
Das Entstehen von studentischen Rechtsberatungen in Deutschland wurde durch das Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes vom 1. Juli 2008 ermöglicht.
Seit 2012 ünterstützen wir die Mandantschaft aus Studierenden und Angestellten der Universität Bielefeld bei rechtlichen Problemen. Ermöglicht wird dies durch das Zusammenwirken von Studierenden der Rechtswissenschaft sowie Anwältinnen und Anwälten aus dem Raum Bielefeld.