Informationen zur Leistungsbescheinigung gem. § 48 BAföG (Formblatt 5), Kontakte und alle wichtigen Daten für eine fristgerechte Bearbeitung.

Der BAföG-Beauftragte der Fakultät (Prof. Dr. Frank Weiler) ist für die Ausstellung von Bescheinigungen für Studierende eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs (insb. Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium nach § 48 BAföG, Formblatt 5) zuständig. Alle anderen Studierenden wenden sich bitte an die für sie zuständige Stelle ihrer Fakultät.
Die Zuständigkeit des BAföG-Beauftragten beschränkt sich auf Fragen, die mit der Ausstellung von Bescheinigungen zusammenhängen. Eine allgemeine BAföG-Beratung findet nicht statt. Für allgemeine Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung (beim Studierendenwerk Bielefeld). Allgemeine Informationen zur Ausstellung der Leistungsbescheinigugn nach § 48 BAföG erhalten Sie hier.
Die Ausstellung einer Positiv- oder Negativbescheinigung auf dem Formblatt 5 orientiert sich an studiengangspezifischen Anforderungen. Diese hat die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nachzuweisen. Es sind daher zusammen mit dem Formblatt 5 alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von einer Woche, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Die BAföG-Bescheinigung wird der E-Prüfungsakte des jeweiligen Studierenden beigefügt.
Bitte beachten Sie: Ab dem 1.2.2024 erfolgt die Ausstellung des BAföG-Formblattes 5 (BAföG-Leistungsnachweis) auf der Grundlage der StudPrO 2023.
Seit dem 1.6.2024 gelten im Hinblick auf die Übergangsregelung des § 57 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 StudPrO 2023 in Bezug auf die weiteren Prüfungsleistungen übergangsweise für die Zeit vom 1.6.2024 bis 30.09.2026 abweichend vom Beschluss der Lehrkommission vom 10.1.2024 die unten genannten Anforderungen (Beschluss der Lehrkommission vom 5.6.2024). Die aktuell geltenden Anforderungen finden sie hier auch als .pdf-Datei.
Für die Beantragung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
Per Mail:
Sie schicken uns die erforderlichen Unterlagen per E-Mail an folgende Adresse: bafoeg.rewi@uni-bielefeld.de
Per Telefon:
Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Antragstellung können Sie uns telefonisch erreichen.
Hier können Sie sich informieren, welche Leistungen – abhängig von Ihrem Studiengang und Ihrem jeweiligen Semester – für die Erteilung eines Positivbescheides zu erbringen sind:
| übliche Leistungen nach dem X. Fachsem. | ||||||
| Fachsem. | ZP-Klausuren | Zulassungsleistungen | weitere Prüfungsleistungen | sonst. Voraussetzungen | Hinweise | |
| 1 | ||||||
| 2 | ||||||
| 3 | 5 | |||||
| 4 | 6 | |||||
| 5 | 7 | 1 | Liegt eine bestandene staatliche Pflichtfachprüfung (StaPf.) vor, wird für die Erteilung einer positiven Bescheinigung nach § 48 BAföG auf das Vorliegen der sog. weiteren Prüfungsleistungen verzichtet. | |||
| 6 | 8 | 2 | ||||
| 7 | 1 | 9 | 3 | |||
| 8 | 2 | 9 | 4 | |||
| 9 | ZP bestanden | 3 | 9 | 5 | ||
| 10 | 3 | 9 | 5 | 1 Leist. im SPB oder Anmeldung z. StaPf. | ||
| 11 | 3 | 9 | 5 | SPB bestanden oder StaPf. bestanden | ||
Anmerkungen