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Foto einer Person am Laptop in der Bibliothek
© Universitätsbibliothek Bielefeld

Regelungen für die Ausleihe und Benutzung von Tischcontainern

Auf Grundlage von § 2a Abs. 2 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek vom 3. Mai 2021 in der jeweils gültigen Fassung hat der/die Direktor*in der Universitätsbibliothek diese Regelungen für die Ausleihe und Benutzung von Tischcontainern ergänzend zur Benutzungsordnung festgelegt.

§ 1 Ausleihe von Tischcontainern

(1) Tischcontainer werden nur an folgende Personengruppen entliehen:

Inhaber*innen eines Tischapparats,

Personen, die einen buchbaren Arbeitsplatz gebucht haben.

Im Übrigen gelten § 11-15 und 19 der Benutzungsordnung entsprechend.

(2) Die Leihfrist für den Tischcontainer entspricht der für den zugehörigen Tischapparat festgelegten Frist bzw. der für den zugehörigen buchbaren Arbeitsplatz gewählten Buchungsdauer.

(3) Eine Weitergabe des Tischcontainerschlüssels an Dritte ist nicht erlaubt. Der Tischcontainer darf ausschließlich durch den/die Entleiher*in des Tischcontainers genutzt werden.

(4) Vor Ablauf der Leihfrist ist der Tischcontainer zu räumen und der Tischcontainerschlüssel am Ausgabeort zurückzugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist oder Nichtrückgabe des Tischcontainerschlüssels gelten die Regelungen der Gebührenordnung entsprechend.

§ 2 Benutzung der Tischcontainer

(1) Entliehene Tischcontainer dürfen ausschließlich in den Räumen der Universitätsbibliothek am zugehörigen Tischapparatsarbeitsplatz bzw. am zugehörigen gebuchten Arbeitsplatz benutzt werden.

(2) Bücher und sonstige Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek dürfen nur dann in den Tischcontainer eingeschlossen werden, wenn sie über das Ausleihkonto des/der Entleiher*in des Tischcontainers entliehen sind.

(3) In den Tischcontainer dürfen nicht eingebracht oder eingeschlossen werden:

Bücher und sonstige Medien aus dem Präsenzbestand oder aus Semester- oder Tischapparaten sowie Zeitschriftenhefte,
Notebooks, Handys, Bargeld und sonstige Wertgegenstände,
Lebensmittel mit Ausnahme von Getränken (außer Alkohol) in wiederverschließbaren Flaschen oder Trinkbehältnissen.

(4) Vor Ablauf der Leihfrist ist der Tischcontainer zu räumen und leer und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Ist der Tischcontainer mit Ablauf der Leihfrist nicht geleert, behält sich die Universitätsbibliothek vor, den Tischcontainer zu räumen und enthaltene persönliche Gegenstände an das Fundbüro der Universität zu übergeben.

§ 3 Schlüsselverlust und Schadenersatz

(1) Der Verlust eines Tischcontainerschlüssels ist der Universitätsbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Schlüsselverlustes wird der Containerinhalt nur gegen Vorlage des Bibliotheksausweises an den/die Entleiher*in des Tischcontainers ausgehändigt.

(2) Im Fall von beschädigten oder abhanden gekommenen Tischcontainern oder Tischcontainerschlüsseln ist der/die Entleiher*in des Tischcontainers verpflichtet, Schadenersatz auf Grundlage von § 5 Abs. 7 der Benutzungsordnung zu leisten.

§ 4 Kontrollrechte, Einziehung des Tischcontainers

(1) Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren und um sonstige dienstliche Aufgaben wahrzunehmen, ist die Universitätsbibliothek jederzeit berechtigt die verschlossenen Tischcontainer zu öffnen.

(2) Bei grober Verletzung der Benutzungsregeln behält sich die Universitätsbibliothek das Recht vor, Schlüssel und Tischcontainer einzuziehen oder die Benutzungsmöglichkeiten einzuschränken, § 19 Abs. 4 der Benutzungsordnung gilt entsprechend.

§5 Haftungsausschluss

(1) Die Universitätsbibliothek beaufsichtigt die Tischcontainer nicht, um den Tischcontainerinhalt gegen Diebstahl oder sonstige unberechtigte Entwendung zu schützen. Die Universitätsbibliothek übernimmt keine Haftung im Fall von entwendeten, abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenständen, die in die verschlossenen oder unverschlossenen Tischcontainer eingebracht wurden.

Stand: 03.11.2025

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