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  • Beratungsrichtlinien

    © Universität Bielefeld

Richtlinien guter Beratung

Die zwölf Beratungseckpunkte

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1. Vertraulichkeit

Die Anliegen der Ratsuchenden werden in einer geschützten Atmosphäre besprochen. Das bedeutet, die Anliegen werden nicht an Dritte kommuniziert. Falls zur Klärung des Anliegens die Expertise weiterer Personen hinzugezogen werden muss, wird dafür das Einverständnis der Ratsuchenden eingeholt.

 

2. Parteilichkeit

Die StudienberaterInnen unterstützen die Ratsuchenden bei der Reflexion und/oder Realisierung ihrer Anliegen. Gleichzeitig werden innerhalb der Beratung die Rahmenbedingungen der Fakultät sowie der Universität berücksichtigt.

 

3. Niedrigschwelligkeit

Die Ratsuchenden können zunächst mit sämtlichen Anliegen an die StudienberaterInnen herantreten. Eine regelmäßige Erreichbarkeit der StudienberaterInnen sowie zeitnahe Bearbeitung der Anliegen der Ratsuchenden wird gewährleistet. Die Erreichbarkeit wird den Ratsuchenden über gängige Kommunikationskanäle (E-Mail, Homepage, Aushänge etc.) bekannt gegeben. Die Beratung wird adressatengerecht durchgeführt. Die StudienberaterInnen verwenden verständliche Begriffe und Materialien, um die Bedeutung von universitätsinhärenten Begrifflichkeiten zu vermitteln sowie das Zurechtfinden der Ratsuchenden im Universitätskontext zu erleichtern.

 

4. Vernetzung und Austausch

Die StudienberaterInnen arbeiten mit anderen Akteuren (fakultätsintern sowie universitätsweit) zusammen, um korrekte Informationsweitergabe gewährleisten sowie an passende AnsprechpartnerInnen verweisen zu können. Gleichzeitig fungieren StudienberaterInnen bzgl. des Informationsflusses als Schnittstelle zwischen den Anliegen der Ratsuchenden und der Fakultät/Abteilung.

 

5. Ergebnisoffenheit

Der Beratung liegt kein zuvor durch den/die BeraterIn definiertes Ziel zugrunde. Die Beratung orientiert sich an den Anliegen/Zielen der Ratsuchenden bzw. die Anliegen/Ziele können im Verlauf gemeinschaftlich zwischen den Ratsuchenden und den StudienberaterInnen festgelegt werden.

 

6. Subjektivität und Transparenz

In die Beratung können subjektive Eindrücke der StudienberaterInnen einfließen. Falls dies der Fall ist, wird dieses gegenüber den Ratsuchenden klar kommuniziert.

 

7. Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit

Ratsuchende erhalten in der Beratung sichere, korrekte und aktuelle Informationen.

 

8. Willkommenshaltung gegenüber Ratsuchenden

Die Haltung der StudienberaterInnen gegenüber den Ratsuchenden ist respektvoll sowie freundlich und berücksichtigt die Heterogenität der Ratsuchenden. Alle Anliegen der Ratsuchenden werden ernst genommen.

 

9. Abschlussresümee

Die StudienberaterInnen erfragen explizit, ob das Anliegen der Ratsuchenden umfassend und abschließend geklärt werden konnte.

 

10. Dokumentation, Evaluation und Modifikation

Die StudienberaterInnen dokumentieren und evaluieren die Informations- und Beratungsangebote in anonymisierter Form. Gegebenenfalls werden die Angebote entsprechend der Ergebnisse der Evaluation angepasst.

 

11. Fortbildung

Die StudienberaterInnen tragen dafür Sorge, sich in Bezug auf Beratungskompetenz, Informationsaktualität sowie die Entwicklungen der in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Fächer fortzubilden.

 

12. Zielgruppenorientiertes Beratungsangebot

Die StudienberaterInnen stellen Beratungsangebote zur Verfügung, die die Ratsuchenden nutzen können. Gleichzeitig suchen die StudienberaterInnen (potentielle) Zielgruppen auf und stellen passgenaue Angebote zur Verfügung.


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