Der Fachschaftsrat ist das höchste beschlussfassende Organ der Fachschaft Jura. Er besteht aus 15 Mitgliedern der Fachschaft Jura, die in einer allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahl gewählt werden. Die Amtszeit beträgt ein Jahr; eine Wiederwahl ist möglich.
Der Fachschaftsrat hat es zur Aufgabe, die besonderen Interessen der Mitglieder der Fachschaft Jura zu vertreten. Hierzu gehören unter anderem die Wahrnehmung der fachlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Belange, die fachliche und soziale Beratung, studienbezogene Dienstleistungen sowie die Förderung der Gleichberechtigung an der Hochschule und in der Gesellschaft
Die laufende Amtszeit endet vorbehaltlich früher stattfindender Wahlen am 31.07.2021. Aufgrund eines Rücktritts im Januar 2021 besteht der Fachschaftsrat derzeit aus 13 Personen.