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Kompetenzzentrum barrierefreie digitale Hochschulverwaltung.NRW

Logo der ZAB, bunte Kreise mit Schriftzug Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei
Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Barrierefreiheit in der Beschaffung

Grafik einer stilisierten Person. Die Person hat lange braune Haare, eine rote Schleife im Haar und einen gelben Pullover an. In der Hand hält sie ein Handy mit einem Lautsprechersymbol daneben.
© ZAB - Universität Bielefeld

Das Kompetenzzentrum hat verschiedene Handreichungen entwickelt, um Beschaffende bei der Sicherstellung der Barrierefreiheit von Software und Webseiten zu unterstützen.

Dabei beziehen sich die Handreichungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW), die europäischen Norm für digitale Barrierefreiheit (EN 301 549) und die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Das Dokument „Checkliste vor und während des Vergabeverfahrens“ dient als Orientierung für Beschaffende und gibt Hinweise, was zu Beginn des Prozesses sowie während des Verfahrens beachtet werden sollte. Die „Checkliste zur Angebotsprüfung“ unterstützt bei der Prüfung der Barrierefreiheitsangaben der vorliegenden Angebote. Zusätzlich steht die „Selbstauskunft Barrierefreie Beschaffung“ zur Verfügung, in der Bietende Angaben zur Barrierefreiheit des Produkts machen können. Weiterhin gibt es die Übersicht „Rechtsgrundlagen Barrierefreie Beschaffung“, die eine allgemeine Übersicht über die geltenden Gesetze und Regelungen bietet.

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