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SPB 2: Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

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SPB 2: Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

Konzeption

Der Pflichtfachstoff des Jurastudiums führt mit der Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht lediglich in einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts ein. Wer später auf diesem Gebiet praktisch tätig sein will, bedarf eines deutlich breiter angelegten Grundlagenwissens. Nur dann kann er erfolgreich als Rechtsanwalt tätig werden, als Jurist in der Rechtsabteilung eines Unternehmens bestehen oder als Richter wirtschaftsrechtlich angelegte Streitfälle entscheiden. Der Schwerpunktbereich Unternehmens- und Wirtschaftsrecht will dazu beitragen, Sie hierauf vorzubereiten.

Die flexible Struktur dieses Schwerpunktbereichs gibt Ihnen dabei die Möglichkeit, im großen Rechtsbereich des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts Schwerpunkte selbst zu setzen. Diese Flexibilität kommt insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass Sie aus einem breiten Angebot von Lehrveranstaltungen wählen können und sich der Gegenstand der Prüfungsleistungen in Gestalt von Semesterabschlussklausuren und Hausarbeiten jeweils auf konkrete von Ihnen zu wählende Lehrveranstaltungen beschränkt.

Das Studium des Schwerpunkts umfasst 16 Semesterwochenstunden (SWS).

Im Umfang von mindestens 10 SWS sind aus dem Pflichtbereich (§ 36 Abs. 1 StudPrO) zu wählen. Dazu zählen folgende Fächer:

  • Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht unter Einschluss des Rechts der Familienunternehmen, des Konzernrechts, des europäischen Gesellschaftsrechts und des Umwandlungsrechts,
  • Insolvenzrecht,
  • Steuerrecht und Recht der Rechnungslegung,
  • Lauterkeits- und Kartellrecht

Die Aufsichtsarbeit können von den Studierenden aus dem Angebot dieser Veranstaltungen frei gewählt werden. Eine der drei Aufsichtsarbeiten muss das Gebiet des Kapitalgesellschaftsrechts zum Gegenstand haben. 

Die ferner zu absolvierenden 4 SWS sind entweder ebenfalls aus dem Pflichtbereich oder aus dem Wahlbereich (§ 36 Abs. 2 StudPrO) zu wählen. Der Wahlbereich umfasst folgende Fächer:

  • Zivilverfahrensrecht (§ 35 StudPro),
  • Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht (§ 37 StudPro),
  • Arbeits- und Sozialrecht (§ 41 StudPro),
  • Öffentlichen Wirtschaftsrecht (§ 38 StudPro),
  • Bereich der Innovation, Digitalisierung und Wettbewerb (§ 43 StudPro).

Die Voraussetzung für die Zulassung der Schwerpunktshausarbeit sind zusätzliche Prüfungsleistungen nach §§ 36 Abs. 4, 31 StudPro. Im Übringen ist auch eine Prüfungsleistung in einem Grundlagenfach von einem Umfang von 2 SWS zu erbringen (§§ 36 Abs. 4, 31 Abs. 2 Nr. 3 StudPro). 

Als Prüfungsleistung sind zum einen drei Semesterabschlussklausuren von jeweils 120 Minuten zu jeweils einer Veranstaltung aus dem Pflichtbereich abzulegen. Die Studierenden können aus dem Lehrangebot der Fakultät drei Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtbereich, in denen eine Klausur angeboten wird, grundsätzlich frei wählen. Allerdings muss mindestens eine Klausur das Kapitalgesellschaftsrecht zum Gegenstand haben.

Zum anderen ist eine (Themen-)Hausarbeit innerhalb von vier Wochen zu einer Veranstaltung aus dem Pflicht- oder Wahlbereich anzufertigen, welche mit einer mündlichen Prüfung (Disputation) über das Thema der Hausarbeit verbunden ist (Vortrag + Prüfungsgespräch).

Die mündliche Prüfung ist gem. § 47 Abs. 1 S. 1 StudPrO 2023 eine Disputation über das Thema der Hausarbeit (Vortrag + Prüfungsgespräch). Ihre Note fließt mit einem Anteil von 10 % in die Gesamtbewertung des Schwerpunkts ein (§ 50 Abs. 2 S. 2 StudPrO 2023). Damit entspricht sie in ihrem Gewicht nahezu einer Klausur im SPB2 – ohne dass dafür zusätzliche Inhalte gelernt werden müssen. Nutzen Sie diese Chance!

Angesichts zahlreicher Fragen wie:

  • ,,Wie läuft die Disputation ab?"
  • ,,Wie kann ich mich darauf vorbereiten?"
  • ,,Was wird von mir erwartet?"

wurde dieser Leitfaden als Unterstützung erstellt.

Hier abrufbar!

Die Hinweise in diesem Leitfaden gelten nur für die vom Lehrstuhl Sanders geführte mündliche Prüfung. Andere Lehrstühle haben möglicherweise andere Vorgaben. 

Veranstaltungen mit Prüfungsleistungen

SoSe 2026

Klausuren 

  • (Materielles) Leistungsstörungsrecht im Insolvenzverfahren (Felsch)
  • GmbH-Recht (Sanders)
  • Nachhaltigkeit und Gesellschaftsrecht (Sanders)
  • Lauterkeitsrecht (Weiler)

Hausarbeiten (mit mündlicher Prüfung) 

  • (Materielles) Leistungsstörungsrecht im Insolvenzverfahren (Felsch)
  • GmbH-Recht (Sanders) 
  • Nachhaltigkeit und Gesellschaftsrecht (Sanders) 
  • Lauterkeitsrecht (Weiler) 

WiSe 2025/2026

Klausuren 

  • Aktienrecht (Sanders) 
  • Insolvenzrecht (Jacoby)
  • Recht der Familienunternehmen (Sanders, Hoon, Kempny, Mehringer, von Thunen) 

Hausarbeiten (mit mündlicher Prüfung) 

  • Aktienrecht (Sanders) 
  • Insovenzrecht (Jacoby) 
  • Recht der Familienunternehmen (Sanders, Hoon, Kempny, Merhinger, von Thunen) 
  • Markenrecht (Weiler) 

 

Veranstaltungen ohne Prüfungsangebot

SoSe 2026

  • Unternehmenssteuerrecht I & II  (Kempny/ Schmitz-Herscheidt)
  • Übung im Unternehmensteuerrecht (Klöpping)

WiSe 2025/26

  • Einkommenssteuerrecht (Kempny) & Übung (Wolff)
  • Umsatzsteuerrecht, Buchführung & Bilanzierung (Kempny) 
  • Abgabenordnung & Finanzgerichtsordnung (Kempny)

StudPrO 2023

§ 36 

SPB 2 (Unternehmens- und Wirtschaftsrecht)

(1) Gegenstände von Studium und Prüfung im Schwerpunktbereich Unternehmens- und Wirtschaftsrecht sind das Personen und Kapitalgesellschaftsrecht unter Einschluss des Rechts der Familienunternehmen, des Konzernrechts, des europäischen Gesellschaftsrechts und des Umwandlungsrechts sowie das Insolvenzrecht, das Recht der Rechnungslegung, das Steuerrecht und das Lauterkeits- und Kartellrecht. Das Studium dieser Gegenstände des Schwerpunktbereichs erstreckt sich auf mindestens 10 SWS.

(2) Das Studium und die Prüfung in Form der Hausarbeit und der mündlichen Prüfung kann sich nach Wahl der*des Studierenden im Umfang von bis zu 4 SWS darüber hinaus beziehen auf den Inhalt von Veranstaltungen aus dem Zivilverfahrensrecht gemäß § 35, dem Europäischen und Internationalen Privat- und Verfahrensrecht gemäß § 37, dem Arbeits- und Sozialrecht gemäß § 41, dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht gemäß § 38 sowie aus dem Bereich der Innovation, Digitalisierung und Wettbewerb gemäß § 43.

(3) Es sind drei Aufsichtsarbeiten im Umfang von jeweils 120 Minuten zu erbringen. Sie müssen sich nach Wahl der*des Studierenden auf unterschiedliche Veranstaltungen nach Absatz 1 beziehen. Eine der drei Aufsichtsarbeiten muss das Gebiet des Kapitalgesellschaftsrechts zum Gegenstand haben. Der Prüfungsausschuss gibt rechtzeitig bekannt, welche der angebotenen Aufsichtsarbeiten dies ist. Es dürfen nicht mehr als drei Aufsichtsarbeiten erbracht werden. 


(4) Die weiteren Prüfungen (§ 31) sind Voraussetzung für die Zulassung zur Hausarbeit.

Ansprechpartner

Als Koordinatoren des Schwerpunktbereichs 2 Unternehmens- und Wirtschaftsrechts stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:

Prof. Dr. Florian Jacoby,

Prof. Dr. Detlef Kleindiek,

Prof.‘in Dr. Anne Sanders.

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