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Fehlurteil & Wiederaufnahme - Bielefeld

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Fehlurteil & Wiederaufnahme

Projekt Fehlurteil & Wiederaufnahme - Bielefeld

Seit dem Sommersemester 2021 gibt es das Projekt „Fehlurteil und Wiederaufnahme - Bielefeld". Es geht dabei darum, dass Studierende aus der Perspektive der Strafverteidigung an konkreten Strafrechtsfällen mitarbeiten und auf diese Weise Einblicke in anwaltliches Denken und anwaltliche Tätigkeiten gewinnen.

Das Bielefelder Fehlurteils-Projekt bildet die dritte Säule der studentischen Bielefelder Rechtsberatung (Zivilrecht, Refugee Law Clinic, Fehlurteilsprojekt), die durch Frau Dr. Rüter – und damit durch das Institut für Anwalts- und Notarrecht – gemanagt wird.

Regelmäßig erfolgen dazu Vorlesungen im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums (SPB 8:). Dabei werden in der Vorlesung „Fehlurteile im Strafverfahren“ (aktuell im Wintersemester 22/23) die Themen „Justizirrtümer“ sowie „Wiederaufnahme des Strafverfahrens“ allgemein und primär theoretisch behandelt. Studierende, die diese Vorlesung besucht haben, können nachfolgend am Seminar „Fehlurteile im Strafverfahren II“ teilnahmen, um an konkreten Wiederaufnahmefällen mitzuwirken.

Personen, die sich zu Unrecht verurteilt fühlen, können sich an uns wenden; es wird dann geprüft, ob ein Fehlurteil vorliegt und ob Chancen für ein Wiederaufnahmeverfahren bestehen.

Das Bielefelder Fehlurteilsprojekt kooperiert mit dem bundesweit tätigen Berliner Innocence Project (Prof. Momsen, RA Prof. König).

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Dr. Melanie Rüter


E-Mail:

melanie.rueter@uni-bielefeld.de


Anschrift:

Dr. Melanie Rüter

Fakultät für Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Stephan Barton

Universität Bielefeld

Postfach 10 01 31

33501 Bielefeld

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