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Entwicklung neuer Konzepte für externe Qualitätsprüfungen und öffentliche Qualitätsdarstellungen in der stationären pflegerischen Versorgung

Hintergrund:
Spätestens mit der Veröffentlichung von Ergebnissen externer Qualitätsprüfungen, die seit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 gesetzlich vorgeschrieben ist, wurde in Deutschland ein erheblicher Entwicklungsbedarf im Bereich der Beurteilung von Qualität in der stationären Langzeitpflege offenkundig. Die sog. Transparenzberichte und Pflegenoten, die kein realistisches Bild der Versorgungsqualität bieten, fanden immer weniger Akzeptanz in der Fachöffentlichkeit und bei den politischen Entscheidungsträgern. Nach kontroversen öffentlichen Diskussionen hat der Gesetzgeber mit dem Ende 2015 verabschiedeten zweiten Pflege-Stärkungsgesetz eine grundlegende Revision der externen Qualitätsprüfungen und der darauf aufbauenden öffentlichen Qualitätsberichte angeordnet. Das Bielefelder Institut für Pflegewissenschaft hat gemeinsam mit dem Göttinger Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua-Institut) ein entsprechendes Konzept entwickelt (im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege). Seit Oktober 2018 sind die Projektergebnisse öffentlich zugänglich.

Zielsetzung:
Seit März 2017 arbeiteten die beiden Institute mit zahlreichen Experten und Entscheidungsträgern aus dem Bereich der pflegerischen Versorgung zusammen, um dieses anspruchsvolle Vorhaben umzusetzen. Sie konnten dabei anknüpfen an verschiedenen Vorarbeiten des IPW, insbesondere an Projekten zur Entwicklung, Erprobung und praktischen Umsetzung eines neuen Ansatzes zur indikatorengestützten Beurteilung der Ergebnisqualität. Wie gesetzlich vorgeschrieben, sollen zukünftige Qualitätsbeurteilungen neben den Prüfergebnissen der Medizinischen Dienste auch Versorgungsergebnisse berücksichtigen, die mit Hilfe von Qualitätskennzahlen abgebildet werden. Zugrunde liegt dabei ein Konzept, dass das IPW schon in den Jahren 2009 und 2010 im Auftrag des Bundesgesundheitsministerium und des Bundesfamilienministeriums erarbeitet hat. Versorgungsergebnisse wie zum Beispiel erhaltene Mobilität, sturzbedingte Verletzungen oder die Dekubitusentstehung werden damit sichtbar und zwischen den Einrichtungen verglichen.

Die öffentlichen Qualitätsberichte werden somit mehrere Bestandteile haben:

  1. Beurteilungen durch die MDK-Prüfer (nach neuen inhaltlichen und methodischen Vorgaben)
  2. Beurteilungen der Ergebnisqualität mit Hilfe von Qualitätskennzahlen und
  3. Informationen, die zur Beurteilung einer Einrichtung wichtig sind, die aber keine direkte Qualitätsbeurteilung beinhalten (z.B. besondere Angebote, Ausstattungsmerkmale etc.).

Die einseitige Ausrichtung externer Qualitätsprüfungen auf die schriftliche Dokumentation wird behoben und das Fachgespräch sowie das Gespräch mit dem Bewohner stärker gewichtet.

Das Projekt wurde im September 2018 abgeschlossen. Die Projektergebnisse umfassen neben einem umfangreichen Bericht die verschiedenen Instrumente und Methoden, die bei der Umstellung des Systems benötigt werden.

Laufzeit: 2017-2018

Projektkoordination: Prof. Dr. Klaus Wingenfeld

Bearbeitung: Christian Voigt, Rena Stemberg

Finanzierung: Qualitätsausschuss Pflege

Downloads:
Abschlussbericht Download auf der Seite des Qualitätsausschusse Pflege
Kurzfassung des Abschlussberichts Download auf der Seite des Qualitätsausschusse Pflege


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