Am 15. und 16. Juni 2023 wird Prof. Lindemann gemeinsam mit Prof. Dr. Torsten Verrel (Universität Bonn) eine Arbeitsgemeinschaft am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld zum Thema "Lebensende und Lebensbeendigung im Strafvollzug" veranstalten.
Das vorläufige Programm der Tagung ist hier abrufbar.
Im Rahmen der Sendung "Die Ratgeber" wurde Prof. Lindemann am 16. Februar 2023 im hr-Fernsehen zu Fragen der Sterbehilfe interviewt. Den Anlass für das Interview gab ein Bericht in der Sendung, der einen Fall des Sterbefastens betraf.
Den Bericht und das anschließende Interview finden Sie hier in der ARD-Mediathek.
Im Dezember 2022 ist der Abschlussbericht zu dem von der EU finanzierten Projekt "TROP – Transfer of Proceedings in Criminal Matters in the EU" erschienen, an dem der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie von 2020 bis 2022 beteiligt war.
Nähere Informationen zur Publikation finden sich hier auf den Seiten des Verlages Eleven Publishers, Details zum Projekt in der Rubrik "Abgeschlossene Projekte und Tagungen".
Am 1. September 2022 ist am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie das Forschungsprojekt "MiCo – Empirische Entwicklung und Prüfung eines Compliance-Standards für den Mittelstand" gestartet. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Fördermaßnahme „WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“.
Gemeinsam mit Kooperationspartnern von der TU Dortmund (Professur für Unternehmensrechnung und Controlling, federführend), LOG4-Consult GmbH, Park Wirtschaftsstrafrecht und Ritzenhoff Kommunikationsberatung wird das Team des Lehrstuhls während der Projektlaufzeit von zwei Jahren an der Entwicklung eines Compliance-Standards arbeiten, der mittelständischen Unternehmen Orientierung bietet, ohne sie zu überfordern.
Das Projekt ist hervorgegangen aus der Arbeit im Expertenrat Mittelstandscompliance (EMC) und knüpft an die dort bereits erarbeiteten Ergebnisse an.
Nähere Informationen zu dem Projekt finden Sie hier.
Auf Einladung der Strafverteidigervereinigung NRW referierte Prof. Lindemann am 3. September 2022 auf dem 14. EU-Strafrechtstag zum Thema "Die Übertragung von Strafverfahren – Jurisdiktionskonflikte, Forum Shopping und die Notwendigkeit einer europäischen Regulierung". Im Mittelpunkt des Vortrages standen die Ergebnisse des Projektes "Transfer of Proceedings in Criminal Matters in the EU (TROP)". An die Vorträge von Prof. Lindemann und Tanja Schröter (Europäische Kommission) schloss sich eine lebhafte Podiumsdiskussion zur Übertragung von Strafverfahren unter Beteiligung von Dr. Sebastian Trautmann (EUStA), Sofia Mirandola (Eurojust) und RA Nicola Canestrini (IT) an.
Am Donnerstag, den 23. Juni 2022, 16 Uhr lädt das BCHC zu einem virtuellen BCHC-Talk zum Thema "Die Zukunft der Internal Investigations", in dem Prof. Dr. Thomas Grützner einen Überblick über das Feld der Internal Investigations bieten und gleichzeitig einen Ausblick in die Zukunft eben jener Ermittlungen geben wird. Es soll herausgestellt werden, welche Bedeutung die internen Ermittlungen in Zukunft haben könnten und welche Auswirkungen hieraus im Hinblick auf ihre Durchführungen resultieren. Nähere Infos können Sie dem Flyer der Veranstaltung entnehmen.
Die Teilnahme ist kostenlos; es wird jedoch eine vorherige Anmeldung erbeten an: bchc talks@uni bielefeld.de. Die Einwahldaten zur Online Veranstaltung werden nach der Anmeldung zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Wiss Mit Verena Felis unter der o. g. E Mail Adresse.
Am 7. April 2022 fand an der Erasmus-Universität Rotterdam eine sehr fruchtbare Arbeitstagung des EU-finanzierten TROP-Projektes statt, an dem der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie beteiligt ist. Gemeinsam mit über 40 Expert*innen aus mehr als 20 EU-Mitgliedstaaten, von der Europäischen Kommission und von Eurojust wurden Lösungen für die grenzüberschreitende Übertragung von Strafverfahren diskutiert. Es war bereits die zweite derartige Zusammenkunft; die erste war im Januar 2022 aufgrund des Pandemiegeschehens noch online durchgeführt worden. Nunmehr kamen die Expert*inenn und die Mitglieder des Projektkonsortiums vor Ort zusammen und nutzten die Gelegenheit für einen intensiven Austausch.
Das Jahr 2021 endete mit einem Paukenschlag aus Karlsruhe: Mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 (Az. 1 BvR 1541/20) stellte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts fest, der Gesetzgeber sei verpflichtet, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage zu treffen. Der aufsehenerregende Beschluss hat umgehend intensive fachwissenschaftliche Diskussionen und Beratungen im rechtspolitischen Raum ausgelöst.
Die Entscheidung und ihre Folgen waren Gegenstand eines virtuellen BCHC-Talks mit Prof. Dr. Joachim Taupitz am 27. Januar 2022. An dem Talk, der den Titel „Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung in der Triage: effektive Abwehr aus Karlsruhe?“ trug, nahmen knapp 70 Jurist*innen und Mediziner*innen teil.
Details zum Talk finden sich hier. Eine Gemeinschaftsveranstaltung des Bielefeld Center for Healthcare Compliance (BCHC) und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
Am 21. Januar 2022 fand die Online-Arbeitskonferenz des von der Europäischen Union geförderten Projektes "TROP – Transfer of Criminal Proceedings" statt. An dem Projekt sind neben dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Bielefeld die Erasmus Universität Rotterdam (federführend), das Niederländische Justizministerium sowie die niederländische und die belgische Generalstaatsanwaltschaft beteiligt.
Auf der Tagung wurden die bisherigen Projektergebnisse präsentiert und mit etwa 40 Vertreter*innen verschiedener Mitgliedsstaaten der EU, von Eurojust und der Europäischen Kommission diskutiert. Nähere Informationen zu den Gegenständen der Tagung finden sich hier.
Gemeinsam mit den Erkenntnissen aus den bisherigen empirischen Untersuchungen werden die Ergebnisse der Expertendiskussion nun die Grundlage für die Erstellung des Abschlussberichtes durch das Projektkonsortium bilden.
Mit einer Stellungnahme beteiligte sich Prof. Lindemann an der Anhörung, welche der Ausschuss des Saarländischen Landtages für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 17. Januar 2022 zum Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes (LT-Drs. 16/1834) durchgeführt hat. Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden.
Am 16. November 2021 war Frau Kerstin Höltkemeyer-Schwick zu Gast in der Vorlesung zum Strafvollzugsrecht. Sie ist Leiterin der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, der größten Anstalt des offenen Vollzuges in Europa mit 1.569 Haftplätzen, zwei Hafthäusern und 15 Außenstellen.
Frau Höltkemeyer-Schwick gewährte den Studierenden des kriminalwissenschaftlichen Schwerpunktbereichs spannende Einblicke in den Alltag des Strafvollzuges unter den Bedingungen der Covid19-Pandemie. Im nächsten Jahr können wir dann hoffentlich wieder im Rahmen einer Exkursion die Justizvollzugsanstalt vor Ort besuchen.
Doppelschlag bei den virtuellen BCHC-Talks: Zum Ausklang des Jahres 2021 gab es zwei weitere hochkarätig besetzte Online-Vorträge im bewährten Format, die sich mit Rechtsfragen medizinischer Kooperationen befassten
Details zu den Vorträgen finden sich hier.
Wir möchten auf die Veröffentlichung der am Lehrstuhl betreuten Dissertation von Frau Dr. Vanessa Czuba zum Thema
im Peter Lang Verlag hinweisen. Die folgenden Überlegungen stehen im Mittelpunkt der Arbeit:
Die Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen sind immer wieder Gegenstand medialer Berichterstattung und öffentlicher Diskussionen. Vornehmlich geraten dabei Ermittlungsfehler in den Fokus, die unter Umständen in einem Fehlurteil münden können. Damit einhergehend besteht die Gefahr einer Vielzahl nicht zu revidierender Folgen für alle Beteiligten. Ermittlungsfehler können unter anderem auf kognitiven Wahrnehmungsverzerrungen der Ermittler beruhen. Kognitive Dissonanz und ihre Reduktion sind dabei mögliche Auslöser, die einen Erklärungsansatz für eine (fehlerhafte) selektive Informationssuche der Ermittler bieten. Die Verfasserin untersucht dieses Phänomen unter Berücksichtigung rechtlicher und struktureller Besonderheiten.
Das Lehrstuhlteam gratuliert Frau Dr. Czuba zum erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens.
Am 23. März 2021 referierte Dr. Klaus Moosmayer (Mitglied der Geschäftsleitung und Chief Ethics, Risk & Compliance Officer, Novartis International AG) im Rahmen des 5. BCHC-Talks zum Thema "Die Bedeutung der Behavioral Sciences für das Compliance Management". Herr Dr. Moosmayer gab den ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Einblicke in die Entwicklung und Umsetzung des neuen Novartis Ethikkodex und ging dabei insbesondere auf die Rolle ein, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens bei der Entwicklung des Regelwerkes zugekommen sei. Darüber hinaus erläuterte er die Einbindung von Erkenntnissen der Behavioral Sciences in die Entwicklung webbasierter Schulungstools, in welchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anhand von dilemmatischen Entscheidungssituationen mit ihren individuellen Biases konfrontiert werden. An den spannenden Vortrag schloss sich eine rege Diskussion an. Es handelte sich erneut um eine Kooperationsveranstaltung des BHC mit der AG Medizinrecht im DAV.
Am 5. Februar 2021 veranstaltete der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie in Kooperation mit der Forschungsabteilung des evangelischen Klinikums Bethel einen virtuellen Fachtag, welcher als Abschlussveranstaltung des Forschungsprojektes „ViReO – Viktimisierung, Recht und Opferschutz“ der Vorstellung der wissenschaftlichen Ergebnisse diente. Getreu dem multiperspektivischen Konzept des Forschungsprojektes schloss auch der Fachtag mit einer multiperspektivischen Podiumsdiskussion, in der neben Akteur*innen von Polizei und Justiz auch Akteur*innen von Bielefelder Opferhilfestellen sowie Betroffene zu Wort kamen.
Auch wenn der Fachtag pandemiebedingt nur virtuell durchgeführt werden konnte, so erfreute er sich mit über 80 Besucher*innen doch einer regen Teilnahme.
Die unten gezeigte Slideshow finden Sie hier als pdf-Datei zum Download: Fachtag_Ergebnisse.pdf
Wir gratulieren unserer ehemaligen Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Frau Dr. Alexandra Hehr zu dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens und verweisen auf die erfolgte Veröffentlichung ihrer Disseration zum Thema
Die Arbeit untersucht die dogmatischen Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Entscheidungsträgern des Krankenhausmanagements für Organisationsfehler. Ausgehend von den zivilrechtlich bereits anerkannten Organisationspflichten wird in prägnanter Weise dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Fehler in der Krankenhausorganisation nicht nur zu einem Haftungsfall, sondern auch zur Strafbarkeit der beteiligten Entscheidungsträger führen können. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Frage, welche Bedeutung ökonomische Zwänge für den anzulegenden Sorgfaltsmaßstab haben.
Spannende Einblicke in die kommunikative Vermittlung von Compliance-Inhalten gewährte der 4. BCHC-Talk, den das Bielefeld Center for Healthcare Compliane am 12. November 2020 gemeinsam mit der AG Medizinrecht im DAV veranstaltet hat. Frau Prof. Dr. Susanne Femers-Koch, Inhaberin einer Professur für „Wirtschaftskommunikation“ an der HTW Berlin, referierte zum Thema "Compliance-Kommunikation im Krankenhaus aus wirtschaftspsychologischer Sicht". Anhand sozial- und wirtschaftspsychologischer Modelle menschlicher Informationsverarbeitung und Einstellungsbildung erarbeitete sie Perspektiven für eine Erfolg versprechende Compliance-Kommunikation.
Das im Rahmen des Justice Programme (JUST) der Europäischen Kommission geförderte Projekt TROP hat zum 1. August 2020 seine Arbeit aufgenommen. Über den Inhalt der anstehenden Arbeitsphasen informiert Sie der erste Newsletter des Projektes, den Sie hier herunterladen können. Weitere Informationen zum Projekt finden sie hier.
Auch im Online-Semester kann es sehr lebendige Veranstaltungen geben: Am 26. Mai 2020 hat RA und FA für Strafrecht Georg Schulze den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Vorlesung „Jugendstrafecht“ im Zoom-Meeting spannende Einblicke in die Tätigkeit als Verteidiger in Jugendstrafsachen gegeben.
Ob Warnschussarrest, apokryphe Haftgründe oder die Diskussion um die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters – kaum ein „heißes Eisen“ des formellen und materiellen Jugendstrafrechts blieb unerörtert.
125 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sagen Dankeschön für überaus interessante und lehrreiche 90 Minuten.
Im Rahmen des Justice Programme (JUST) hat die Europäische Kommission die Förderung des TROP-Projektes beschlossen. An dem auf 22 Monate angelegten Projekt, das von der Erasmus School of Law der Erasmus Universität Rotterdam koordiniert wird, wird neben Staatsanwaltschaften aus Belgien und den Niederlanden auch der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Bielefeld beteiligt sein. Nähere Informationen zum Projekt finden Sie hier.
Mit den BCHC-Talks hat das Bielefeld Center for Healthcare Compliance ein neuartiges Veranstaltungsformat etabliert, das einen Rahmen für den Austausch zwischen Theorie und Praxis zu Compliance-relevanten Fragen bieten soll. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, anhand praxisnaher Vorträge einzelne Themenfelder zu beleuchten, um im Anschluss daran den Erfahrungsaustausch und Diskussionen der Teilnehmenden zu ermöglichen.
Am 26. Juni .2019 wurde die Veranstaltungsreihe durch einen Vortrag von Frau RAin Dr. Julia Lange (LL.M. Virginia) zum Thema „Konfrontation oder Kooperation – Richtiges Verhalten bei staatlichen Ermittlungsverfahren im niedergelassenen und stationären Bereich" eröffnet. Frau Dr. Lange berichtete aus ihrer Praxis der strafrechtlichen Beratung von Krankenhäusern sowie von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten; hieran schloss sich eine lebhafte Diskussion ausgewählter Fragestellungen an.
Am 4. September 2019 wurde die Reihe mit einem Vortrag von Frau RAin Babette Christophers (LL.M.) zum Thema „Compliance in der Arztpraxis und im MVZ“ fortgesetzt. Neben grundlegenden Fragen zur Konzeption und zum Aufbau eines Compliance-Management-Systems (CMS) in Arztpraxen und MVZ behandelte Frau Christophers typische Problemfelder, in denen sich Ansatzpunkte für das Compliance-Management in den genannten Einrichtungen ergeben können. Hierzu zählten neben dem Abrechnungswesen und den Kooperationen mit anderen Leistungsbringern etwa auch der Einkauf sowie der Umgang mit Honorarkräften. Besondere Aufmerksamkeit widmete Frau Christophers schließlich der Integration des CMS in bestehende Strukturen z.B. im Bereich des Qualitäts- und Risikomanagements.
Am 23. Oktober 2019 verdeutlichte Herr Christian Heller (General Counsel Legal & Compliance bei MCM Klosterfrau Group) im Rahmen eines Vortrages, dass die Unternehmenskultur die "Basis aller Compliance-Maßnahmen“ bildet. Anhand konkreter Beispiele aus der Presse und verschiedenen Verhaltenskodizes machte Heller deutlich, dass die Compliance-Kultur die Grundlage für die Angemessenheit und Wirksamkeit von Compliance-Maßnahmen bildet. In diesem Zusammenhang hob er insbesondere die prägende Bedeutung hervor, die den Grundeinstellungen und Verhaltensweisen des Managements zukommt. Besonderes Augenmerk richtete der Referent darüber hinaus auf die anspruchsvolle Aufgabe der Vermittlung kultureller Werte innerhalb des Unternehmens.
Die Reihe BCHC-Talks wird im Jahr 2020 mit weiteren Veranstaltungen fortgesetzt. Falls Sie an einer Teilnahme interessiert sind, lassen Sie uns einfach eine Mail mit Ihren Kontaktdaten über die Adresse bchc-talks@uni-bielefeld.de zukommen.
Am 21. und 22. Mai 2019 fand an der Universität Bielefeld ein Workshop zum Thema „Interrogation, Confession, and Truth“ statt, der von Prof. Lindemann gemeinsam mit Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. und Prof. Dr. Andreas Ransiek, LL.M. organisiert wurde. Gemeinsam mit Referentinnen und Referenten aus den USA, den Niederlanden und Deutschland wurden Fragen der Selbstbelastungsfreiheit rechtsvergleichend diskutiert. Die Veranstalter bedanken sich bei
für die Teilnahme an der Veranstaltung. Informationen zum Programm der Tagung finden Sie hier. Ein Tagungsband, der die auf dem Workshop gehaltenen Referate dokumentiert, wird im Laufe des Jahres erscheinen.
Am 21. Februar 2019 hat Prof. Lindemann einen Vortrag zum Thema „Victims’ Rights and Victim Protection in German Criminal Procedure“ auf der vom niederländischen Justizministerium veranstalteten Konferenz „Het slachtoffer en het strafproces – wat is de toekomst?“ in Utrecht gehalten.
Auf der 74. Jahrestagung der American Society of Criminology, die vom 14.-17. November 2018 in Atlanta stattfand, präsentierten Prof. Lindemann und Janita Sommer gemeinsam mit Prof. Dr. Jack McDevitt (Institute on Race and Justice, Northeastern University) und Dr. Frank S. Pezzella (John Jay College of Criminal Justice) ein Thematic Panel mit dem Titel „Vulnerable Victims and the Criminal Justice System“. Dabei wurden erste Ergebnisse des Projektes Viktimisierung, Recht und Opferschutz (ViReO) vorgestellt. Folgende Beiträge waren Bestandteil des Panels:
Zu den Abstracts der Beiträge gelangen Sie hier.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Michele DeStefano (Miami School of Law) und Prof. Dr. Hendrik Schneider (Universität Leipzig) war Prof. Lindemann Co-Editor der Herbstausgabe 2018 des Compliance Elliance Journal, die sich in mehreren Beiträgen mit den rechtlichen Implikationen der Digitalisierung des Gesundheitswesens auseinandersetzt.
Zu den Beiträgen des Heftes gelangen Sie hier.
Am 20. und 21. September 2018 veranstaltete das Bielefeld Center for Healthcare Compliance (BCHC) gemeinsam mit dem Palliativnetz Bielefeld e.V. eine interdisziplinäre Tagung zum Thema „Grundfragen und aktuelle Herausforderungen der ärztlichen Sterbebegleitung“ veranstalten. Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Am 12. und 20. Juli 2018 haben zwei ausländische Gäste des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie öffentliche Gastvorträge an der Universität Bielefeld gehalten:
Am Donnerstag, den 12. Juli 2018 hat Herr Prof. Dr. Ralph Grunewald, University of Wisconsin-Madison (USA) um 16:00 Uhr s.t. in Raum XE1-200 (X-Gebäude) einen Vortrag zum Thema „Die Erzählung als Beweis: Schuld, Unschuld und die Funktion des Erzählens in Fehlverurteilungen“ gehalten. Zum Abstract des Vortrages gelangen Sie hier.
Am Freitag, den 20. Juli 2018, hat Herr Associate Prof. Dr. Chih-Jen Hsueh, National Taiwan University um 12:00 Uhr s.t. in Raum XE1-200 (X-Gebäude) einen Vortrag zum Thema „Die Reform der Vermögensabschöpfung im Strafverfahren in Taiwan“ gehalten. Zum Abstract des Vortrages gelangen Sie hier.
Im Sommersemester 2018 veranstaltete Prof. Lindemann gemeinsam mit der Leiterin der JVA Bielefeld-Senne, Frau Kerstin Höltkemeyer-Schwick, ein Seminar zum Thema „Theorie und Praxis des Strafvollzuges“. Neben der Vorstellung und Diskussion der Seminararbeiten hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Gelegenheit, die JVA Bielefeld-Senne im Rahmen einer Exkursion kennenzulernen.
Am 9. März 2018 veranstaltete das Bielefeld Center for Healthcare Compliance (BCHC) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV eine wissenschaftliche Fachtagung zum Thema „Compliance in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ an der Universität Bielefeld. In sechs Referaten von Wissenschaftlern und Praktikern wurden Grundfragen der Healthcare Compliance behandelt, aber auch bereichsspezifische Konkretisierungen vorgenommen. Nähere Informationen zur Tagung finden Sie hier.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Stephan Barton (Universität Bielefeld), Ass.-Prof.'in Dr. Marieke Dubelaar (Universität Leiden) und Prof. Dr. Ralf Kölbel (Ludwig-Maximilians-Universität München) war Prof. Lindemann Veranstalter der 6. Bielefelder Verfahrenstage, die am 23. und 24. November 2017 im Bielefelder Zentrum für interdisziplinäre Forschung stattgefunden haben. Die Arbeitsgemeinschaft stand unter der Überschrift
Vom „hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit“ –
Genese, Korrektur und Prävention von Fehlurteilen im Strafprozess /
Genesis, correction and prevention of wrongful convictions
Nähere Informationen zum Gegenstand der Veranstaltung sowie das Programm finden Sie hier. Der von den Veranstaltern herausgegebene Tagungsband ist in der Nomos Verlagsgesellschaft erschienen. Johannes Brückmann, Oliver Nißing, Janita Sommer und Dave van Toor haben einen Tagungsbericht verfasst, der in der MSchrKrim 2018, S. 483 ff. erschienen ist.
Prof. Lindemann und Wiss. Mit. Dr. Dave van Toor haben am 15. November 2017 auf der Jahrestagung der American Society of Criminology in Philadelphia einen Vortrag zum Thema „Collaborators with Justice in the German Criminal Justice System – Results of a Qualitative Study“ gehalten. Darüber hinaus haben sie an einer Roundtable Session mit dem Titel „Undertakings to Offenders Who are Willing to Give Evidence in the Prosecution of Others“ teilgenommen. Zum Abstract des Vortrages gelangen Sie hier.
Auf Einladung des niederländischen Ministeriums für Sicherheit und Justiz hat Prof. Lindemann an der Konferenz „Comparative Insights for the modernization of the Dutch Code of Criminal Procedure“ teilgenommen, die am 26. und 27. Oktober 2017 in Rotterdam stattgefunden hat. Die Konferenz diente der Gewinnung rechtsvergleichender Erkenntnisse, die in die derzeit stattfindende grundlegende Reform der niederländischen Strafprozessordnung einfließen sollen. Einen Überblick über den Stand der Reformen finden Sie hier.
Am 20. Juni 2017 hat Prof. Lindemann auf dem Stockholm Criminology Symposium einen Vortrag mit dem Titel „Victim orientation in the prison system – Just a logical complement to the objective of rehabilitation?“ gehalten. Das Abstract des Vortrages finden Sie hier.
Am 20. April 2017 fand an der Juristischen Fakultät der Radboud Universität Nijmegen die Disputation unseres Kollegen Dave van Toor statt, der mit einer Dissertation zum Thema „Het schuldige geheugen? Een onderzoek naar het gebruik van hersenonderzoek als opsporingsmethode in het licht van eisen van instrumentaliteit en rechtsbescherming“ promoviert wurde. Ein Bericht über die Dissertation (in niederländischer Sprache) findet sich auf der Homepage der Zeitung „Trouw“. Das Lehrstuhlteam gratuliert Dr. Dave van Toor herzlich zur Promotion.
Am 21. Februar 2017 hielt Prof. Dr. Paul Mevis (Erasmus Universität Rotterdam) an der Fakultät für Rechtswissenschaft einen Vortrag zum Thema
"Ärztliche Sterbehilfe in den Niederlanden:
Entstehung, Erfahrungen, Diskussionen und neue Entwicklungen".
Professor Mevis, der Mitglied der Kommission „Voltooid leven“ („The Completed Life“) war, die sich im Auftrag der niederländischen Regierung mit Grenzfragen der Sterbehilfe beschäftigt hat, berichtete über die historischen Hintergründe des niederländischen Sterbehilfegesetzes und aktuelle Streitfragen. Neben der von der Kommission behandelten Fallgruppe älterer Menschen, die mit dem Leben abgeschlossen haben und deshalb Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen, werden etwa auch die Voraussetzungen und Grenzen von Sterbehilfe bei Demenzkranken und Patienten mit einer psychischen Erkrankung (häufig chronische Depressionen) intensiv diskutiert. Professor Mevis vermittelte ein sehr differenziertes und vielschichtiges Bild des niederländischen Modells, welches die Grundlage für eine anregende Diskussion im Anschluss an den Vortrag bildete.