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Campus der Universität Bielefeld
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Bielefelder Nachwuchsfonds

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Ausschreibung

Nächste Deadline: 01.04.2026.

Informations-Sessions via Zoom:
Promovierende: 24. Feb, 9 Uhr
Postdocs: 24. Feb, 10 Uhr

Links auf Anfrage an nachwuchfonds@uni-bielefeld.de.

Kontakt

Judith Väth
Telefon: +49 521 106-67781

Dr. Martina Pauli
Telefon: +49 521 106-86766

nachwuchsfonds@uni-bielefeld.de

Ein erheblicher Teil der Forschungsleistung einer Universität wird von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen, d.h. den Promovierenden und Postdocs, erbracht. Um diese zu unterstützen, vergibt das Rektorat der Universität Bielefeld zwei Mal jährlich Mittel aus dem Bielefelder Nachwuchsfonds. Dieser verfolgt die folgenden Ziele:

  • Brückenphasen zwischen akademischen Karrierestufen unterstützen
  • Selbstständigkeit von Nachwuchswissenschaftler*innen unterstützen
  • Mitteleinwerbung von Nachwuchswissenschaftler*innen fördern
  • Nachwuchswissenschaftler*innen aus In- und Ausland rekrutieren

Die Förderung erfolgt in fünf Maßnahmen: 

Für Absolvent*innen gibt es die Karrierebrücke Master-Promotion, für Promovierende das Abschlususstipendium Promotion. Postdocs können sich bewerben um Forschungsbeihilfen/Mobilitätsförderung, Gelder zum Einstieg in die Drittmittelforschung und die Karrierebrücke Promotion-Postdoc.

Erste Details zu allen Fördermaßnahemn finden Sie unten sowie in den Hinweis-Dokumenten im Downloadbereich. Verbindliche Informationen geben die jeweiligen Richtlinien. 

Antragsfrist für die Vergaberunden sind jeweils April und Oktober. Die genaue Frist finden Sie in der aktuellen Ausschreibung und hier auf der Webseite.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern!

Förderlinie für Promovierende

Besonders qualifizierte Masterabsolvent*innen der Universität Bielefeld können sich auf ein Brückenstipendium zur Finanzierung einer Übergangs- und Vorbereitungsphase für Promotionsprojekte bewerben.

Die Karrierebrücke Master - Promotion wird für eine Laufzeit von max. 6 Monaten mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.000,- € gewährt und soll von den geförderten Nachwuchswissenschaftler*innen als Promotionsvorbereitungszeit genutzt werden. Neben der ernsthaften Auseinandersetzung mit der Frage, ob sie tatsächlich eine Promotion beginnen wollen, sollen die geförderten Nachwuchswissenschaftler*innen die Förderzeit zur Konkretisierung ihrer Promotionsidee nutzen, so dass sie sich mit guten Erfolgschancen auf drittmittelfinanzierte Stipendienprogramme, für Promovierendenprogramme an der Universität Bielefeld und auf Promotionsstellen bewerben können.

Die geförderten Nachwuchs-wissenschaftler*innen werden durch eine intensive Beratung sowie PEP-Seminare zur Antragstellung von Promotionsstipendien unterstützt.

Die Karrierebrücke Master - Promotion soll auch von den jeweiligen Betreuer_innen dazu genutzt werden, die Qualifizierung des/der angehenden Promovierende/n noch einmal intensiv zu prüfen. Darüber hinaus können Betreuer*innen mit der Karrierebrücke Master - Promotion Anreize für qualifizierte - insbesondere weibliche - Masterabsolventinnen schaffen, eine Promotion zu beginnen.

Für Ihre Bewerbung um ein Brückenstipendium Master - Promotion benötigen Sie ein Gutachten (siehe Download-Bereich). Die Gutachten müssen von den Gutachter*innen bis zur jeweiligen Einreichungsfrist an nachwuchsfonds@uni-bielefeld.de geschickt werden.

Promovierende, die ihre Dissertation bislang zügig durchgeführt und innerhalb der nächsten sechs Monate abschließen werden und für die keine anderen Fördermöglichkeiten bestehen (z.B. nach Auslaufen der zeitlich befristeten Stipendien in Graduiertenkollegs), können sich auf ein Abschlussstipendium für Promotionen bewerben.

Die Abschlussstipendien haben in der Regel eine Laufzeit von sechs Monaten. Die Stipendienhöhe beträgt 1.250,- € pro Monat. Der Betrag kann von den Fakultäten bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen um max. 500,- € erhöht werden.

Für Ihre Bewerbung um ein Abschlussstipendium benötigen Sie ein Gutachten (siehe Download-Bereich). Die Gutachten müssen von den Gutachter*innen bis zur jeweiligen Einreichungsfrist an nachwuchsfonds@uni-bielefeld.de geschickt werden.




 

Förderlinie für Postdocs

Postdocs können beim Bielefelder Nachwuchsfonds Forschungsbeihilfen zur Durchführung eigener Forschungsprojekte sowie Reisemittel beantragen. Die Reisemittel können für Archivreisen u.ä. und kurze Forschungsreisen an internationale Gastinstitutionen verwendet werden, sofern sie nicht durch andere Mittelgeber finanziert werden können (z.B. DAAD). Die maximale Fördersumme beträgt 5.000,- € für die Laufzeit von max. 12 Monaten.
 

Postdocs können beim Bielefelder Nachwuchsfonds Mittel zur Unterstützung beim Einstieg in die Drittmittelforschung beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorbereitung eines ersten eigenständigen Drittmittelantrags.

Zur Unterstützung der Vorbereitung eines ersten, eigenen Drittmittelantrags können z.B. Hilfskraftmittel, Sachmittel zur Durchführung von Vorstudien oder Mittel für Reisen zu Kooperationspartnern oder Konferenzen beantragt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000,- € für die Laufzeit von max. 12 Monaten.

Über die finanzielle Unterstützung hinaus werden die Antragsteller*innen bei der Vorbereitung des Drittmittelantrags intensiv beraten und sind eingeladen an PEP-Seminaren zur Antragstellung von Drittmittelanträgen sowie dem Peer Review "Drittmittel" teilzunehmen.
 

Postdocs, die sich im Übergang zwischen Promotions-​ und Postdoc-​Phase befinden und über kein Beschäftigungsverhältnis / Stipendium verfügen, können beim Bielefelder Nachwuchsfonds eine Karrierebrücke Promotion - Postdoc für die Laufzeit von max. 12 Monaten beantragen. Das Stipendium beträgt 2.000,- € und kann von den Fakultäten auf max. 2.500,- € erhöht werden. Antragsberechtigt sind Postdocs, deren Promotion abgeschlossen bzw. deren Promotionsverfahren bereits eröffnet ist.

Während der Karrierebrücke Promotion - Postdoc sollen die geförderten Nachwuchswissenschaftler*innen einen Drittmittelantrag vorbereiten und einreichen, mit dem sie sich anschließend selbst finanzieren können. Neben dem Stipendium können auch Hilfskraftmittel zur Unterstützung der Antragsvorbereitung, Sachmittel zur Durchführung erster Vorstudien oder Mittel für Reisen zu Kooperationspartnern oder Konferenzen beantragt werden.

Über die finanzielle Unterstützung hinaus werden die Antragsteller*innen bei der Vorbereitung des Drittmittelantrags intensiv beraten und sind eingeladen an PEP-​Seminaren zur Antragstellung von Drittmittelanträgen sowie dem Peer Review "Drittmittel" teilzunehmen.

Die "Karrierebrücke Promotion - Postdoc" kann auch zur Rekrutierung hervorragender, externer Nachwuchswissenschaftler*innen genutzt werden. Externe Nachwuchswissenschaftler*innen, die an der Universität Bielefeld entweder eine Stelle in Aussicht haben oder die einen Drittmittelantrag für ein Projekt stellen wollen, das im Erfolgsfall an der Universität Bielefeld angesiedelt ist, können sich ebenfalls auf eine Karrierebrücke Promotion - Postdoc bewerben.

Für den Fall, dass Ihre Dissertation eingereicht wurde und das Verfahren noch nicht eröffnet ist, weil der Ausschuss noch nicht getagt hat, genügt uns zum Zeitpunkt der Bewerbung ein kurzes Schreiben des Ausschusses, dass die Arbeit eingereicht wurde und über die Eröffnung des Verfahrens vsl. am [DATUM] entschieden wird. Die Bestätigung über die Eröffnung des Verfahrens muss bitte umgehend nachgereicht werden.

 

Download-Bereich für alle Förderlinien

Wir empfehlen die Dateien herunterzuladen und mit einem PDF-​Reader zu öffnen.

Barrierefreie Formulare sind zurzeit auf Anfrage verfügbar.


Karrierebrücke Master - Promotion

Information:

Einzureichende Formulare:

Abschlussstipendien für Promotionen

Information:

Einzureichende Formulare:

Wir empfehlen die Dateien herunterzuladen und mit einem PDF-​Reader zu öffnen.

Barrierefreie Formulare sind zurzeit auf Anfrage verfügbar.


Information:

Einzureichende Formulare:

für ALLE Fördermaßnahmen:

Anlage - Persönliche Angaben

pro Fördermaßnahme:

Hinweis zu Unterschriften

Studierende und Promovierende benötigen auf den Formularen die Unterschrift von 1. ihrer Betreuungsperson während der Stipendiumszeit und 2. der Fakultät (Dekan*in oder Verwaltungsleitung).

Postdocs benötigen die Unterschrift von 1. des*der Host/Leitung ihrer Arbeitsgruppe während der Stipendiumszeit und 2. der Fakultät (Dekan*in oder Verwaltungsleitung). 

Die Unterschriften müssen nicht auf Papier erfolgen. Wir bitten Sie stattdessen, Ihre von Ihnen digital unterschriebenen Anträge per Email an ihre Betreuer*innen/AG-Leitungen und an ihre Fakultäten (Verwaltungsleitung, Dekan*in) zu schicken, mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung. Die Betreuer*innen und die Fakultäten werden gebeten diese Mail dann jeweils weiterzuleiten an nachwuchsfonds@uni-bielefeld.de und in dieser Mail jeweils ihre Unterstützung des Antrags bestätigen. Ausgedruckte, unterschriebene und wieder eingescannte Untereschriftenseiten verwenden Sie bitte nur im Ausnahmenfall.

 

 

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