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Examen nicht bestanden?

Leider sind die Zahlen derjenigen, die beim 1. Versuch das Examen nicht bestehen, relativ hoch.

  • Nichtsdestotrotz sollten Sie sich von einem Nichtbestehen nicht entmutigen lassen. Sollten Sie unter Prüfungsangst leiden, können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden.
  • Des Weiteren sollten Sie in ihre Examensklausuren Einsicht nehmen, um festzustellen, weshalb Sie nicht bestanden haben. Die Einsichtnahme erfolgt beim JPA Hamm. Dazu ist auf die Seite des JPA zu verweisen. Bitten beachten Sie, dass der Antrag binnen eines Monats nach bekanntgabe des endgültigen Prüfungsergebnisses zu stellen ist, § 23 Abs. 2 JAG NRW.

Die Fakultät bietet für Wiederholer/innen einige Angebote an:

  • Der Repetentenkurs richtet sich in erster Linie an Studierende, die nach einem gescheiterten Versuch die Wiederholung der 1. juristischen Staatsprüfung anstreben. Anhand der Besprechung von Examensfällen soll dabei auf die typischen Fehlerquellen in Examensarbeiten eingegangen werden. Nähere Informationen finden Sie im ekVV (Belegnummer der Veranstaltung: 291014).
  • Bei der Klausurenlehre werden die Anforderungen des 1. Examens anhand von Original-Examensklausuren besprochen, typische Fehlerquellen aufgezeigt und die Vorgehensweise bei unbekannten Fällen erläutert. Die Veranstaltung wird von Dozenten durchgeführt, die über eine jahrelange Erfahrung als Prüfer des JPA Hamm verfügen.
  • Mit dem Team des Examinatoriumsbüro können Sie auch einen individuellen Beratungstermin durchführen. In dem Rahmen besteht die Möglichkeit, die Klausuren aus dem 1. Versuch zu besprechen.

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