

Der erste Schritt ist immer, selbstständig auf eine potenzielle Betreuungsperson zuzugehen, dort das eigene Forschungsinteresse vorzustellen und begründetes Interesse an einer Zusammenarbeit zu signalisieren, oder sich auf eine ausgeschriebene Promotionsstelle zu bewerben. Vielleicht verfügen Sie auch schon über gute Kontakte, die Sie nutzen können, oder Ihnen wurde – umgekehrt – die Betreuung Ihrer Promotion angeboten? Ausführliche Informationen zur Betreuung einer Dissertation finden Sie hier.
Nach der Klärung, wer ihre Betreuungsperson/en sein wird/werden, gibt es einen zweiten Verfahrensschritt: Der Promotionsausschuss der Fakultät muss Sie als Doktorand*in noch offiziell annehmen. Welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Annahme als Doktorand*in einreichen müssen, ergibt sich aus § 6 RPO [OP2] und der für Sie relevanten Promotionsordnung.
Unabhängig davon, ob Sie zur freien Promotion oder in einem Promotionsstudiengang als Doktorand*in angenommen sind, schreiben Sie sich im dritten Schritt im Studierendensekretariat an der Universität ein. Das Formular, mit dem Sie die Einschreibung zur Promotion beantragen, bekommen Sie auf Anfrage vom Studierendensekretariat.
Die Verläufe im Anschluss hängen überwiegend davon ab, in welchem Fachbereich Sie Ihre Promotion absolvieren, wie Sie sie finanzieren und welche individuellen Vereinbarungen Sie mit Ihrer/Ihren Betreuungsperson/en treffen. Werden Sie eine Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in antreten, einen Nebenjob annehmen oder die Zeit vollständig für Ihre Promotion verwenden können, weil Sie ein Stipendium oder eigene Rücklagen haben? Verfügen Sie bereits über ein bestehendes Netzwerk oder müssen Sie sich noch gute Kontakte aufbauen? Planen Sie, an einem Promotionsprogramm teilzunehmen?