zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Digitalisierungszertifikat

Campus der Universität Bielefeld
© Patrick Pollmeier

Wie kann ich das Digitalisierungszertifikat erwerben?

A. Voraussetzungen

Das Zertifikat kann jeder eingeschriebene Studierende des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft erwerben. Zu erbringende Leistungen können nicht mit Leistungserbringungen für das Grund- oder Schwerpunktbereichsstudium kombiniert werden.

B. Studieninhalte

Das Zertifikat besteht aus folgenden Teilbereichen:

I. Studium in der UNIVERSITÄT

II. Erleben in der PRAXIS

III. Teilnehmen in der WISSENSCHAFT

I. Studium in der UNIVERSITÄT

1. Vertiefung: Recht und Digitalisierung

a) Anforderungen:

Besuch von mind. drei Veranstaltungen (insges. 6 SWS) mit hohem Digitalisierungsbezug aus dem Lehrangebot der Fakultät für Rechtswissenschaft.

b) Beispiele für Angebote: 

  • Softwarevertragsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Legal Tech
  • Medienrecht
  • Werberecht
  • Digitales Anwaltsbüro
  • Criminal Compliance

c) Leistungsnachweise: 

Es ist jeweils nur die Erbringung einer unbenoteten Studienleistung erforderlich. Diese erfordert regelmäßig die Abfassung eines kurzen Berichts mit reflektierenden Bezügen zu den Inhalten der jeweiligen Veranstaltung.

d) Tipp

Das aktuell auswählbare Angebot, das für das Zertifikat geeignet ist, finden Sie im eKVV (Modul: 29-Dig).

2. Interdisziplinäres Studium an anderen Fakultäten

a) Anforderungen:

Besuch von mind. zwei Veranstaltungen (insges. 4 SWS) mit Digitalisierungsbezug aus dem Lehrangebot anderer Fakultäten.

b) Beispiele für Angebote: 

  • Informationsstrukturierung I und II 
  • Innovationsmanagement
  • Digitale Transformation 

c) Leistungsnachweise: 

Es ist jeweils nur die Erbringung einer unbenoteten Studienleistung erforderlich. Diese erfordert meist entweder die Erbringung der in der Veranstaltung spezifisch angebotenen Studienleistung oder die Abfassung eines kurzen Berichts mit reflektierenden Bezügen zu den Inhalten der jeweiligen Veranstaltung.

d) Tipp

Das aktuell auswählbare Angebot, das für das Zertifikat geeignet ist, finden Sie im eKVV (Modul: 29-Dig).

II. Erleben in der PRAXIS

1. Praktikum

a) Anforderungen:

Ein zweiwöchiges Praktikum in einem Unternehmen, einer Kanzlei oder einer Behörde mit Digitalisierungsbezug nach Wahl (allerdings kein Pflichtpraktikum nach JAG).

b) Beispiele für Angebote: 

  • Rechtsabteilung eines Abieters von Internetsuchmaschine oder eines KI-Start-Ups
  • Juristischer Fachverlag
  • Auf Legal-Tech spezialisierte Kanzlei
  • Dezernat für Digitalisierung der Aktenführung von Gerichtsakten

c) Leistungsnachweise: 

Eine Teilnahmebescheinigung ist einzureichen. Nach Abschluss aller vier Veranstaltungen in Praxis und Wissenschaft ist ein rund 8 bis 10 Seiten langer Reflexionsbericht zu den Inhalten und Bezügen des Zertifikats zu verfassen.

d) Tipp

Sie müssen sich das Unternehmen, die Kanzlei oder die Behörde selbst aussuchen und das Praktikum eigenständig organisieren. Als Anregungen für Ihre Suche können Sie in den "Erfahrungen und Empfehlungen" stöbern.

Auswahl für Praktikumsstelle getroffen? Dann: 

  • Hat das Unternehmen, die Kanzlei oder die Behörde einen Tätigkeitsbereich mit Digitalisierungsbezug?
  • Wenn ja, dann kontaktieren Sie diese Stelle zunächst und klären die dortige Bereitschaft, Sie für das Praktikum aufzunehmen. 
  • Sobald diese Bereitschaft vorliegt, senden Sie bitte eine kurze Beschreibung der Praktikumsstelle sowie deren Digitalisierungsbezug an das Digitalisierungsbüro. Nach der Bestätigung der Eignung der Stelle als Praktikum können Sie das Praktikum starten.

2. Exkursion

a) Anforderungen:

Teilnahme an mind. einer Exkursion.

b) Beispiele für Angebote : 

In der Vergangenheit sind unter anderem folgende Exkursionen angeboten worden:

  • GOLDBECK, Bielefeld (2026)
  • CERN (Large Hadron Collider), Genf/Schweiz (2025)
  • Schüco Bielefeld (2024)
  • Quantencomputer im Forschungszentrum Jülich (2023)
  • Reallabor MONOCAB OWL (2023)
  • Oetker, Bielefeld: „Recht und Automatisierung in der Nahrungsmittelindustrie“ (2023)
  • Google, Hamburg: „Urheberrecht in der Praxis“ (2023)
  • LG Bielefeld: „Digitales Gericht? Elektronische Akte und Organisation“, (2022)
  • Miele, Gütersloh: „Smart Home – Einblick in die Praxis dahinter“ (2022)
  • Deutsches Patent- und Markenamt, München (2020)
  • CERN (Teilchenbeschleuniger), Genf/Schweiz (2020)
  • CLAAS, Harsewinkel (2019)
  • Heinz Nixdorf Museumsforum, Paderborn (2019)
  • TomTom, Berlin (2018)
  • Eidgenössisches Patentamt (IGE), Bern/Schweiz (2018)

c) Leistungsnachweise: 

Eine Teilnahmebescheinigung ist einzureichen. Nach Abschluss aller vier Veranstaltungen in Praxis und Wissenschaft ist ein rund 8 bis 10 Seiten langer Reflexionsbericht zu den Inhalten und Bezügen des Zertifikats zu verfassen.

d) Tipp

Aktuell auswählbare Exkursionsangeboe, die für das Zertifikat geeignet sind, finden Sie oftmals im eKVV oder auf Aushängen auf dem Uni-Campus.

Beachten Sie die häufig notwendige Anmeldung zu Exkursionen, deren Einzelheiten bei den jeweiligen Angeboten vermerkt ist.

III. Teilnehmen in der WISSENSCHAFT

1. Fachtagung, Kongress

a) Anforderungen:

Teilnahme an mind. einer qualifizierten, ganztägigen wissenschaftlichen Tagung bzw. einem Kongress. 

b) Beispiele für Angebote : 

  • GRUR-Jahrestagung
  • Deutscher IT-Rechtstag
  • Deutscher Juristentag
  • @kit-Kongress
  • GRUR Junge Wissenschaft
  • Jahrestagung der Gesellschaft Junge Zivilrechtswissenschaft
  • DGRI-Jahrestagung
  • Herbstakademie der DSRI
  • IRDi-Jahrestagung
  • LegalXchange
  • BRANDI Datenschutzrechtstag

c) Leistungsnachweise: 

Eine Teilnahmebescheinigung ist einzureichen. Nach Abschluss aller vier Veranstaltungen in Praxis und Wissenschaft ist ein rund 8 bis 10 Seiten langer Reflexionsbericht zu den Inhalten und Bezügen des Zertifikats zu verfassen.

d) Tipp

Sie müssen sich die Tagung bzw. den Kongress selbst aussuchen und die Teilnahme und Anreise (auf eigene Kosten) eigenständig organisieren. Als Anregungen für Ihre Suche können Sie in den "Erfahrungen und Empfehlungen" stöbern.

Alternativ kann die Fachtagung auch durch den Nachweis einer (Mit-) Autorenschaft an einem publizierten, juristischen Fachbeitrag ersetzt werden.

Auswahl für Tagung getroffen? Dann: 

  • Ist es eine ganztätigen Tagung mit mindestens drei Redebeiträgen?
  • Hat die Tagung einen Digitalisierungsbezug?
  • Sobald Sie sich zur Tagung anmelden können und wollen, senden Sie bitte eine kurze Beschreibung der Tagung mit Tagungsprogramm sowie dessen Digitalisierungsbezug an das Digitalisierungsbüro. Nach der Bestätigung der Eignung der Taguung für das Zertifikat können Sie sich anmelden.
  • Achten Sie auf rabattierte Angebote für Studierende und vergessen Sie bei Ihrer Anmeldung zur Tagung nicht die Nachweise beizufügen.

2. Fachvortrag

a) Anforderungen:

Teilnahme an mind. einem qualifizierten, mind. 90-minütigen wissenschaftlichen Fachvortrag

b) Beispiele für Angebote : 

  • Vortragsveranstaltungen der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe e.V.
  • Ringvorlesungen 

c) Leistungsnachweise: 

Eine Teilnahmebescheinigung ist einzureichen. Nach Abschluss aller vier Veranstaltungen in Praxis und Wissenschaft ist ein rund 8 bis 10 Seiten langer Reflexionsbericht zu den Inhalten und Bezügen des Zertifikats zu verfassen.

d) Tipp

Sie müssen sich den Fachvortrag selbst aussuchen und die Teilnahme und Anreise (auf eigene Kosten) eigenständig organisieren. Als Anregungen für Ihre Suche können Sie in den "Erfahrungen und Empfehlungen" stöbern.

Auswahl für Fachvortrag getroffen? Dann: 

  • Handelt es sich um einen mind. 90-minütigen Fachvortrag (optional einschließlich Diskussion)?
  • Hat der Vortrag einen Digitalisierungsbezug?
  • Senden Sie bitte vor der Teilnahme die Ankündigung des Vortrag sowie dessen Digitalisierungsbezug an das Digitalisierungsbüro. Nach der Bestätigung der Eignung des Vortrags für das Zertifikat können Sie teilnehmen.

C. Erteilung des Zertifikats

Nach Abschluss und Nachweis aller erforderlichen Leistungen verleiht die Fakultät für Rechtswissenschft das "Digitalisierungszertifikat der Fakultät für Rechtswissenschaft". Dieses erfüllt die Anforderung des § 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW und berechtigt zur Anrechnung eines Freisemesters i.S.d. JAG NRW.

Zum Seitenanfang