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Auftaktveranstaltung

Am 03.05.2023 hat sich unser Lehrstuhl mit Herrn Johannfunke von der „Zentralen Anlaufstelle Barrierefrei“ (ZAB) und Herrn Prof. Dr. Weiler, dem Studiendekan der Fakultät für Rechtswissenschaft, zu einer auf Initiative von Frau Prof.‘in Dr. Herberger organisierten Auftaktveranstaltung mit dem Titel „Barrierefreiheit in der juristischen Ausbildung“ getroffen. Kernstück der Veranstaltung war ein Vortrag der studentischen Hilfskraft Herrn Sanjayan Arulanantham. Ziel des Vortrags war es, auf die aktuellen Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit in der juristischen Ausbildung aufmerksam zu machen und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren.

Der Vortrag, gehalten von einem selbst gesetzlich blinden Jura-Studierenden der Uni Bielefeld, schärfte den Blick für die Thematik. Nach einer kurzen und prägnanten Einführung in den Vortragsgegenstand beleuchtete Herr Arulanantham das Thema Sehbehinderung/Blindheit genauer, inklusive Folgen, Bedarfe, Arbeitsweise und Möglichkeiten. Anschließend wurde der Fokus auf die Integration von Sehbehinderten/Blinden in der juristischen Praxis gelegt und potenzielle Karriereperspektiven erörtert. Es wurde festgestellt, dass das Studienfach Rechtswissenschaft an sich sehr gut für blinde Studierende geeignet ist. Ferner berichtete Herr Arulanantham dann sehr persönlich von seinen eigenen Erfahrungen als Jura-Studierender mit Sehbehinderung. Zum Ende des Vortrags lenkte er den Fokus auf aktuelle Problemfelder. Er thematisierte u.a. die mangelnde Verfügbarkeit von barrierefreien Lehrmaterialien und Literatur, Schwierigkeiten bei der Nutzung von juristischen Datenbanken und Online-Ressourcen, Herausforderungen bei der Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Seminaren und die z.T. eingeschränkten Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen (blinden) Studierenden.

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Arulanantham entwickelte sich dann eine lebhafte Diskussionsrunde, in der, dank der Expertise von Herrn Johannfunke, Herrn Prof. Dr. Weiler, Frau Prof.‘in Dr. Herberger, Herrn Arulanantham, dem ebenfalls anwesenden blinden Studierenden Herrn Jonas Schlingmann und dem Lehrstuhlteam weitere wichtige Impulse für mögliche Lösungsansätze gewonnen werden konnten.

Die intensive Diskussion hat eindrücklich verdeutlicht, dass die Sensibilisierung für die bestehenden Barrieren und eine effektive Förderung der Digitalisierung als vorrangige Maßnahmen zur Beseitigung derselben im Jurastudium unerlässlich sind. Die barrierefreie Digitalisierung eröffnet eine herausragende Gelegenheit, eine Vielzahl von Barrieren im Jurastudium effektiv zu überwinden.

Der Vortrag endete trotz der aufgezeigten Probleme mit einem optimistischen Fazit. Frau Prof.‘in Dr. Herberger betonte, dass der Lehrstuhl sich der Problematik bewusst ist und sich aktiv für die Beseitigung solcher Barrieren einsetzen möchte. In Zusammenarbeit mit der ZAB und anderen relevanten Akteuren sollen hierzu Projekte initiiert werden, um die Barrierefreiheit in der juristischen Ausbildung voranzutreiben und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und so die Workflows für alle zu optimieren.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Auftaktveranstaltung erfolgreich war und uns wertvolle Impulse sowie Einblicke in die Situation von blinden Studierenden vermittelt hat. Durch die Veranstaltung zusätzlich motiviert, können wir nun konkrete Maßnahmen angehen.

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