Bielefelder Lehrer*innenbildung

Zugang zum Studium des Master of Education an der Universität Bielefeld haben Absolvent*innen eines ersten Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, sofern das Studium eine für das angestrebte Lehramt einschlägige Ausrichtung (insbesondere zulässige Fächerkombination einschließlich Bildungswissenschaften) aufweist. Die Einzelheiten der Zugangsregelung sind in § 4 der Masterordnung (MPO Ed.) nachzulesen.
Die Bewerbung auf einen Platz im Master of Education muss innerhalb der Bewerbungsfristen über das Online-Bewerbungsportal der Universität Bielefeld erfolgen. Für die Bewerbung muss noch kein abgeschlossenes Bachelorstudium vorliegen. Dieses muss erst zum Zeitpunkt der Einschreibung nachgewiesen werden. Hilfestellungen zur Masterbewerbung finden Sie auf der Webseite zum Bewerbungsablauf.
Das Verfahren im Rahmen des Portals unterscheidet zwischen Absolvent*innen eines lehramtsorientierten Bachelor an der Universität Bielefeld im Rahmen des Studienmodells 2011 (interne Bewerber*innen) und allen anderen Absolvent*innen (externe/weitere Bewerber*innen).
Studieninteressierte, die in ein höheres Fachsemester in den Master of Education aufgenommen werden wollen, folgen bitte den Hinweisen oben unter "Zugang für externe / weitere Bewerber*innen". Die Prüfung, ob bereits Leistungen für den M. Ed. anerkannt werden können, erfolgt automatisch mit im Rahmen des Zugangsverfahrens. Weitere Anerkennungsanträge an die Fakultäten sind nicht erforderlich. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
Für den Master Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschule mit Integrierter Sonderpädagogik (HRSGe/ISP) gilt eine Besonderheit bezüglich des vorausgehenden Bachelorstudiums: Während in allen anderen Studiengangsvarianten davon auszugehen ist, dass im Regelfall die Studiengangsvariante aus dem Bachelor im Master 1:1 fortgesetzt wird, haben Studierende mit einem Bachelorabschluss in der Variante HRSGe die Möglichkeit, ihr Studium in der Variante HRSGe/ISP fortzusetzen. Dieser Master endet mit einem Abschluss für HRSGe. Er eröffnet aber im Unterschied zu dem Master Grundschule mit ISP nicht automatisch den Zugang zum weiteren Master "Erziehungswissenschaft Integrierte Sonderpädagogik mit dem Berufsziel Lehramt für sonderpädagogische Förderung", mit welchem zusätzlich zu der Qualifikation für HRSGe auch die Qualifikation für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung erworben wird. Dieser ist nach derzeitiger Rechtslage (Lehramtszugangsverordnung - LZV - 2009) nur unter folgenden Bedingungen möglich:
Der Übergang vom Bachelor HRSGe zum M. Ed. HRSGe/ISP gilt nicht als Wechsel, bitte beachten Sie daher die Informationen für interne Bewerber*innen.
Weitere Informationen zu Bielefelder Modell der Integrierten Sonderpädagogik
Nachdem Sie sich beworben haben, wird Ihnen über das Status- und Bewerbungsportal ein Zugangsbescheid zur Verfügung gestellt. Sobald Ihr Zugangsbescheid online steht, erhalten Sie eine Benachrichtigung an die im Portal hinterlegte e-Mail-Adresse (Sie müssen dies bei der Bewerbung entsprechend anklicken).
Bewerber*innen mit einem passenden lehramtsorientierten Bachelor der Universität Bielefeld erhalten ihre Zugangsbescheide unmittelbar nach Abgabe der Bewerbung. Eine Ausnahme gilt für Bewerber*innen mit Sportwissenschaft: Hier erfolgt die Bescheiderstellung erst nach Prüfung der eingereichten Nachweise DLRG und Erste Hilfe.
Alle weiteren Bewerber*innen erhalten ihre Zugangsbescheide nach Abschluss der Prüfung. Dies kann vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Wenn Sie einen positiven Zugangsbescheid erhalten haben und Ihr Bachelorzeugnis vorliegt, können Sie sich ein- bzw. umschreiben. Die Umschreibung erfolgt über das Bewerbungs- und Statusportal. Beachten Sie dafür die Hinweise auf der Seite des Studierendensekretariats [LINK].
Weitere Hinweise zur Ein- bzw. Umschreibung
Beachten Sie die Fristen für die Ein- bzw. Umschreibung.
Studierende, die das Praxissemester - wie für den Studienverlauf empfohlen - am Ende des ersten Semesters im Master of Education beginnen möchten, müssen abweichend von den allgemeinen Fristen frühzeitig in den M. Ed. umgeschrieben sein. Für die Ein- bzw. Umschreibung muss das Bachelorzeugnis oder zumindest eine vorläufige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums vorliegen. Bitte besprechen Sie Ihren individuellen Zeitplan bis zur Zeugniserstellung mit den zuständigen Prüfungsämtern, insbesondere dem Prüfungsamt der Fakultät, in der Sie Ihre Bachelorarbeit verfassen, da dieses das Zeugnis bzw. falls nötig eine vorläufige Abschlussbescheinigung ausstellt. Sie sollten die Begutachtungsfrist von sechs Wochen plus die Bearbeitungszeit der Prüfungsämter einplanen.
Die erforderlichen vollständigen Unterlagen für die Ein- bzw. Umschreibung in den M. Ed. inklusive Bachelorzeugnis oder zumindest einer vorläufigen Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums müssen im Studierendensekretariat eingereicht werden
Der letztmögliche Termin für die Ein- bzw. Umschreibung variiert jedoch in den einzelnen Praxissemesterdurchgängen in Abhängigkeit von der Platzbeantragung der schulischen Praktikumsplätze im Webportal zur Platzvergabe (PVP) und kann auch in den Oktober bzw. April hinein verlängert werden. Die jeweils konkreten Termine eines Praxissemesterdurchgangs können Sie dem jeweiligen Fahrplan Praxissemester entnehmen. Dem Fahrplan können Sie auch die frühzeitigen Fristen für die Anmeldung zu den vorbereitenden Lehrveranstaltungen (Vorbereitung Praxissemester - VPS) entnehmen.
Beratung zum Masterzugang wird von der akademischen Studienberatung (Kerstin Harmening) und der studentischen Studienberatung (Johanna Lübke) angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Meeting-ID: 685 2351 5419
Passwort: 325659
Termine: