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FAQ

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja!

Die Studentische Rechtsberatung ist für alle Studierenden und Angestellten der Universität Bielefeld vollständig kostenlos. 

Nach dem Eingang des Falles bei der Studentischen Rechtsberatung wird zunächst überprüft, ob dieser angenommen werden kann. Dazu müssen häufig Rückfragen an den Mandanten gestellt werden. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass der Mandant für uns weiterhin erreichbar bleibt. Wird der Fall angenommen, erhält der Mandant sofort die Rückmeldung. 

Ihre Berater, sowie alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Datenschutzrechtlich unterliegen wir den selben Vorgaben wie praktizierende Anwältinnen und Anwälte. Sie sind entsprechend unserer Datenschutzerklärung und den Vorgaben der DSGVO berechtigt Löschung, Berichtigung sowie Auskunft über die von uns erhobenen Daten zu verlangen. 

Sie erhalten Informationen zu unserem Beratungsumfang hier

Desweiteren können Sie uns ganz unverbindlich per E-Mail oder über unser Kontaktformular mit Ihrem Konkreten Anliegen kontaktieren. Wir beraten die Anfrage schnellstmöglich und geben Ihnen Rückmeldung, ob Ihr Fall von uns bearbeitet werden kann.   

Wir freuen uns jederzeit über Ihr Feedback durch unser Feedback-Formular 

Das Feedback wird von uns ausgewertet und schnellstmöglich umgesetzt! 

Grundsätzlich ablehnen müssen wir Mandate, die sich gegen die Universität Bielefeld richten. Als Angebot der Fakultät für Rechtswissenschaften sind wir auch ein Projekt der Universität. Bei solchen Fällen entstünde für uns ein Interessenkonflikt. 

Außerdem kann die Beratung nur auf Deutsch stattfinden. Unsere Berater studieren in Deutscher Sprache. Um Missverständnissen und gegebenenfalls Fehlberatungen vorzubeugen, dürfen sie deshalb nur in dieser Sprache beraten. 

Die in § 25 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 JAG NRW vorgesehene Möglichkeit zur Verleihung eines Freisemesters zum Freiversuch trifft auf unser Angebot leider nicht zur. Grund dafür ist der vorausgesetzte Arbeitsumfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden. Eine Tätigkeit in solch einem Rahmen können wir für unsere Berater nicht anbieten.

Neben dem Kontakt zur Praxis sowie Anwältinnen und Anwälten aus dem Raum Bielefeld erwerben die Studierenden Berater relevante Softskills. Zudem ist der Erwerb einer Schlüsselqualifikation im Sinne der §§ 6 Abs. 6, 51 Abs. 2 StudPrO 2023 möglich. 

Ist Ihre Frage noch nicht beantwortet?

Mit weiteren Fragen, Anregungen und Wünschen melden Sie sich gern per E-Mail unter studentische.rechtsberatung@uni-bielefeld.de !

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