
Am 15. und 16. Juni 2023 fand unter der Leitung von Prof. Lindemann und Prof. Torsten Verrel (Universität Bonn) am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld eine Arbeitsgemeinschaft zum Thema "Lebensende und Lebensbeendigung im Strafvollzug" statt.
Ca. 60 Expertinnen und Experten aus verschiedenen Disziplinen mit Bezügen zur Theorie und Praxis des Strafvollzuges diskutierten brisante Fragen rund um das Sterben und Sterbenlassen in Haft.
Abstract:
Der Strafvollzug ist ein Spiegel der Gesellschaft – gesellschaftliche Entwicklungen machen in der Regel auch vor dem Mauern der Justizvollzugsanstalten nicht halt. Bisweilen gewinnen Fragestellungen, welche die Gesellschaft beschäftigen, unter den Bedingungen der „totalen Institution“ Strafvollzug sogar eine besondere Dringlichkeit.
Dies gilt unzweifelhaft für den demographischen Wandel unserer Gesellschaft, der zur Folge hat, dass sich auch Justizvollzugsanstalten zunehmend mit älteren Gefangenen konfrontiert sehen, die ihr Lebensende im Vollzug verbringen. Auf die besonderen Bedürfnisse dieser Gefangenengruppe ist der Strafvollzug nicht ohne Weiteres vorbereitet.
Darüber hinaus wird die besondere Akzentuierung, welche das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in der jüngeren Vergangenheit durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung erfahren hat, auch von Strafgefangenen wahrgenommen und in Forderungen nach der Ermöglichung etwa eines Sterbefastens oder gar der Inanspruchnahme von Beihilfe zum Suizid umgesetzt. Diese Entwicklung trifft auf ein Vollzugssystem, das seinen Auftrag bislang ausschließlich in der Abwendung selbstschädigenden Verhaltens Gefangener durch psychologische Intervention und physische Sicherung gesehen hat.
Die disziplinübergreifende Diskussion der von diesen Entwicklungen ausgehenden Herausforderungen für das Vollzugssystem und möglicher Lösungsansätze war Gegenstand der Arbeitsgemeinschaft.
Publikation:
Viele der im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft gehaltenen Referate wurden in einem Schwerpunktheft "Lebensende im Strafvollzug" der Zeitschrift Forum Strafvollzug publiziert (Heft 2/2024).
Projektbeschreibung:
Das Fördervorhaben sollte fundierte wissenschaftliche, zur Normgebung führende Erkenntnisse zur Frage liefern, welcher Umfang an Compliance-Maßnahmen für Mittelständler als ausreichend anzusehen ist. Das dadurch geschaffene empirische Fundament hilft im Falle einer ex-post-Bewertung der tatsächlich eingeführten Strukturen durch Gerichte der Gefahr von Rückschaufehlern zu begegnen. Geschaffen werden sollte daher ein Standard, der für Mittelständler den Stand der Wissenschaft zu der Frage abbildet, welche Compliance-Maßnahmen für sie hinreichend sind.
Für den Projekterfolg wurde eng mit dem Expertenrat Mittelstands-Compliance e.V. und dem Projektbeirat aus Unternehmensvertreten zusammengearbeitet. Zunächst wurden die Anwendungsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Compliance-Management im Mittelstand untersucht. Diese Ist-Analyse sollte strukturelle Erschwernisse, praktizierte Compliance-Maßnahmen und typische Prozesse in mittelständischen Unternehmen erheben. So wurde eine mittelstandsgerechte Skalierung der Compliance- Anforderungen auf Basis eines einheitlichen Prozessverständnisses möglich.
Im Anschluss wurden für einzelne Standardprozesse Compliance-Maßnahmen aus wirtschaftlicher Perspektive hinsichtlich ihrer Relevanz und Effizienz sowie aus juristisch-kriminologischer Sicht hinsichtlich ihrer Effektivität i.S.e. Haftungsminderung untersucht. Dazu wurden den typisierten Prozessen der Mittelständler exemplarische Risiken zugeordnet, woraus Maßnahmen abgeleitet werden konnten. Die so gewonnene Prozess-Maßnahmen-Matrix wurde dabei im Rahmen einer Fokusgruppe aus Mittelständlern und Experten bewertet.
Auf der Grundlage der erarbeiteten Erkenntnisse wurde die
DIN SPEC 91524 – Leitfaden für Compliance-Management-Systeme in kleinen und mittleren Unternehmen
erarbeitet, die im Mai 2025 veröffentlicht wurde und nunmehr auf der Seite DIN Media kostenlos abgerufen werden kann.
Das Dokument soll kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMUs) bei der Compliance-Risikoanalyse als dem ersten Schritt im Kontext der Erarbeitung eines eigenen Compliance-Management-Systems (CMS) unterstützen. Es gibt Anleitung für die Durchführung eines Selbst-Checks zur Ermittlung des aktuellen Stands des vorhandenen CMS und der größten im Unternehmen vorhandenen Risikobereiche. Aus den Ergebnissen dieser Evaluation werden sodann konkrete Handlungsempfehlungen für die Verbesserung des eigenen CMS abgeleitet.
Gefördert durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fördermaßnahme: WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
Förderbereich: Normung und Standardisierung Antragstellung
Laufzeit:
September 2022 bis August 2024
Kooperationspartner:
Wissenschaftliche Publikationen:
Lindemann/Menke, ,„Wir duzen uns hier fast alle“ – Herausforderungen des Compliance-Managements in mittelständischen Unternehmen, CCZ 2022, 85-91
Lindemann/Zahlten, Compliance-Management im Mittelstand – Zwischen regulatorischen Anforderungen, begrenzten Ressourcen und Besonderheiten der Unternehmenskultur; in: Verrel u.a. (Hrsg.), What works? Kriminologie als Teil der Strafrechtswissenschaft. Festschrift für Bernd-Dieter Meier, Baden-Baden 2025, S. 427-442
Abstract
The cooperation in criminal matters between EU Member States has improved consistently over the last two decades. Main reason is the implementation of a series of dedicated instruments based on the principle of mutual recognition of decisions of judicial authorities that cover the prominent areas of judicial cooperation, except one: there is no specific EU instrument for the transfer of criminal proceedings. This is strange for two reasons. Firstly, the transfer of criminal proceedings is in fact used in daily practice. But, the transfer of criminal proceedings could, if used more effectively, help prevent impunity in a lot (more) of criminal cases with cross border aspects and present a less complicated alternative to, for example, issuing an EAW. Secondly, the current legal instruments that are used for the transfer of criminal proceedings offer little hold. In February 2019, the Romanian presidency of the EU tabled the idea of a new legislative proposal on the transfer of criminal proceedings. In the discussion on a follow up document in the Council the need to conduct a thorough analysis of the existing practice of the transfer of criminal proceedings has been stressed. There seems to be sufficient ground for such a research indeed, from a policy (gaps in the framework for effective judicial cooperation, basis for improvement, decision on the added value), scientific (interesting views on a key area of judicial cooperation) and practical angle (exchanging experiences, best practices). A good working legal system can prevent impunity in criminal cases with cross border aspects and can be of use in cases where the issue or execution of an EAW is not possible. This research project tries to answer these questions by offering a well-researched base for new best practices or possible future EU legislation and it provides discussions and mutual understanding between scholars, practitioners, policy makers and legislators from 9 MS on the afore mentioned subject.
Duration:
August 2020 to July 2022
Participants:
News
The TROP project, which is funded by the Justice Programme (JUST) of the European Commission, started its work on 1 August 2020. During the course of the project, several newsletters were published to inform stakeholders about the progress of our work:
First newsletter of the project from November 2020 (external link)
Second newsletter of the project from June 2021 (external link)
Third newsletter of the project from March 2022 (external link)
On 21 January 2022, the project's online working conference took place. At the conference, the results of the project so far were presented and discussed with about 40 representatives of different EU member states, Eurojust and the European Commission. More information on the topics of the conference can be found here.
On 7 April 2022, a workshop of the TROP project took place at the Erasmus University Rotterdam. Together with more than 40 experts from more than 20 EU Member States, the European Commission and Eurojust, solutions for the cross-border transfer of criminal proceedings were discussed. This was the second such meeting; the first was held online in January 2022 due to the pandemic. Now the experts and the members of the project consortium met on site and used the opportunity for an intensive exchange.
The report on the completed project was written under the title "The transfer of criminal proceedings in the EU - An exploration of the current practice and of possible ways for improvement, based on practicioner's views" in collaboration with Michael Lindemann, Pieter Verrest, Paul Mevis and Sanne Salverda (2022). It was published by Eleven Publishers, Den Haag.
Menschen mit einer psychischen Behinderung weisen ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhtes Risiko auf, Opfer von Gewalt zu werden. Kommt es in diesen Fällen zu einer Strafanzeige, so bestehen in der anschließenden Interaktion zwischen den Betroffenen und Vertretern von Polizei und Justiz ebenfalls Konfliktpotentiale. Deren Aufbrechen kann wiederum zu einer Vertiefung der traumatischen Folgen der Gewalterfahrung für die Betroffenen führen (sog. sekundäre Viktimisierung).
Vor diesem Hintergrund war es das Ziel des Projektes „Viktimisierung, Recht und Opferschutz“, die Erfahrungen sowohl der Betroffenen als auch der Institutionenvertreter mit Verfahren zu untersuchen, die den Vorwurf einer entsprechenden Gewaltstraftat zum Gegenstand haben. Durch die Zusammenführung der Perspektiven von Verletzten und staatlichen Entscheidungsträgern sollte auch ermittelt werden, ob die Erfüllung des in der UN-Behindertenrechtskonvention normierten Anspruchs auf gleichberechtigten und wirksamen Zugang zur Justiz gewährleistet ist. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf den Beitrag gerichtet, den die Einführung eines Anspruches auf Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters (§ 406g Abs. 3 StPO) zum 1.1.2017 zur Vermeidung sekundärer Viktimisierungen von Gewaltopfern mit einer psychischen Behinderung zu leisten vermag. Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse bildeten die Grundlage für die Erarbeitung konkreter Präventionsansätze, die zur Vermeidung einer erneuten Opferwerdung von Menschen mit einer psychischen Behinderung beitragen können.
Das Projekt wurde durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördert und als Kooperationsprojekt der Forschungsabteilung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Evangelischen Klinikums Bethel und der Universität Bielefeld von 2018 bis 2021 durchgeführt.
Zu der aus dem Projekt hervorgegangenen Homepage gelangen Sie hier.
Publikationen
Vorträge
Auch wenn die Rechtsordnung bislang keine ausdrückliche Verpflichtung zur Implementierung von Compliance-Management-Systemen kennt, ist das Thema Compliance aufgrund der stetig voranschreitenden Verrechtlichung des Gesundheitswesens vermehrt in den Fokus der Klinikleitungen und Compliance-Verantwortlichen gelangt. Einen wesentlichen Impuls zur Befassung mit Compliance-relevanten Fragestellungen hat zweifelsohne das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gegeben; die Bedeutung des Compliance-Managements geht jedoch weit über die Korruptionsprävention hinaus.
Trotz der hohen praktischen Relevanz ist der empirische Forschungsstand zur Implementierung des Compliance-Managements im Krankenhaus bislang eher überschaubar. Es existieren vor allem quantitativ angelegte Studien, die einen ersten Eindruck vom Verbreitungsgrad und vom inhaltlichen Zuschnitt entsprechender Programme vermitteln. Hingegen fehlt bislang eine vertiefte qualitative Untersuchung zu den spezifischen Herausforderungen, welche die Übertragung des Compliance-Ansatzes auf die stationäre Patientenversorgung mit sich bringt.
Ziel der vorliegenden Studie war es, diese Lücke zu schließen. Im Rahmen der Studie wurden in einem Erhebungszeitraum von März 2019 bis April 2020 qualitative Interviews mit Akteurinnen und Akteuren des Compliance-Managements, aber auch mit Angehörigen der von Compliance-Maßnahmen betroffenen Berufsgruppen durchgeführt.
Die Ergebnisse der Studie wurden im Verlag C.F. Müller publiziert:
Im Auftrag des dem niederländischen Justizministerium angegliederten Wetenschappelijk Onderzoek- en Documentatiecentrum (WODC) wurde durch das Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Leiden eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Fragen der Kronzeugenregelung und des Schutzes gefährdeter Zeugen durchgeführt.
Als Kooperationspartner des Institutes waren Prof. Lindemann und Wiss. Mit. Dave van Toor mit der Erstellung des deutschen Landesberichtes betraut. Im Rahmen des Projektes wurden qualitative Interviews mit Akteuren aus Justiz, Polizei und Wissenschaft zum theoretischen Fundament und zur Anwendungspraxis der einschlägigen rechtlichen Regelungen durchgeführt.
Informationen zum Projekt sowie den 2017 publizierten Projektbericht finden Sie hier.
Professor Lindemann war gemeinsam mit Prof. Dr. Petra Kolip (Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld), Prof. Dr. Paul Mevis (Erasmus School of Law, Universität Rotterdam) und Prof. Dr. Oliver Ricken (Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld) Veranstalter eines interdisziplinären Workshops zu den Themenkreisen
Critical Incident Reporting und Fehlerkultur in der Medizin,
der am 21. und 22. Februar 2017 in der Universität Bielefeld und in den Räumen des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZiF) durchgeführt wurde. Ein von Alexandra Hehr und Katrin Porten, LL.M. (Medizinrecht) verfasster Tagungsbericht ist in der Zeitschrift Medizinrecht (MedR) 2017, 623-625 erschienen. Das Programm des Workshops finden Sie hier.
Professor Lindemann war gemeinsam mit Prof. Dr. Stephan Barton (Universität Bielefeld) und Prof. Dr. Ralf Kölbel (LMU München) Veranstalter der 5. Bielefelder Verfahrenstage, die am 17. und 18 September 2014 im Zentrum für interdisziplinäre Forschung stattgefunden haben. Das Oberthema der Veranstaltung lautete:
Wider die wildwüchsige Entwicklung des Ermittlungsverfahrens
Ein ausführliches Programm und Informationen zu den Referenten finden Sie hier.
Die Referate wurden im Anschluss an die Tagung in einem im Nomos Verlag erscheinenden Tagungsband veröffentlicht.
Im Wintersemester 2013/2014 war Professor Lindemann gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Manuela Dudeck (Universität Ulm/BKH Günzburg) und Prof. Dr. Johannes Kaspar (Universität Augsburg) Veranstalter einer an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg durchgeführten Ringvorlesung zum Thema
„Verantwortung und Zurechnung im Spiegel von Strafrecht und Psychiatrie“.
Schriftfassungen der Referate wurden in einem im Nomos Verlag erschienenen Tagungsband publiziert.