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BAföG

Informationen zur Leistungsbescheinigung gem. § 48 BAföG (Formblatt 5), Kontakte und alle wichtigen Daten für eine fristgerechte Bearbeitung.

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Wichtige Hinweise

Für Beratungsleistungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das BAföG-Amt (A0-102 im Universitätshauptgebäude).

Öffnungszeiten BAföG-Beratungsbüro:
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00–12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 12:30–15:30 Uhr

Telefon:
0521 52328-150

Allgemeine Informationen

Der BAföG-Beauftragte der Fakultät (Prof. Dr. Frank Weiler) ist für die Ausstellung von Bescheinigungen für Studierende eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs (insb. Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium nach § 48 BAföG, Formblatt 5) zuständig. Alle anderen Studierenden wenden sich bitte an die für sie zuständige Stelle ihrer Fakultät.

Die Zuständigkeit des BAföG-Beauftragten beschränkt sich auf Fragen, die mit der Ausstellung von Bescheinigungen zusammenhängen. Eine allgemeine BAföG-Beratung findet nicht statt. Für allgemeine Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung (beim Studierendenwerk Bielefeld). Allgemeine Informationen zur Ausstellung der Leistungsbescheinigugn nach § 48 BAföG erhalten Sie hier.

Die Ausstellung einer Positiv- oder Negativbescheinigung auf dem Formblatt 5 orientiert sich an studiengangspezifischen Anforderungen. Diese hat die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nachzuweisen. Es sind daher zusammen mit dem Formblatt 5 alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von einer Woche, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Die BAföG-Bescheinigung wird der E-Prüfungsakte des jeweiligen Studierenden beigefügt.

So beantragen Sie eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Bitte lesen Sie sich die folgenden Hinweise für die Beantragung der Leistungsbescheinigung gem. § 48 BAföG sorgfältig durch:

  • Der BAföG-Beauftragte ist lediglich bei Studierenden, die einen rechtswissenschaftlichen Studiengang (s.u.) studieren, für die Austellung des Formblattes 5 zuständig!
  • Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen als pdf-Datei per Mail an bafoeg.rewi@uni-bielefeld.de ein. Eine persönliche Abgabe ist nicht notwendig.
  • Nach erfolgter Bearbeitung wird der Leistungsnachweis vom BAföG-Beauftragten per E-Mail an das BAföG-Amt übermittelt. Sie werden dabei in CC gesetzt.
  • Achten Sie bei der Beantragung des Leistungsnachweises auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Unten finden Sie eine Auflistung derjenigen Unterlagen, die Sie abhängig von Ihrem Studiengang einreichen müssen.

Bitte beachten Sie: Ab dem 1.2.2024 erfolgt die Ausstellung des BAföG-Formblattes 5 (BAföG-Leistungsnachweis) auf der Grundlage der StudPrO 2023.

Seit dem 1.6.2024 gelten im Hinblick auf die Übergangsregelung des § 57 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 StudPrO 2023 in Bezug auf die weiteren Prüfungsleistungen übergangsweise für die Zeit vom 1.6.2024 bis 30.09.2026 abweichend vom Beschluss der Lehrkommission vom 10.1.2024 die unten genannten Anforderungen (Beschluss der Lehrkommission vom 5.6.2024). Die aktuell geltenden Anforderungen finden sie hier auch als .pdf-Datei.

Für die Beantragung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1. Wählen Sie Ihren Studiengang aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen:

  1. Antrag auf Erteilung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
  2. Ausgefülltes BAföG-Formular Formblatt 5 (oberer Teil – die persönlichen Angaben)
  3. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  4. Soweit vorhanden: Aufforderungsanschreiben des BAföG-Amts
  5. Soweit vorhanden: Zwischenprüfungszeugnis
  1. Antrag auf Erteilung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
  2. Ausgefülltes BAföG-Formular Formblatt 5 (oberer Teil – die persönlichen Angaben)
  3. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  4. Soweit vorhanden: Aufforderungsanschreiben des BAföG-Amts

 

  1. Antrag auf Erteilung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
  2. Ausgefülltes BAföG-Formular Formblatt 5 (oberer Teil – die persönlichen Angaben)
  3. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  4. Soweit vorhanden: Aufforderungsanschreiben des BAföG-Amts

2. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Per Mail: 

Sie schicken uns die erforderlichen Unterlagen per E-Mail an folgende Adresse: bafoeg.rewi@uni-bielefeld.de


Per Telefon:

Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Antragstellung können Sie uns telefonisch erreichen. 

Christiane Groß

Fakultätsassistentin

Nicole Bekemeier

Sachbearbeiterin im Prüfungsamt

Studiengangsspezifische Anforderungen

Hier können Sie sich informieren, welche Leistungen – abhängig von Ihrem Studiengang und Ihrem jeweiligen Semester – für die Erteilung eines Positivbescheides zu erbringen sind:

    übliche Leistungen nach dem X. Fachsem.
Fachsem.   ZP-Klausuren Zulassungsleistungen weitere Prüfungsleistungen sonst. Voraussetzungen Hinweise
1            
2            
3     5      
4     6      
5     7 1   Liegt eine bestandene staatliche Pflichtfachprüfung (StaPf.) vor, wird für die Erteilung einer positiven Bescheinigung nach § 48 BAföG  auf das Vorliegen der sog. weiteren Prüfungsleistungen verzichtet.
6     8 2  
7   1 9 3  
8   2 9 4  
9 ZP bestanden 3 9 5  
10   3 9 5 1 Leist. im SPB oder Anmeldung z. StaPf.
11   3 9 5 SPB bestanden oder StaPf. bestanden  

Anmerkungen

  • Ist eine Prüfungsleistung erbracht, wird eine im Sinne der Studien-und Prüfungsordnung ähnliche Leistung nicht mehr berücksichtigt (Beispiel aus dem Bereich der zivilrechtlichen Nebengebiete: Bei einer bestandenen Klausur im Erbrecht,  wird eine dann bestandene Klausur aus dem Bereich des Arbeitsrechts nicht mehr berücksichtigt).
  • Für das 4. Fachsem. bis einschließlich 6. Fachsem. kann eine der Zulassungsleistungen durch eine bestandene Zwischenprüfungsklausur ersetzt werden

Für die BAföG- Bescheinigung nach § 48 BAföG werden für BA-Nebenfach-Studierende folgende Leistungsnachweise vorausgesetzt:

  • nach dem 3. FS: 2 Module
  • nach dem 4. FS: 3 Module
  • nach dem 5. FS: 4 Module
  • nach dem 6. FS: 5 Module

Für die BAföG- Bescheinigung nach § 48 BAföG werden für Recht und Management-Studierende folgende Leistungsnachweise vorausgesetzt:

  • nach dem 3. Fachsemester:   60 LP
  • nach dem 4. Fachsemester:   90 LP
  • nach dem 5. Fachsemester: 120 LP
  • nach dem 6. Fachsemester: 150 LP
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