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Steuerrechtliche Lehre

Campus der Universität Bielefeld
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Steuerrechtliche Veranstaltungen

Vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht werden, teils regelmäßig, teils gelegentlich, insbesondere die folgenden steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen angeboten:

Bei der Vorlesung „Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung“ stehen das allgemeine Steuerschuldrecht sowie das Steuerverfahrens- und -prozessrecht im Mittelpunkt der Betrachtung.

Die Abgabenordnung behandelt den „Allgemeinen Teil“ des Steuerrechts. Hier finden sich generelle Vorschriften, die „vor die Klammer gezogen sind“ und Geltung in den besonderen Steuerarten (z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.) beanspruchen. Im Rahmen der Vorlesung lassen sich daher einige Parallelen zum „Allgemeinen Verwaltungsrecht“ ziehen. Schwerpunkte der Vorlesung zur Abgabenordnung sind das Steuerschuldrecht und das Steuerverfahrensrecht. Hierbei geht es unter anderem um die Fragen, ob man auch für eine fremde Steuerschuld haften muss, auf welche Weisen Steuerschulden erlöschen können oder ob sich Steuerbescheide im Nachhinein noch ändern lassen.

Neben der Befassung mit der Abgabenordnung werden in der Veranstaltung auch Grundsätze der Finanzgerichtsordnung erörtert. Dabei geht es um den gerichtlichen Rechtsschutz in Steuersachen. Um gerichtlich gegen Steuerbescheide vorgehen zu können, bietet die FGO dem Steuerpflichtigen verschiedene Möglichkeiten. Wie auch in der VwGO gibt es für Steuerpflichtige unter anderem die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, um gegen Steuerverwaltungsakte vorgehen bzw. den Erlass solcher erwirken zu können.

Die Vorlesung führt, ohne dass Vorkenntnisse nötig wären, in das Steuerrecht ein und kann ab dem ersten Semester gehört werden. Sie vermittelt zunächst Grundbegriffe und einen systematischen Überblick, bevor dann (auch unter Berücksichtigung wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse) der auch gesellschaftlich und politisch hochwichtigen Frage nach Steuergerechtigkeit nachgegangen wird.

Die Einkommensteuer wird häufig als die wichtigste Steuerart bezeichnet und stellt für den deutschen Staat (neben der Umsatzsteuer) die ertragreichste Steuerart dar.

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen. Im Rahmen der Veranstaltung wird zunächst untersucht, wer dieser Steuerart unterliegt (wer subjektiv steuerpflichtig ist). Daneben werden die verschiedenen Einkunftsarten (der sog. Einkünftekatalog) dargestellt, wonach sich bestimmt, was (Stipendien? Trinkgelder beim Kellnern? Airbnb-Vermietungserlöse? Lottogewinne?) steuerbar ist (objektive Steuerpflicht). Weiterhin werden in der Vorlesung die Grundsätze der Einkünfteermittlung, die Bestimmung der Höhe der Einkünfte, dargestellt. In diesem Rahmen wird auch thematisiert, unter welchen Umständen bestimmte Aufwendungen bei der Einkommensteuer Berücksichtigung finden und somit das zu versteuernde Einkommen mindern. Schließlich werden die Steuertarife in den Blick genommen und beispielsweise die Auswirkungen des sog. Ehegattensplittings dargestellt.

Im Rahmen der Vorlesung kann es unter anderem um die Fragen gehen, ob ein Jurastudent die Kosten seiner Lehrbücher und eine Richterin die Kosten ihrer Robe steuerlich geltend machen kann.

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht befasst sich mit Fragen der Besteuerung beim Erwerb von Todes wegen und bei Schenkungen unter Lebenden. Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine sog. Erbanfallsteuer, wonach die Besteuerung am Vermögenserwerb des Erwerbers (z. B. Erben oder Pflichtteilsberechtigten) ansetzt.

Im Rahmen der Veranstaltung geht es zunächst um Fragen der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht, der verschiedenen steuerbaren Vorgänge, die Darstellung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen (insbesondere von Betriebsvermögen) und verschiedenen Steuerklassen. Relevant sind im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht auch die Grundsätze der Bewertung verschiedener Vermögensarten, bei der auf das Bewertungsgesetz (BewG) zurückgegriffen wird. Im Vordergrund hierzu steht der insbesondere für die Praxis sehr relevante Aspekt der Bewertung von Betriebsvermögen. 

Die Vorlesung nimmt außerdem verfassungsrechtliche Problemstellungen in diesem Steuerbereich ins Blickfeld und diskutiert in diesem Zusammenhang aktuelle Entwicklungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

Die Vorlesung zum Europäischen und Internationalen Steuerrecht ist Sachverhalte gewidmet, die in den Geltungsbereich mehrerer Steuerrechtsordnungen fallen.

Durch die fortschreitende Internationalisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der steigenden grenzüberschreitenden Mobilität der Menschen wächst auch die Bedeutung des Internationalen Steuerrechts. Es stellt sich somit oftmals die Frage, welchem Staat von mehreren möglichen das Besteuerungsrecht im Einzelfalle zusteht. Ziel der Staaten ist es auf der einen Seite, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, auf der anderen Seite muss aber auch eine doppelte steuerliche Nichtberücksichtigung ausgeschlossen werden. Hierzu bestehen verschiedene nationale Regelungen und völkerrechtliche Verträge.

Im Rahmen der Vorlesung werden außerdem supranationale, unionsrechtliche Einflüsse auf das Steuerrecht der EU-Mitgliedstaaten behandelt. Namentlich der EuGH betätigt sich seit mehreren Jahrzehnten unter Berufung vor allem auf die Grundfreiheiten des AEUV als politisch wirkmächtiger Akteur auch und gerade im Bereich des nicht positiv harmonisierten Steuerrechts der Mitgliedstaaten. Bedeutung kann hier ferner dem sog. Beihilferecht (Art. 107 ff. AEUV) zukommen. Einen Teil der Vorlesung bilden schließlich die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerumgehungen global agierender Unternehmen oder Privater, insbesondere durch International agierende Organisationen wie der OECD im Rahmen des Aktionsplans gegen das sog. BEPS (Base Erosion and Profit Shifting).

Die Vorlesung bietet damit nicht zuletzt eine gute Gelegenheit, die schon bestehenden Kenntnisse aus der Vorlesung zum Europarecht aufzufrischen und zu vertiefen.

Die Vorlesung zum Finanz- und Steuerverfassungsrecht behandelt die Regelungen der Verfassung, die Vorgaben für die öffentliche Abgabenerhebung enthalten. Diese Vorschriften finden sich nicht zuletzt im X. Abschnitt des Grundgesetzes (Art. 104a–115 GG). Es geht hier z. B. um das Verhältnis zwischen dem einfachgesetzlichen Steuerrecht und den Rechtssätzen der Verfassung, die dem Steuergesetzgeber Vorgaben in Bezug auf die Ausübung seines politischen Ermessens machen. In diesem Abschnitt trifft das Grundgesetz vor allem Bestimmungen über die sog. Steuerhoheiten, die sich in Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und Steuerverwaltungshoheit unterteilen lassen. Neben den Vorschriften des X. Abschnitts des Grundgesetzes spielen hier auch Bestimmungen aus dem Grundrechteteil der Verfassung sowie und die Grundfreiheiten des AEUV eine wichtige Rolle.

Eine aktuelle Frage des Finanz- und Steuerverfassungsrechts ist z. B. die der Inanspruchnahme kommerzieller Veranstalter für die erhöhten Kosten von Polizeieinsätzen bei sog. Hochrisikospielen im Profifußball.

Durch die Verknüpfung des einfachen Steuerrechts mit dem Verfassungsrecht bietet die Vorlesung die Möglichkeit, den examensrelevanten Pflichtfachstoff des Staatsrechts (Staatsorganisationsrecht, Grundrechte) zu wiederholen und zu vertiefen.

Die Umsatzsteuer stellt für den Staat neben der Einkommensteuer die aufkommensreichste Steuerart dar. In der Veranstaltung zum Umsatzsteuerrecht wird das europäische (und damit auch deutsche) System der Umsatzsteuer als „Mehrwertsteuer“ dargestellt. Die Umsatzsteuer stellt eine sog. indirekte Steuer dar, bei der Steuerpflichtiger und Steuerträger auseinanderfallen. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine in weiten Teilen harmonisierte Steuer, sodass in der Vorlesung immer wieder Bezüge zum Europarecht hergestellt werden, wesentliche Urteile des EuGHs behandelt werden und bei der Auslegung des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) stets die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) zu beachten ist. 

Die Vorlesung zum Umsatzsteuerrecht befasst sich zunächst mit dem Steuertatbestand, also mit der Frage, wann eine umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft vorliegt (Steuersubjekt). Ferner wird betrachtet, unter welchen Voraussetzungen ein Umsatz steuerpflichtig ist (Steuerobjekt) und, wenn ja, in welcher Höhe (Bemessungsgrundlage). Im Rahmen der Behandlung der verschiedenen Steuersätze bei der Umsatzsteuer stellt sich dann  z. B. die Frage, welchen Unterschied es ausmacht, ob man in Schnellrestaurants Essen zum Mitnehmen bestellt oder vor Ort isst. Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bildet außerdem der sog. Vorsteuerabzug und die Anforderungen, die an diesen zu stellen sind.

Das Umweltabgabenrecht befasst sich mit verschiedenen Abgabenarten, die zum Zwecke des Umweltschutzes eingesetzt werden können. In Zeiten eines wachsenden Umweltbewusstseins in der Gesellschaft und der Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen zum Gegensteuern gegen den Klimawandel erlangen Umweltabgaben eine besondere Bedeutung, die das Verhalten der Bevölkerung in eine ökologische Richtung lenken sollen.

In der Vorlesung werden zunächst das Verhältnis zwischen Ordnungsrecht und Abgabenrecht behandelt. Es geht darum zu untersuchen, wann Maßnahmen des Ordnungsrechts (z. B. Verbote, Auflagen, Gebote) Vorrang vor der Einführung einer Umweltabgabe haben – oder umgekehrt. Des weiteren werden unionsrechtliche Maßnahmen (wie der Handel von Treibhausgasemissionszertifikaten) ins Blickfeld genommen. Es werden zudem Wege dargestellt, wie man Aspekte des Umweltschutzes im Rahmen schon bestehender Steuerarten berücksichtigen kann, und die Frage erörtert, inwiefern und vom wem (EU? Mitgliedstaaten [Bund, Länder, Kommunen]?) neue Abgabenarten mit dem vorrangigen Ziel des Umweltschutzes eingeführt werden können.

Die Vorlesung „Unternehmensteuerrecht I“ hat die Ertragsbesteuerung der Personenunternehmen und Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) zum Gegenstand. Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft werden, sofern sie natürliche Personen sind, nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt.

Im Vordergrund der Veranstaltung steht die Gewinnermittlung. Es geht zunächst darum, auf welche verschiedenen Weisen sich die für die Besteuerung maßgebenden Gewinne ermitteln lassen (Bilanzierung, Geldverkehrsrechnung). Danach geht es um die Frage, woraus sich der Gewinn im Einzelnen ergibt und wie einzelne Geschäftsvorgänge steuerrechtlich zu erfassen sind. Relevant wird dies z. B. bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Unternehmen auf einen Gesellschafter oder andersherum von einem Gesellschafter auf das Unternehmen. Weiterhin befasst sich die Veranstaltung mit der Frage, was unter dem Institut der Betriebsaufspaltung zu verstehen ist oder wie sich Veränderungen im Gesellschafterbestand der Gesellschaft steuerrechtlich auswirken.

Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem Überblick über die Gewerbesteuer.

Die Vorlesung „Unternehmensteuerrecht II“ befasst sich mit dem Körperschaftsteuerrecht sowie der Besteuerung der Anteilseigner.

Das Körperschaftsteuerrecht ist ein wichtiger Teilbereich des Unternehmensteuerrechts. Es ist zudem einer der spannendsten Bereiche des Unternehmensteuerrechts, da grundsätzlich zwei Ebenen der Besteuerung zu unterscheiden sind: diejenige der Körperschaft und diejenige des Anteilseigners.

Die Darstellung dieser beiden Besteuerungsebenen bildet den Schwerpunkt der Vorlesung zum Körperschaftsteuerrecht. Ausgehend von der Frage, welche Steuersubjekte der Körperschaftsteuer unterliegen, werden die Einkommensermittlung sowie die Besteuerungssystematik bei der Körperschaft und beim Anteilseigner vermittelt. Die Vorlesung geht auch auf einkommensteuerliche Fragen ein, wobei die Grundzüge der Einkommensteuer als bekannt vorausgesetzt werden.

An der Schnittstelle zwischen Körperschaft und Anteilseigner bieten die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage spannende rechtliche Fragen, die ein weiterer Schwerpunkt der Vorlesung sind. Schließlich wird das steuerliche Einlagekonto behandelt, ein steuerlich wichtiger, aber in der Praxis häufig vernachlässigter Bereich.


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