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    © Markus Richter / Fakultät für Soziologie

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Aktuell bieten wir eine online Sprechstunde an. Bitte kontaktiert uns zum Termin vereinbaren per Mail an erasmus.soc@uni-bielefeld.de

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Bewerbung und Zulassung

Gemäß den fächerspezifischen Bestimmungen für den MA Soziologie müssen BewerberInnen entweder Englisch- oder Deutschkenntnisse nachweisen. Die Informationen auf dieser Webseite zum Bewerbungsprozess für den MA Soziologie International Track sind relevant für Studierende mit begrenzten Deutschkenntnissen, die das Masterprogramm vollständig auf Englisch studieren möchten. Sie müssen "Soziologie International Track (Master, fachwissenschaftlich, englischsprachig)" von der Liste der wählbaren Studiengänge im Online Portal auswählen.

Alle anderen BewerberInnen sollten sich mit den Bewerbungsmodalitäten auf der Webseite des Studierendensekretariats und anhand der fächerspezifischen Bestimmungen für den MA Soziologie informieren und “Soziologie (Master, fachwissenschaftlich, deutschsprachig)” in der Liste der wählbaren Studiengänge im Online Portal aus. Sie können auch International Track Kurse belegen oder den gesamten Masterstudiengang auf Englisch absolvieren, wenn Sie die Zulassung zum MA Soziologie durch den Nachweis von Deutschkenntnissen erhalten haben.

Es entstehen keine Bewerbungskosten für das International Track im MA Soziologie.

Voraussetzungen

Um für den MA Soziologie qualifiziert zu sein, müssen Sie einen ersten Hochschulabschluss mit mindestens drei Jahren regulärer Studiendauer besitzen, der in Deutschland einem deutschen Bachelorabschluss gleichgestellt anerkannt wird. Sie können vorab in der anabin Datenbank prüfen, ob und wie Ihr Studienabschluss in Deutschland anerkannt wird. Formale Voraussetzungen werden vom Studierendensekretariat der Universität Bielefeld geprüft. Wenn Sie Fragen bezüglich der formalen Voraussetzungen für die Bewerbung haben, wenden Sie sich an das Studierendensekretariat (application@uni-bielefeld.de).

Aus Ihrem Transcript of Records muss hervorgehen, dass Sie in Ihrem vorangegangenen Studium vier folgende Themenbereiche studiert haben: soziologische Theorie, Methoden der empirischen Sozialforschung, spezielle Soziologie/Sozialwissenschaft und allgemeine Sozialwissenschaft. Diese genannten Themenbereiche sollten als generelle Überthemen verstanden werden und nicht als konkrete Seminare mit exakt diesem Titel. Zum Beispiel würde ein Seminar mit dem Titel "Qualitative Methoden" als ein Seminar im Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung anerkannt. Studierende mit anderen fachlichen Hintergründen können sich um die Zulassung bewerben und werden zugelassen, sofern sie gute Gründe anbringen, warum sie sich für das MA Programm bewerben und wie sie die Voraussetzungen erfüllen können (z.B. durch außeruniversitäres Engagement in den Sozialwissenschaften, Teilnahme an themenverwandten Sommerschulen, Veröffentlichungen etc.). Es liegt in Ihrer Verantwortung, dem Zulassungskomitee klar darzulegen, dass Sie diese Anforderungen erfüllen. Dazu können Sie in Ihrem Motivationsschreiben auf vorangehende Erfahrung im Feld der Soziologie eingehen oder zusätzliche Dokumente beilegen die Ihre Qualifikation belegen, falls Sie denken, dass die fächerspezifischen Voraussetzungen aus Ihrem Transcript nicht ausreichend hervorgehen. So ein Dokument ist zum Beispiel das Diploma Supplement.

Das Diploma Supplement ist ein Begleitdokument zu einem Hochschuldiplom, das eine standardisierte Beschreibung von Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status des von seinem Inhaber absolvierten Studiums enthält.

Aufgrund der hohen Zahl von Bewerbungen können Ihre Qualifikationen nur begutachtet werden, wenn Sie alle geforderten Unterlagen vollständig bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einreichen (sehen Sie dazu untenstehend Informationen zum Bewerbungsprozess). Der MA Soziologie ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang.

Gemäß den fächerspezifischen Bestimmungen des MA Soziologie müssen BewerberInnen entweder Englisch oder Deutschkenntnisse nachweisen. Sie benötigen demnach nicht zwingend ein Deutsch-Zertifikat, müssen aber einen Nachweis über ausreichende Englisch-Sprachkenntnisse erbringen, die die Mindestanforderungen für den International Track des MA Soziologie erfüllen. Als Nachweise werden folgende Zertifikate akzeptiert: TOEFL mit mindestens 87 Punkten, telc English mit einer Einstufung auf mindestens B2 Niveau, IELTS mit einer Mindestgesamtnote von 6.5, ein Duolingo Englisch Test Ergebnis von min. 110 Punkten oder ein vergleichbarer offizieller Nachweis, der mindestens das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens bestätigt. Es werden nur international anerkannte Zertifikate akzeptiert, weshalb Zertifikate von Universitäten, Fachsprachenzentren oder Sprachschulen nicht berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass viele Zertifikate nach zwei Jahren Ihre Gültigkeit verlieren und der Test nach Ablauf der Gültigkeitsfrist wiederholt werden muss.

Sofern Englisch die Unterrichtssprache während des gesamten vorangegangenen Hochschulstudiums war, können Sie eine offizielle Bestätigung der Universität einreichen oder Ihr Transcript vorlegen, sofern die Unterrichtssprache Englisch eindeutig daraus ersichtlich wird. In diesem Fall müssen Sie keine weiteren Sprachnachweise erbringen.

Bitte ignorieren Sie die Aufforderung im Online Bewerbungsportal, ein Deutsch-Zertifikat einzureichen, sofern Sie sich für den International Track mit einem Englisch-Sprachnachweis bewerben.

Bewerbungsprozess

Die Bewerbung für ein Masterstudium erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal. Dort füllen Sie den Bewerbungsantrag aus und laden alle erforderlichen Dokumente (sehen Sie dazu die untenstehende Liste) hoch.

Um sich für den MA Soziologie International Track zu bewerben, wählen Sie “Soziologie Master (Fach-)Wissenschaftlich” in der Liste der wählbaren Studiengänge aus. Danach können Sie die Sprache auf Englisch ändern. Wählen Sie "1" als das Semester aus, in dem Sie mit dem Studium beginnen, egal ob Sie das Studium zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufnehmen möchten.

Das Online-Bewerbungsportal ist ab dem 1. Juni für das Wintersemester und ab dem 1. Dezember für das Sommersemester geöffnet. Eine Bewerbung vor diesem Zeitraum ist nicht möglich.

 

Benötigte Dokumente

Sie müssen offiziell beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen sowie offizielle Übersetzungen auf Deutsch oder Englisch einreichen. Dokumente in anderen Sprachen können nicht berücksichtigt werden. Die Beglaubigungen der Kopien Ihrer Dokumente müssen von offiziell zugelassenen Autoritäten, Notariaten oder Deutschen Botschaften durchgeführt werden. Eine Apostille ist nicht notwendig. Die Übersetzungen der Dokumente müssen in offizieller Übersetzung vorliegen und zertifiziert werden.

Anschließend müssen die Dokumente vollständig im Online Bewerbungsportal hochgeladen werden. Die Bewerbungsunterlagen beinhalten:

  • Schulabschlusszeugnis (Hochschulzugangsberechtigung), in beglaubigter Kopie mit offizieller Übersetzung auf Englisch oder Deutsch;

  • Zeugnis des ersten Studienabschlusses mit Notenspiegel (Transcript of Records), in beglaubigter Kopie mit offizieller Übersetzung auf Englisch oder Deutsch.

Wenn Sie bereits einen Masterabschluss besitzen, fügen Sie bitte ein Zeugnis mit Notenspiegel bei. Ein im Ausland abgeschlossenes Masterstudium verringert in keinem Fall Ihre Chancen gegenüber anderen Bewerbern.

Wenn Ihr Notenspiegel (Transcript of Records) nicht die Endnote des Abschlusses und eine Benotungsskala enthält, fügen Sie diese Information bitte in Ihrem Motivationsschreiben bei. Bitte rechnen Sie Ihre Note nicht in andere Bewertungssysteme (Deutsch, USA etc.) um.

Wenn Ihre Universität ein Diploma Supplement oder ein ähnliches Dokument ausstellt, fügen Sie dieses Dokument bitte bei, auch wenn es nicht verpflichtend ist.

  • Offizielles Englischzertifikat in beglaubigter Kopie (Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hinweise zu sprachlichen Voraussetzungen oben);

  • Tabellarischer Lebenslauf, nicht länger als 2 Seiten, mit Informationen zu Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung. Sie können das Europass CV Format nutzen, dies ist aber nicht verpflichtend;

  • Sie müssen kein Deutschzertifikat einreichen. Sollten Sie Kenntisse der deutschen Sprache besitzen, können Sie ein solches Dokument im Feld "optional document" hochladen.

Wir fordern zur Bewerbung keine Empfehlungsschreiben oder Gutachten an. Dennoch können Sie Schreiben dieser Art im Bereich “Weitere Dokumente” hochladen.

 

Generelle Hinweise zum Upload der Dokumente im Bewerbungsportal:

  • Wenn ein Dokument viele Seiten enthält, laden Sie nicht jede Seite einzeln hoch, sondern fügen Sie alle Seiten zu einem Dokument zusammen (Sie können PDF-Dokumente online mit einem Programm zusammenfügen, suchen Sie nach dem Schlüsselwort „merge pdf“).
  • Laden Sie nicht das gleiche Dokument in unterschiedlichen Feldern hoch.
  • Geben Sie jedem Dokument einen aussagekräftigen, klaren Namen so wie “Transcript”, “Motivation” etc.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Dokumente lesbar sind (z.B. in Bezug auf Auflösung und Kontrast).
  • Falls erforderlich, drehen und speichern Sie Dokumente erneut, bevor Sie sie hochladen (Sie können PDF-Dokumente online mit einem Programm drehen und neu speichern, suchen Sie nach dem Schlüsselwort „rotate pdf“, denn normalerweise ist es nicht möglich, das gedrehte Dokument im Adobe Reader abzuspeichern).

Entscheidung über die Zulassung

Wenn Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, können Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung jederzeit im Online Bewerbungsportal nachsehen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein und klicken Sie auf "Bewerbungsstatus".

Eine Entscheidung bezüglich der Zulassung wird erst nach Ablauf der offiziellen Bewerbungsfrist getroffen, nachdem alle Bewerbungen eingegangen sind.

Sowohl positive als auch negative Bescheide bezüglich der Bewerbungen, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden ab Ende Februar für das darauffolgende Sommersemester und Ende August für das darauffolgende Wintersemester im Online Portal einsehbar sein. Wenn Sie an der Universität Bielefeld zugelassen wurden, erhalten Sie einen offiziellen Zulassungsbescheid, den Sie zur Beantragung eines Studentenvisums in der deutschen Botschaft vorlegen können. Bei zulassungsbeschränkten Fächern wird Ihnen die jeweilige Einschreibungsfrist gesondert im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wir empfehlen, dass Sie so früh wie möglich einen Termin bei der deutschen Botschaft vereinbaren, da das Antragsverfahren für Visa in der Regel zwischen vier und sechs Wochen dauern kann.

Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie hier.

Ablehnungsbescheide für BewerberInnen, die die Zugangsforderungen erfüllen, aber aufgrund begrenzter Aufnahmekapazitäten keinen Platz im Programm bekommen können, werden später hochgeladen, da es eine Warteliste für BewerberInnen gibt.

Fristen

Für Informationen über Bewerbungsfristen siehe hier.


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