht“ oder „Unterschwerpunkt Migrationsrecht“.



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