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  • Über das Institut

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Institut für Anwalts- und Notarrecht

Aufgaben des Instituts

Die Aufgaben des Instituts für Anwalts- und Notarrecht sind:

  1. Die Forschung auf den Gebieten der Rechtsgestaltung, der Steuern und des Rechts der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe.
  2. Die Kooperation mit den an dem Forschungsgegenstand interessierten wirtschaftlichen und sozialen Kreisen einschließlich der staatlichen und internationalen Institutionen.
  3. Die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem In- und Ausland.
  4. Die Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung; die Zuständigkeit der Fakultät für die studiengangbezogene Lehre bleibt unberührt.

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