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  • Arbeitsstelle Praktikum Pädagogik (APP)

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Informationen zum Praktikum BA Kernfach EW

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Wichtige Informationen

  • Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO) an der Universität Bielefeld vom 1. September 2015
  • Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Erziehungswissenschaft (Anlage zu §1 Abs. 1 BPO) vom 28. Mai 2014

Auf den folgenden Seiten sind relevante Informationen rund um das Praxis-Transfer-Modul im BA Kernfach Erziehungswissenschaft zusammengefasst.

Praxis-Transfer-Modul (BE 10)

Das Praxis-Transfer-Modul besteht aus drei Elementen:

  1. Das Vorbereitungsseminar (Berufspraktische Studien - BPS BA I), welches  halbsemestrig studiert wird (1 SWS), Gruppe 1 beginnt am Anfang der Vorlesungszeit, Gruppe 2 fängt zur zweiten Häfte des Semesters an.
  2. Die Praxisphase
  3. Das Nachbereitungsseminar (BPS-BA II), welches im Anschluss an das Praktikum studiert wird. (2 SWS)

Bevor Sie das Praxismodul absolvieren, müssen die Fachliche Basis und mindestens eines der gewählten Profilmodule abgeschlossen worden sein.

Die APP übernimmt die Dokumentation des gesamten Praxis-Transfer-Moduls bis zum Abschluss. Bei Fragen zum Praxis-Transfer-Modul und bei Beratungsbedarf, z.B. während der Praxisphase, wenden sie sich an die Arbeitsstelle Praktikum Pädagogik (APP).


Modulstruktur

Modul
Praxis-Transfer-Modul
Art Turnus Studien­beglei­tende Leistung Workload
(Kontaktzeit & Selbststudium)
LP
E 1: Vorbereitungsseminar (BPS-BA I) Seminar WiSe & SoSe SL 30h (15+15) 1
E 2: Praxisphase
(300 Stunden)
Praktikum WiSe & SoSe - 300h (0+300) 10
E 3: Nachbereitungsseminar (BPS-BA II) Seminar WiSe & SoSe SL + MP u. 120h (30+90) 4

Anerkennung bisheriger Tätigkeiten

Praktika, die vor Aufnahme des Studiums absolviert wurden, können grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Das Absolvieren der Praktika sowie die Teilnahme an BPS-Veranstaltungen ist für alle BA Kernfach -Studierenden obligatorisch (vgl. Prüfungs- und Studienordnung BPO § 6)!

In besonders begründeten Ausnahmefällen können Studierende jedoch

  • vom Ableisten eines Praktikums,
  • vom Besuch der Berufspraktischen Studien und/oder
  • vom Erstellen eines Praktikumsberichtes

befreit werden.

Die Entscheidung über alle Anerkennungsverfahren liegt bei der Fakultät für Erziehungswissenschaft.

Ansprechpartnerin für Beratung ist Dr. Anne-Christin Kunstmann. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung E-Mail oder die reguläre Sprechzeit der APP. 


Ablauf des Praxis-Transfer-Moduls

Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist die abgeschlossene fachliche Basis (BE1-BE3) und ein gewähltes Profilmodul. Dass dies erfolgt ist, müssen Sie in der vorbereitenden Veranstaltung nachweisen. Hierzu bekommen Sie am Ende des Semesters eine Mail vom Prüfungsamt, die Sie beantworten müssen, um die entsprechende Bescheinigung per Mail zu erhalten. Bitte bewahren Sie die Antwortmail sorgfältig auf, da Sie diese im Vorbereitungsseminar ( BE 10.1) abgeben müssen.
Das vorgestellte Verfahren soll die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen für Sie als Studierende erleichtern, weil Sie keine festgelegten Sprechstunden im Prüfungsamt aufsuchen müssen, sondern das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen unkompliziert per Mail kommuniziert werden kann.

Das Element 1 (BE 10.1), die Vorbereitungsveranstaltung, gliedert sich in zwei Phasen. Zunächst erfolgt eine allgemeine Einführung bezogen auf die Rahmenbedingungen des Praktikums. Die Informationsvermittlung fokussiert insbesondere die Rechte und Pflichten der PraktikantInnen, Versicherungsfragen, das Praktikumszeugnis und allgemeine Aspekte der Erstellung des Praktikumsberichtes. In darauf aufbauenden Sitzungen wird das Theorie-Praxis-Verhältnis thematisiert. Probleme in Bezug auf den Rahmen des Praktikums und im Hinblick auf die pädagogische Beziehung werden anhand von Fallanalysen konkretisiert. Die Lehrinhalte der Vorbereitungsveranstaltung (BE 10.1) zielen damit einerseits auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Hinblick auf das Praktikum, andererseits dienen sie der Vorbereitung des Praktikumsberichtes. Die Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung ist Voraussetzung für das Absolvieren des Praktikums (BE 10.2). Für die Studienleistung wird die Vorbereitung eines Textes in Gruppenarbeit, der anschließend im Plenum vorgestellt und diskutiert wird, erwartet. (1SWS, SL, 1LP)

Das Praktikum muss mind. 4 Wochen vor Beginn mit dem dafür vorgefertigten Formular in der Arbeitsstelle Praktikum Pädagogik (APP) angemeldet werden. Die APP untersützt Sie bei Bedarf bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz. Dazu können Sie die regulären Sprechzeiten nutzen oder in die Datenbank auf der Homepage schauen.

Insofern das Praktikum (BE 10.2) profilbildend wirken und exemplarisch in Erfahrungs- und Handlungsfelder einführen soll, die im Hinblick auf die angestrebte berufliche Qualifikation relevant sind, orientiert sich die Auswahl der Praktikumseinrichtungen an der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Profils. Das 300 Stunden umfassende Praktikum soll in der Regel in einer Einrichtung und nach Möglichkeit in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die APP, die auch dokumentiert, dass das Praktikum absolviert worden ist. Die APP prüft die Eignung der Praktikumseinrichtung und entscheidet über die Anerkennung eines Praktikumsplatzes. Wesentliches Kriterium für eine Eignung ist, neben der prinzipiellen Möglichkeit, pädagogisch tätig zu sein und das Praxisfeld aus einer erziehungswissenschaftlichen Perspektive reflektieren zu können, die Sicherstellung einer adäquaten Anleitung durch eine Ansprechpartnerin/ einen Ansprechpartner mit (Fach-)Hochschulabschluss. (300h,10LP)

Nach Beendigung des Praktikums müssen die abgeleisteten 300 Stunden durch die Einrichtung bescheinigt werden.

Bei Fragen, Problemen und Konflikten während des Praktikums berät Sie die APP gerne.

Die Lehrinhalte des Elements 3, der Nachbereitungsveranstaltung (BE 10.3), fokussieren den Theorie-Praxis-Transfer. Wesentlich ist hier die Fallanalyse und -reflexion. Die Kasuistik konzentriert sich auf die pädagogische Praxis in den jeweiligen Institutionen, in denen das Praktikum durchgeführt wurde. Die Analyse und Reflexion der pädagogischen Praxis erfolgt auf der Basis profilbezogener Kompetenzen und Kenntnisse und bezieht sich auf die Ebene der Institution, der professionellen Rolle und des professionellen Handelns. Wichtig ist, dass die Nachbereitungsveranstaltung erst nach Beendigung des Praktikums begonnen werden darf.

Die Studienleistung in Element 3 dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.
Die unbenotete Modulprüfung, die in der Nachbereitungsveranstaltung absolviert wird, besteht aus einem ca. 20-seitigen Praktikumsbericht. (2 SWS, MP ub, 4LP)

Bei Fragen zur Gestaltung des Praktikumsberichtes kann die Beratung durch die APP gerne  in Anspruch genommen werden. Zudem können im Büro während der Sprechzeit auch bestandene Berichte eingesehen werden.


Rechtliche Fragen

Die APP erteilt keine rechtsverbindliche Auskunft zu rechtlichen Fragestellungen. Gleichwohl werden diese im Rahmen der praktikumsvorbereitenden Veranstaltung auf einer allgemeinen Ebene thematisiert, um einen ersten Überblick zu den Rechten und Pflichten Studierender im Praktikum zu vermitteln.

Verbindliche Informationen zum rechtlichen Rahmen von Praktika während des Studiums fasst eine Broschüre des Justiziariats zusammen.

Zur eindeutigen Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen eines Praktikums bezogen auf die konkrete Institution ist eine verbindliche Absprache zu Rechten und Pflichten zwischen der Praktikumsstelle und den Studierenden zu treffen. Hierzu ist es grundsätzlich empfehlenswert vor Praktikumsbeginn einen Vertrag mit abzuschließen.


Bewerbung und Zeugnis für ein Praktikum

Bewerbung

Informationen rund um das Thema Bewerbungen können Sie in der Universität Bielefeld über die Agentur für Arbeit und den AStA einholen. 

  • Hochschulteam der Agentur für Arbeit Bielefeld
    in der Universität Bielefeld
    33615 Bielefeld, Universitätsstr. 25, Raum D 0-170 (Uni-Halle, Nähe Westend)
    Tel.: 05 21 587-3252, -3253 oder
    0800 4 5555 00 (gebührenfrei / bundesweites Service-Center)
    Fax.: 05 21 587-1821
    E-Mail: Bielefeld.hochschulteam@arbeitsagentur.de
    http://www.arbeitsagentur.de/bielefeld

    Die Argentur für Arbeit bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Bewerbungen an. Diesbezüglich können Studierende Informationsbroschüren in der APP erhalten.

 

Zum Einen benötigt die APP eine Bescheinigung über das absolvierte Praktikum im Umfang von 300 Stunden, aus der darüber hinaus der Zeitraum des Praktikums hervorgeht. Zum Anderen bietet es sich für Studierende an, sich ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen zu lassen, welches sich positiv auf nachfolgende Bewerbungen auswirkt.


Förderungsmöglichkeiten

Die Universität bietet eine Übersicht zu Förderungsmöglichkeiten im Hochschulbereich, die zum Teil auch im Hinblick auf das Praktikum relevant sind.


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