Die Angaben sind ohne Gewähr, bitte informieren Sie sich laufend auf der Homepage über aktuelle Änderungen.
SoSe 2023
08.05. - 22.05.2023 (24:00 Uhr) Anmeldezeitraum SPB-Klausuren und SPB-Hausarbeiten
10.07. - 15.07.2023 SPB-Klausuren in Präsenz
17.07.2023 Ausgabe der SPB-Hausarbeiten
WiSe 2023/2024
13.11. - 26.11.2023 (24:00 Uhr) Anmeldezeiträume SPB-Klausuren und SPB-Hausarbeiten
29.01. - 02.02.2024 SPB-Klausuren in Präsenz
05.02.2024 Ausgabe der SPB-Hausarbeiten
§ 64 JAG Aufbewahrungsfristen
Die schriftlichen Prüfungsarbeiten einschließlich der Gutachten der Prüferinnen oder Prüfer sind fünf Jahre, die übrigen Prüfungsunterlagen sind fünfzig Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses an den Prüfling erfolgt. Im Falle einer Wiederholungsprüfung ist für den Fristbeginn der Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Prüfung maßgebend.
Arbeiten, deren Aufbewahrungsfrist endet, können noch 6 Monate im Prüfungsamt angefordert werden. Nach diesen 6 Monaten werden die Arbeiten vernichtet.