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Examinatoriumsbüro

Hier findet ihr Informationen und Hilfestellungen rund um die erste juristische Staatsprüfung und das UniRep. Spezielle Angebote von uns findet ihr auf der linken Seite. Zusammengefasst findet ihr all dies auch in unserem Infoheft: Infoheft_ExBuro_-April2025.pdf

 

Vorab zur Prüfungsanmeldung: Informationen und Fristen zur Anmeldung beim JPA Hamm: https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/02_staatl_pflichtfachpruefung/index.php.

Informationen zu den Aufsichtsarbeiten (insbesondere die Klausurentermine) findet ihr unter: https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/02_staatl_pflichtfachpruefung/04_termine/01_aufsichtsarbeiten-schriftlich/index.php

Die Präsentationen zur JPA-Infoveranstaltung vom 25.06.2025 findet ihr hier: Teil 1:  Info-Veranstaltung_Bielefeld_2025_Teil_1.pdf   // Teil 2: Info-Veranstaltung_Bielefeld_2025_Teil_2.pdf

In diesen findet ihr insbesondere zum neuen JAG viele weitere Infos und Antworten zu oft aufkommenden Fragen.

Zu folgenden Fragen können wir in Abstimmung mit dem Prüfungsamt Folgendes mitteilen:

Corona-Openbook-Klausuren:

Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG muss die Anfertigung von 5 Aufsichtsarbeiten nachgewiesen werden.

Als Aufsichtsarbeit darf eine angefertigte Klausur nur bescheinigt werden, wenn die Arbeit in Präsenz angefertigt wurde und die Aufsicht kontrolliert hat,

a) wer die Klausur geschrieben hat,

b) dass kein Kontakt mit anderen Personen in und außerhalb des Saales aufgenommen werden konnte,

c) dass die Klausur nach Ablauf der Bearbeitungszeit sofort abgegeben wurde.

Ausnahmsweise können Online-Klausuren als Aufsichtsarbeiten im Sinne des § 7 Abs.1 Ziffer 5 JAG NRW anerkannt, wenn eine Bescheinigung der Fakultät vorlegt wird, dass diese unter der Geltung der Coronaepidemie-HochschulVO mangels Präsenzangebot geschrieben wurden bzw. dies in der Leistungsübersicht kenntlich gemacht wird (betrifft SS 2020 – WS 21/22).

Alte Zwischenprüfungen:

Zwischenprüfungen, die unter Geltung genehmigter universitärer Studien- und Prüfungsordnungen vor dem 17.11.2023 bestanden wurden, werden als Zulassungsvoraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 JAG NRW 2021 auch bei Meldung nach dem 16.02.2025 anerkannt (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des JAG NRW vom 17.11.2021).

Hausarbeiten:

Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG muss die Anfertigung von 4 Hausarbeiten nachgewiesen werden.

Hausarbeiten, die im Rahmen der Zwischenprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung gefertigt wurde, können nicht zugleich als Leistungen im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW anerkannt werden. Dies gilt allerdings nicht für sog. Altfälle. Soweit neue Zwischenprüfungsordnungen die Anfertigung einer häuslichen Arbeit nicht vorsehen, können alle im Rahmen einer früheren Zwischenprüfungsordnung bestandenen häuslichen Arbeiten zur Erfüllung der Voraussetzung „vier häusliche Arbeiten“ nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG berücksichtigt werden.

Hausarbeiten, die zum Zwecke der Zulassung zur Zwischenprüfung oder universitären Schwerpunktbereichsprüfung erbracht wurden, können ebenfalls als Leistungen im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW anerkannt werden.

Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an das JPA Hamm direkt. Wir dürfen keine verbindlichen Auskünfte geben.

 

Die Examensvorbereitung ist lang und mühsam. Wer das Gefühl hat nicht weiterzukommen oder am Anfang vor einem riesigen Berg steht und nicht weiß, wie ein kluger Anfang aussehen könnte, kann sich jederzeit im Examintoriumsbüro melden. Wir können über Ängste und Sorgen sprechen, gemeinsam Lernpläne erarbeiten oder deine im Klausurenkurs geschriebenen Klausuren besprechen und analysieren. Es ist egal in welchem Stadium der Vorbereitung du dich befindest. Ob ganz am Anfang, kurz vor den Klausuren oder sogar kurz vor der Mündlichen Prüfung. Meld dich einfach formlos per Mail oder Telefon.

Telefon: Mo - Do zwischen 9 und 12 Uhr unter 0521 / 1064717

Mail: examinatorium (at) uni-bielefeld.de

Gerne vereinbaren wir auch einen Beratungstermin vor Ort oder über zoom. Sprecht uns einfach an!

 

Du hast leider schon einen erfoglosen Versuch im Examen hinter dir?

Auch dann schauen wir uns gerne deine Klausuren an und besprechen mit dir das weitere Vorgehen.

Mitarbeiter/innen

Für Anfragen, die sich nicht speziell an einen bestimmten Mitarbeiter richten, nutzen Sie bitte die allgemeine E-Mailadresse des Examinatoriumsbüros: examinatorium@uni-bielefeld.de

Daniel Köhl Zivilrecht
Julia Möller Zivilrecht
Jonas Blaszkowski Öffentliches Recht
Jonas Koschmieder Strafrecht
Lorenz Kinskofer Strafrecht

Leitung: Prof. Dr. Kempny, LL.M.Prof. Dr. Weiler und Prof. Dr. Eidam, LL.M.

 

Universität Bielefeld
Fakultät für Rechtswissenschaft
- Examinatoriumsbüro -
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld           

Büro: S3-204
Telefon: 0521/ 106-4717 (Mo-Do von 9-12 Uhr)
Mail: examinatorium [at] uni-bielefeld.de

 

Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Examinatoriums eine erfolgreiche Examensvorbereitung!
Verbesserungsvorschläge sind uns stets willkommen: examinatorium@uni-bielefeld.de

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