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    Prof. Holger Straßheim

    © Markus Richter / Fakultät für Soziologie

Lehre

Eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Holger Straßheim an der Universität Bielefeld erhalten Sie hier.


Leistungsnachweise und Prüfungen

Informationen und Leitlinien für Studierende

Mit den folgenden Informationen und Leitlinien wollen wir in der Arbeitsgruppe Politische Soziologie den Studierenden eine Orientierungshilfe an die Hand geben. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen und zugleich „Spielregeln“ für die Teilnahme an Veranstaltungen. Diese Angaben ersetzen jedoch nicht die konkreten Anforderungen der Lehrenden, die Prüfungsordnungen und die Studieninformationen der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld (https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/soziologie/studium/). Über Anregungen und Kritik, mit deren Hilfe wir diese Liste verbessern können, freuen wir uns!

 

Allgemeine Informationen

  • Wir helfen Ihnen gerne weiter, erhalten jedoch täglich sehr viele Emails! Bitte lesen Sie unsere Leitlinien gründlich und erkundigen Sie sich zunächst in den Studieninformationen der Fakultät für Soziologie, bevor Sie uns eine Mail senden oder sich für die Sprechstunde anmelden. Viele Antworten zu Studienordnungsfragen, Modulbeschreibungen, Leistungsanforderungen sowie Formulare, Informationsblätter, Anträge etc. finden Sie unter https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/soziologie/studium/
  • Allgemeine Erläuterungen zur Rahmenprüfungsordnung und zu grundsätzlichen Regelungen der Vergabe von Leistungspunkten, der Wiederholbarkeit von Prüfungen und der Notenberechnung finden Sie unter Informationen zur Rahmenprüfungsordnung
  • Erläuterungen zur guten wissenschaftlichen Praxis an der Universität Bielefeld finden Sie hier: http://www.uni-bielefeld.de/gute_wiss_praxis/
  • Aktuelle Informationen von Studierenden für Studierende werden hier angeboten: https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/soziologie/studium/sozusagen/
  • Wenn Sie noch Fragen oder Beratungsbedarf haben, können Sie sich im eKVV online bei uns für eine Sprechstunde eintragen – aber bitte rechtzeitig und nicht erst zum Semesterende. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat.

 

Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens

  • Wissenschaftliches Arbeiten ist planvolles, systematisches und methodisches Herangehen an eine Frage- und Problemstellung mit dem Ziel der Erkenntnisgewinnung.
  • Nicht Faktenproduktion oder Kommentierung, sondern analytisches und immer problembezogenes Arbeiten zeichnet die wissenschaftliche Herangehensweise aus.
  • Wissenschaftliches Arbeiten ist aktiv-kreatives, kritisch-reflektierendes Arbeiten – wir setzen uns immer explizit mit unserer Erkenntnis- und Vorgehensweise auseinander. Wissenschaft ist selbst immer auch Gegenstand wissenschaftlichen Arbeitens.
  • Wissenschaftliche Arbeiten genügen allgemein verbindlichen, formalen Ansprüchen.
  • Das Kopieren anderer Arbeiten ist geistiger Diebstahl – Plagiate sind niemals akzeptabel!

Studien- und Prüfungsleistungen

  • Zu den Studienleistungen gehören a) die aktive und regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen, b) die aktive Lektüre und Diskussion der Seminarliteratur, c) Präsentationen bzw. Kurzreferate einschließlich der Diskussionsleitung in der jeweiligen Sitzung sowie d) weitere seminarspezifische Leistungen und Arbeiten.
  • Wurde die Studienleistung für ein spezifisches Seminar nachweislich bereits in einem früheren Semester erbracht, dann kann im aktuellen Semester auch ohne erneute Teilnahme an diesem Seminar bzw. erneute Erbringung der Studienleistungen eine Hausarbeit geschrieben werden. Voraussetzung dafür ist die Absprache vor Seminarbeginn.
  • Aktive Lektüre der Seminarliteratur bedeutet, dass Sie die Texte in der jeweiligen Sitzung vorliegen haben, wichtige Passagen unterstreichen, sich Notizen machen und Fragen formulieren. Suchen Sie nach dem „blinden Fleck“ im Text, nach fehlenden oder unplausiblen Argumenten und nach Gegenbeispielen. Entwickeln Sie eigene Gegenthesen.

Präsentationen und Referate

  • Referate sind niemals nur eine Zusammenfassung der Seminarliteratur. Sie beruhen auf eigenen Recherchen und eigenständiger Literaturauswertung über die Seminartexte hinaus.
  • Referate müssen spätestens eine Woche vor dem Referatstermin mit den Lehrenden in der Sprechstunde abgestimmt werden.
  • Ziel des Referats ist die kritische Reflexion und weiterführende Diskussion eines Textes oder Themas. Dazu gehören immer a) die Zusammenfassung der Kernargumente (max. 5 Minuten), b) die Illustration anhand von Beispielen, c) die Kritik ausgewählter Argumente und d) die Entwicklung eigener Leitfragen und Gegenthesen für die anschließende Diskussion, die Sie selbst leiten.
  • Jedes Referat dauert maximal 20-30 Minuten, unabhängig von der Zahl der Referierenden.
  • Arbeiten Sie mit Power Point oder anderen Präsentationstechniken, nutzen Sie Texte, Cartoons, Bilder, Filme, entwickeln Sie provokante Thesen – und geben Sie grundsätzlich am Ende der Präsentation Ihre Quellen und Literatur an. Thesenpapiere sind nicht zwingend erforderlich, können aber dann nützlich sein, wenn zusätzliche Informationen (Statistiken, Graphiken, Daten) während des Referats präsent sein sollen.
  • Referatsgruppen bestehen – falls nichts anderes geregelt wurde – aus nicht mehr als 3 Studierenden. Grundsätzlich ist diegesamte Gruppe für das Referat verantwortlich. Unbedingt sinnvoll ist es daher, dass Referatsgruppen Aufbau und Inhalt ihres Referatsgemeinsam erarbeiten und die Endfassung auch gemeinsam "durchspielen", so dass Teile anderer Gruppenmitglieder wenigstens in groben Zügen referiert werden können.

Hausarbeiten, Essays und kommentierte Leselisten

Generell gilt:

  • Diese Prüfungsleistungen folgen immer den Standards wissenschaftlichen Arbeitens (siehe oben). Es handelt sich nicht um Besinnungsaufsätze oder Kommentare.
  • Die Themen müssen immer rechtzeitig mit den Lehrenden abgestimmt werden - also nicht erst am Ende des Semesters.
  • Ziel ist die eigenständige Bearbeitung einer Fragestellung auf der Grundlage wissenschaftlicher Literatur. Eine Fragestellung bezieht sich auf ein empirisches oder theoretisches Problem (Forschungslücken, Widersprüche, unklare Zusammenhänge etc.). Dieses Problem bildet den Ausgangspunkt der Arbeit.
  • Gruppenarbeiten sind Arbeiten die von mehreren Studierenden geschrieben werden. Dies ist grundsätzlich nur nach Absprache mit den Lehrenden möglich. Gemäß Rahmenprüfungsordnung und Modulbeschreibung sind diese so auszugestalten, dass die Einzelleistung der beteiligten Studierenden erkennbar ist, jeweils den in der Modulbeschreibungen angegebenen Anforderungen für Prüfungsleistungen entspricht und auf dieser Grundlage auch benotet werden kann. Eine erkennbare und den jeweiligen Studierenden zurechenbare Einzelleistung muss also innerhalb der Gruppenarbeit klar mit dem jeweiligen Namen gekennzeichnet sein. Sie muss darüber hinaus natürlich auch vom Umfang her einer von Einzelnen geschriebenen Arbeit entsprechen. Insofern ist insbesondere bei Hausarbeiten der zulässige Gesamtumfang von Gruppenarbeiten zu ermitteln, indem der zulässige Gesamtumfang von Einzelarbeiten (siehe unten unter „Prüfungsleistung Hausarbeit“) mit der Zahl der beteiligten Studierenden multipliziert wird.
  • Das Deckblatt enthält Angaben über Universität und Fakultät, Lehrende, Seminartitel und -nummer, Semester, Name des Verfassers, Matrikelnummer, Fachsemester, Emailadresse, Abgabedatum und Titel der Arbeit.
  • Hausarbeiten und Essays enthalten ein Inhaltsverzeichnis mit nummerierten Kapitel- und Abschnittsüberschriften sowie dazugehörigen Seitenzahlen.
  • Alle Informationen und Positionen, die für die Verfassung der Arbeit herangezogen werden, müssen sorgfältig belegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wiedergabe wörtlich oder sinngemäß erfolgt. Zitate und Quellenangaben erfolgen immer unter Nennung der Seite, mehrerer Seiten oder des Kapitels. Nur in seltenen Fällen ist der Verweis auf einen Aufsatz oder gar ein ganzes Buch angemessen. Es werden nahezu ausschließlich wissenschaftliche Quellen genutzt und zitiert (Monographien, Sammelbände, Zeitschriftenaufsätze). Online-Quellen ohne bibliographische Angaben, allgemeine Lexika (Duden etc.) oder Wikipedia-Einträge sind nicht zitierfähig. Online-Quellen mit bibliographischen Angaben bedürfen zusätzlich einer Angabe zur URL und zum letzten Zugriffdatum.
  • Zitate und Quellenangaben sollen im Text nach der Harvard-Methode erfolgen, d.h. der Nachname der Autor*in, das Erscheinungsjahr und die Seitenzahlen werden in Klammern im Anschluss an das Zitat oder das übernommene Gedankengut, aber vor dem abschließenden Satzzeichen genannt:„Die Soziologie steckt in einer Theoriekrise“ (Luhmann 1984, S. 7).
  • Literaturlisten werden alphabetisch geordnet und enthalten nur die im Text zitierte Literatur. Die Quellenangaben sind dabei formal einheitlich zu gestalten und folgen einem einheitlichen Zitierstil.
  • Die Abgabe der Arbeiten erfolgt spätestens zum Abgabedatum online im PDF-Format in den dafür vorgesehenen Abgabeordner.
  • Für die Bewertung der Arbeiten gelten neben inhaltlichen Maßstäben (Begründung der Relevanz des Themas, Formulierung und Bearbeitung einer Fragestellung, Aufbau und Strukturierung, Stand der Forschung, Entwicklung relevanter Begriff und Theorien, Gedankenführung/Stringenz, Methoden und Vorgehensweise, Eigenständigkeit, Ergebnisdiskussion und -reflexion) die Standards wissenschaftlichen Arbeitens (saubere Rechtschreibung, korrekter und einheitlicher Zitierstil, Inhalts- und Literaturverzeichnis, keine Plagiate). Vor der Abgabe sollen die Arbeiten grundsätzlich noch einmal gelesen und korrigiert werden.

 

Prüfungsleistung Hausarbeit

  • Die Maximallänge von Hausarbeiten wird im Sinne und unter Beachtung der Modulbeschreibungen von den Lehrenden festgelegt. Falls nichts anderes geregelt wurde, umfassen Hausarbeiten insgesamt inkl. Deckblatt und Literaturverzeichnis 4500 Wörter (BA, ca. 15 Seiten mit 300 Wörtern pro Seite) bzw. 7500 Wörter (MA, ca. 25 Seiten mit 300 Wörtern pro Seite). Essays umfassen höchstens 2000 Wörter. Hausarbeiten oder Essays, welche die Maximallänge um mehr als 10 % über- oder unterschreiten, können nur nach Rücksprache mit den Lehrenden angenommen werden.
  • Hausarbeiten beginnen immer mit einer ausführlichen und in einem zusammenhängenden Text geschriebenen Einleitung, in der a) das Ausgangsproblem, b) die Fragestellung, c) das Ziel der Arbeit, d) die eigene These oder Ausgangsvermutung und e) die Methode, Vorgehensweise und Struktur der Arbeit dargelegt werden. Zur Entwicklung der Hausarbeit hilft auch die „Sechszeiler-Methode“:https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/soziologie/fakultaet/arbeitsbereiche/ab3/wissenschaftlich-arbeiten/pdf/Sechszeiler_2016-03.pdf
  • Deadlines: Wenn von den jeweiligen Lehrenden nichts anderes festgelegt wurde, müssen Hausarbeiten im Sommersemester bis zum 30. September, im Wintersemester bis zum 31. März abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt möglichst elektronisch und dann ausschließlich im PDF-Format (Eigenständigkeitserklärung scannen und hinzufügen). Für die Abgabe gibt es einen eigenen Ordner in dem jeweiligen Lernraum. Verlängerungen der Abgabefrist können nur im Falle von Krankheit, anderen unvorhersehbaren Verzögerungen oder sonstigen Härtefällen gewährt werden. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen rechtzeitig die Lehrenden.

 

Prüfungsleistung Essay

  • Essays sind keine „kleinen“ Hausarbeiten, sie unterliegen jedoch denselben wissenschaftlichen Standards! Inhaltlich dienen sie der kritischen Auseinandersetzung mit der These eines Autors bzw. mit einem Thema.
  • In Essays können auch wissenschaftliche „Genres“ erprobt werden, also z.B. Rezensionen eines Buches oder einer Konferenz, Kritiken wissenschaftlicher Aufsätze, Projektexposés, Darstellungen eines Forschungsstands, empirische Kurzrecherchen.

 

Prüfungsleistung kommentierte Leseliste

  • Die kommentierte Leseliste ist eine unbenotete Modulprüfung von 2-3 Seiten mit dem Ziel, eine individuelle und thematisch klar eingegrenzte Lektüreliste (Aufsätze, Bücher, graue Literatur) zu Forschungsproblemen, Fragestellungen, Theorien und Methoden der politischen Soziologie zu erstellen und dadurch eine Grundlage für zukünftige Arbeiten zu schaffen.
  • Zur Eingrenzung ist es dabei unbedingt notwendig sich zu fokussieren in Bezug auf (a) ein Politikfeld (bspw. aktuelle Konflikte in der Energiepolitik) oder (b) eine theoretische Forschungsfrage (bspw. Zeitlichkeit in der Politik) oder eine Methode (bspw. Anwendungsfelder der transsequentiellen Analyse). Die Leseliste ist kommentiert, d.h. nach einem kurzen Überblick zum thematischen Gegenstand der Leseliste und zu zentralen, thematisch relevanten Frage- und Problemstellungen sollen einzelne bibliographische Einträge oder auch Gruppen von Einträgen im Hinblick auf Ähnlichkeiten oder Unterschiede sehr kurz diskutiert werden.

 

Weiterführende Hinweise


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