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Bachelor Nebenfach

Rechtswissenschaftliche Fragestellungen spielen in nahezu allen Bereichen der Berufswelt eine Rolle. Häufig können die Folgen beruflichen Handelns nur vor dem Hintergrund rechtlicher Kenntnisse abgeschätzt werden. Aus diesem Grund sind der Erwerb rechtswissenschaftlicher Grundkenntnisse und die Fähigkeit, diese in der Praxis anzuwenden, eine wichtige Qualifikation nicht nur für die klassischen juristischen Berufe.

Die Fakultät für Rechtswissenschaft bietet daher für Studierende, die im Hauptfach ein anderes Fach belegt haben und dort einen Bachelor-Abschluss anstreben, Rechtswissenschaft als Nebenfach an.

Ziel des Nebenfachstudiums ist es, den Umgang mit juristischen Sachverhalten zu erlernen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und diese in einem Gutachten darstellen zu können. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, ihre juristischen Kenntnisse als Zusatzqualifikation in verschiedenen Bereichen der Arbeitswelt einsetzen und zur Unterstützung von beruflichen Entscheidungen nutzen zu können.

Wie in konsekutiven Studiengängen üblich gliedert sich das Studium in Module, aus denen die Studierenden zum Teil nach eigenen Präferenzen wählen können. In den ersten vier Semestern des Studiums steht der Erwerb von Grundkenntnissen im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht im Vordergrund. Für das 5. und 6. Semester werden drei verschiedene Profile angeboten, die sich an typischen Berufsfeldern orientieren: „Industriemanagement“, „Organisationen und Verbände“ sowie „soziale und pädagogische Berufsfelder“. Daneben besteht die Möglichkeit der freien Kombination. Alle Prüfungen (unter anderem Aufsichtsarbeiten, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Referate) werden studienbegleitend abgenommen. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

Das Modulhandbuch finden Sie hier.

Netzplan Bachelor-Nebenfach Rechtswissenschaft

Weitere Informationen zum Ablauf des Studiums.


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