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Die ausgebremste Schuldenbremse

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Die ausgebremste Schuldenbremse

Am 27. Mai 2025 referierte Prof. Dr. Christoph Gröpl, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht der Universität des Saarlandes, über das Thema „Die ausgebremste Schuldenbremse“.

Zunächst ging Prof. Gröpl auf den Grund der Existenz einer Schuldenbremse im Grundgesetz ein und stellte fest, dass Staatsverschulden Leben auf Kosten der Zukunft bedeute. Dass die Verschuldung allerdings nicht eine Eigenart des Grundgesetzes sei, sondern schon immer eine wichtige Rolle in der Gesellschaft gespielt habe, stellte der Referent durch einen kurzen historischen Abriss der Entwicklung der Verfassungen und der darin enthaltenden Regelungen zum Verschulden des Staates seit dem Jahre 1871 dar. Er arbeitete insbesondere heraus, dass die Ausnahmen, weshalb sich ein Staat trotz der Schuldenbremse verschulden dürfe, immer bedeutender und zahlreicher geworden seien. Er vertiefte diesen Gedanken mit einer genaueren Auseinandersetzung mit Art. 115 GG in den Fassungen seit 1949.

Der Referent ging in dem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023, womit das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde, ein und wies insbesondere darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem wegweisenden Urteil einen zumindest in mancherlei Hinsicht vergleichsweise strengen Weg gegenüber dem Gesetzgeber eingeschlagen habe.

Zuletzt thematisierte Prof. Gröpl die aktuelle politische Situation. Er stellte dar, dass sich der Staat nicht nur durch das Sondervermögen für die Bundeswehr, geregelt im 2022 eingefügten Art. 87a Abs. 1a GG, um zusätzliche 100 Mrd. Euro verschulden könne, sondern überdies in Folge der jüngsten Grundgesetzänderung im März 2025, betreffend Art. 109, 115 und 143h GG, weitere Schulden in Höhe von weit über 500 Mrd., möglicherweise über 1 Bio. Euro, in den nächsten Jahren aufnehmen könne.

Prof. Gröpls Ausblick auf die Schuldenpolitik der nächsten Jahre fiel eher düster aus. Durch die neueste Grundgesetzänderung habe man sich so viel Spielraum verschafft, dass Haushaltsdisziplin möglicherweise vorerst kaum noch eine Rolle spielen werde.

Im Anschluss an das Referat konnten die zahlreich erschienen Zuschauer, bestehend aus Studierenden sowie Vertretern aus (Rechts- und Wirtschafts-) Wissenschaft und Praxis, noch Fragen an den Vortragenden stellen, wovon rege Gebrauch gemacht wurde.

Der Ostwestfälisch-Lippische Steuerkreis dankt Herrn Prof. Dr. Christoph Gröpl für seinen spannenden und an Einblicken reichen Vortrag und der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.

  • Prof. Dr. Gröpl und Prof. Dr. Kempny
  • Prof. Dr. Gröpl
  • Vortrag mit Publikum
  • Publikum im Austausch
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  • Logos der Universität Bielefeld und des Ostwestfälisch-Lippischen Steuerkreises e. V.
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