
Liebe Studierende,
leider kann die Vorlesung Europarecht im kommenden Semester ausnahmsweise nicht angeboten werden. Da Sie sich möglicherweise darauf eingerichtet haben, die Vorlesung im Wintersemester 2026/27 zu besuchen und/oder die zur Vorlesung angebotene Abschlussklausur zu schreiben, haben Sie die Möglichkeit, an der Wiederholungsklausur zur Vorlesung aus diesem Semester teilzunehmen. Die Anmeldung und Zulassung zur Klausur setzt ausnahmsweise nicht voraus, dass Sie zur Klausur vom 20. Juli 2026 zugelassen waren und an ihr aus wichtigem Grund nicht teilgenommen haben, d.h. diese Wiederholungsklausur ist für alle geöffnet. Das gilt jedoch nur für die Wiederholungsklausur Europarecht, nicht für die anderen Wiederholungsklausuren.
Die Klausur findet am Mittwoch, 7. Oktober 2026 um 15.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie sich rechtzeitig anmelden. Die Anmeldefrist beginnt am 7. September 2026 und endet am 21. September 2026 um 24 Uhr.
Die von Herrn Prof. Dr. Mayer in diesem Semester gehaltene Vorlesung ist komplett als Aufzeichnung im Lernraum abrufbar.
Herzliche Grüße
Frank Weiler
Studiendekan und Vorsitzender des Prüfungsausschusses
--
Prof. Dr. Frank Weiler
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht
Fakultät für Rechtswissenschaft
Universität Bielefeld
https://uni-bielefeld.de/weiler
Liebe Studierende,
seit Montag, 1.6.2026 läuft die Frist für die Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren, Klausuren im Pflichtfachstudium und zum Fremdsprachennachweis. Die Frist endet am Montag, 15.6.2026, 24 Uhr.
1. Klausurtermine
2. Anmeldung zu den Klausuren
3. Abmeldung von einer Klausuranmeldung
4. Wiederholungsklausuren
5. Informationen zur beschränkten Wiederholbarkeit von Klausuren und zum endgültigen Nichtbestehen
6. Fragen
Fragen zum Studium und zu den Prüfungen beantwortet das Studienbüro (studienbuero.rewi@uni-bielefeld.de).
Herzliche Grüße
Frank Weiler
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
--
Prof. Dr. Frank Weiler
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht
Fakultät für Rechtswissenschaft
Universität Bielefeld
https://uni-bielefeld.de/weiler
Auf der Seite https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/Stundenplan_Klausuren.jsp?login=x erhalten Sie einen Überblick zu welchen Klausuren Sie im ekVV angemeldet sind.
Liebe Studierende,
in der neuen Studien- und Prüfungsordnung (Geltung ab 1.10.2023) wird es voraussichtlich abweichend vom bisherigen Planungs zu einer Änderung bzgl. der Anforderungen an die Zulassung zu einer Zwischenprüfungsklausur kommen.
Wie bereits in den Info-Veranstaltungen im Oktober/November 2022 mitgeteilt, setzt die Zulassung zu einer Zwischenprüfungsklausur voraus, dass jeweils zwei Zulassungsklausuren und eine Hausarbeit aus dem jeweiligen Rechtsgebiet vorliegen. Bislang war allerdings angedacht, dass eine der drei Hausarbeiten durch eine Grundlagenleistung zu ersetzen ist. Aus unterschiedlichen Gründen (u.a. weil ab dem 17.2.2025 für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung insgesamt vier Hausarbeiten erfolgreich absolviert sein müssen, davon jeweils eine aus dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht) wird auf diese Ersetzung voraussichtlich verzichtet werden. Die Grundlagenleistung wird stattdessen eine weitere Prüfungsleistung sein, die für die Zulassung zu einer Schwerpunktbereichshausarbeit oder -klausur (je nach Schwerpunktbereich) erforderlich ist.
Die Folien der Info-Veranstaltung sind entsprechend aktualisiert worden und können auf der Webseite des Studienbüros eingesehen werden (https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/studium/beratungsstellen/studienbuero/hilfreiche-dokumente/).
Diese Informationen sollen Ihnen bei der Planung ihres Studiums helfen. Bei Fragen zur Studiengestaltung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
Herzliche Grüße
Frank Weiler
Studiendekan
Liebe Studierende,
sämtliche dem Prüfungsamt gemeldeten Pflichtfachleistungen sind durch das Prüfungsamt verbucht. Bei Fragen über den Verbleib Ihrer Leistung wenden Sie sich daher bitte an den entsprechenden Lehrstuhl.
Sollte es sich bei den fehlenden Leistungen um die letzten Leistungen zum Erreichen der Zwischenprüfung handeln, können Sie sich trotzdem bereits zu den SPB-Leistungen anmelden. Die Zulassungskontrolle wird erst im Anschluss durch das Prüfungsamt durchgeführt.
Sollten Sie auf Grund einer Prüfungsunfähigkeit nicht an einer Klausur teilgenommen und sich ordnungsgemäß krankgemeldet haben, erscheint diese Klausur trotzdem in Ihrer Leistungsübersicht. Der Leistung wird allerdings der Vermerk angefügt, dass Sie auf Grund attestierter Prüfungsunfähigkeit nicht teilgenommen haben.
Bitte lassen Sie sich nicht dadurch verunsichern, dass bei der Versuchsangabe der aktuelle Stand Ihrer Versuchszählung ausgegeben wird. Durch den krankheitsbedingten Rücktritt wird die Versuchszählung angehalten. D.h. handelt es sich um Ihren ersten Versuch, wird der nächste Klausurtermin weiterhin als erster Versuch gezählt.