Werden Gebühren für Ihre Open-Access-Veröffentlichung vom Publikationsfonds oder über einen Verlagsvertrag (z.B. „Projekt DEAL“) von der Universität Bielefeld übernommen, dann beachten Sie bitte folgende Empfehlungen:
- Die Publikation soll nach Möglichkeit einen DOI erhalten und mit dem ORCID-Profil der Autor*innen verknüpft werden.
- Die geförderte Publikation muss eine CC-Lizenz enthalten oder alternativ eine andere rechtssichere Regelung zur Nachnutzbarkeit vorsehen. Die DFG empfiehlt, für Artikel eine CC-BY-Lizenz, für Monografien eine CC-BY-SA-Lizenz (in Ausnahmefällen auch CC-BY-ND) zu verwenden.
- Die Autor*innen räumen im Zuge der Open-Access-Stellung dem Verlag ein einfaches Nutzungsrecht an ihrer Publikation ein – kein ausschließliches Nutzungsrecht.
Diese Empfehlungen ergeben sich aus dem DFG-Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“, das die Universitätsbibliothek zur Kofinanzierung von Publikationsfonds und Verlagsverträgen mit Open-Access-Komponente eingeworben hat.