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  • Master Wirtschafts­wissenschaften

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Bewerbungsverfahren Master Wirtschaftswissenschaften

Das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften (Studienmodell 2011) wird online durchgeführt. Allgemeine Informationen zum Ablauf der Onlinebewerbung der Universität Bielefeld finden Sie hier. Die Bewerbungsunterlagen müssen auf diesem Wege vollständig innerhalb des Bewerbungszeitraums - bei einem Start im Wintersemester in der Regel vom 1. Juni bis 15. Juli bzw. bei einem Start im Sommersemester in der Regel vom 1. Dezember bis 15. Januar - eingereicht werden. Die aktuellen Bewerbungsfristen können Sie den Seiten des Studierendensekretariat entnehmen.

Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen

Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen

Zusätzlich zu den vom Studierendensekretariat geforderten Unterlagen sind folgende Dokumente als pdf-Dokument verpflichtend hochzuladen (siehe auch: Fächerspezifische Bestimmungen (FsB), Ziffer 2):

1. (vorläufiges) Transcript of Records mit (vorläufiger) Abschlussnote, d. h. ein aktueller Leistungsnachweis (ein (vorläufiges) Abschlussdokument mit einer (vorläufigen) Abschlussnote und/oder ein aktuelles Transcript of Records bzw. entsprechende aussagekräftige Unterlagen). Wichtig: Es muss eine (vorläufige) Abschlussnote ausgewiesen sein! Als Alternative zum Transcript of Records können Sie auch Ihre zusammengefassten Leistungsnachweise hochladen.

2. Modulbeschreibungen des Studiengangs, d. h. ein Modulhandbuch oder vergleichbare Beschreibungen, die Auskunft über den individuellen Studienverlauf, die absolvierten Module bzw. das fachliche Profil des absolvierten Studienganges geben. Sollte das Dokument zu groß für den Upload sein, können Sie uns auch einen Link bereitstellen über den wir auf die Unterlagen zugreifen können.

Wenn schon vorhanden, reichen Sie optional bitte auch folgende Dokumente ein:

1. Diploma Supplement, das i. d. R. mit dem Abschlusszeugnis ausgehändigt. Als Alternative zum Diploma Supplement können Sie auch ein Dokument hochladen aus dem die Studieninhalte hervorgehen (Prüfungsordnung, Fächerspezifische Bestimmungen oder Modulhandbuch).

2. Bachelorzeugnis bzw. das Zeugnis des Studiengangs, der die Zulassungsvoraussetzung bildet bzw. Abschlusszeugnis des ersten Hochschulstudiums.

Die eingereichten Unterlagen dienen als Grundlage zur Beurteilung Ihrer Eignung. Dabei erfolgt (neben einer formalen Prüfung Ihres Abschlusses) eine Begutachtung der im absolvierten Studiengang erworbenen

  • Kenntnisse der Fachsprache und der Methoden der Betriebswirtschaftslehre,
  • Kenntnisse der Fachsprache und der Methoden der Volkswirtschaftslehre und
  • Kenntnisse der quantitativen Methoden.

Des Weiteren wird Ihre Abschlussnote bei der Beurteilung Ihrer Eignung berücksichtigt. Weitere Informationen zur Bewertung finden Sie unter "Hinweise zur Bewertung".

Hinweise zur Bewertung

Wirtschaftswissenschaften wird meist unterteilt in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, sowie den in beiden Gebieten angewandten empirischen Methoden. Viele Bachelorstudiengänge sehen (anders als in Bielefeld) einen starken Fokus auf BWL oder VWL vor.

Der Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bielefeld ist geprägt von großer Flexibilität, in der Studierende aus verschiedensten Teildisziplinen der Wirtschaftswissenschaften frei wählen können. Es müssen daher für die drei Teilgebiete BWL, VWL und empirische Methoden Mindeststandards für den Zugang vorliegen.

Im Zugangsverfahren wird überprüft, in welchen Maße

  • Kenntnisse der Fachsprache und der Methoden der Betriebswirtschaftslehre,
  • Kenntnisse der Fachsprache und der Methoden der Volkswirtschaftslehre und
  • Kenntnisse der quantitativen Methoden.

vorliegen. Dazu werden die entsprechenden Kenntnisse mit 0 - 3 Punkten bewertet. Liegen in einem der Teilgebiete kein Mindeststandard (0 Punkte) vor, kann kein Zugang erfolgen.

Des Weiteren wird die Abschlussnote bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt. Je nach (vorläufigem) Notenschnitt werden 2, 4, 6 oder 8 Punkte vergeben.

Ein Abschluss ist daher für den Zugang qualifiziert, wenn die fachlichen Anforderungen durch Leistungen belegt nachgewiesen werden, d.h. jeweils mindestens ein Punkt erreicht wird und insgesamt 11 der 17 Punkte erzielt werden.

Zugangsentscheidung, besondere Fälle und Beratung

Bitte beachten Sie, dass eine endgültige Mitteilung über Ihre Bewerbung um einen Studienplatz über das Online-Bewerbungsportal übermittelt wird. Die Basis dieser Entscheidung ist die Zugangsprüfung der Fakultät. Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Entscheidungen auf Basis vollständiger Unterlagen getroffen werden können. Ihre Eignung wird anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen geprüft, die gemäß unseren Fächerspezifischen Bestimmungen bewertet werden. In Ziffer 2 und 3 der FsB erfahren Sie alles über das Zugangs- und Zulassungsverfahren.

Für Bewerber mit ausländischer Schul- oder Hochschulausbildung gelten besondere Regelungen. Mehr Informationen über das Bewerbungsverfahren an der Universität Bielefeld für Personen mit ausländischer Schul- oder Hochschulausbildung finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.
Über weitere besondere Fälle im Bewerbungsprozess (z. B. Zweitstudium, Härtefall) wird hier informiert.

Bei inhaltlichen Fragen zu den Studiengängen und zur Zugangsentscheidung steht Ihnen die akademische Studienberatung zur Verfügung.
Bei allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren und Online-Bewerbungsportal steht Ihnen das Studierendensekretariat zur Verfügung.

Erläuterung der erwarteten Kenntnisse und der berücksichtigten (vorläufigen) Abschlussnote

(siehe auch Fächerspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften):

Ein Abschluss ist daher für den Zugang qualifiziert, wenn die fachlichen Anforderungen durch Leistungen belegt nachgewiesen werden, d.h. jeweils mindestens ein Punkt in jedem der drei Teilgebiete erreicht wird und insgesamt 11 der 17 Punkte erzielt werden.

  • 0 Punkte: Die geforderten Kompetenzen liegen nicht vor.
  • 1 Punkt: Grundlegendes Verständnis in jeweils mindestens einer management- und einer finanzorientierten Teildisziplin (zu managementorientierten Disziplinen sind unter Anderem Marketing, Human Resources, Innovations- und Technologiemanagement, Unternehmensführung zu rechnen; zu finanzorientierten gehören unter anderem Rechnungswesen, Steuern, Investition)
  • 2 Punkte: Grundlegendes Verständnis in zwei weiteren Teildisziplinen.
  • 3 Punkte: Grundlegendes Verständnis in allen wesentlichen management- und finanzorientierten Teildisziplinen sowie in Theorien der Entscheidungsunterstützung (z.B. Operations Research)
  • 0 Punkte: Die geforderten Kompetenzen liegen nicht vor.
  • 1 Punkt: Grundlegendes Verständnis in Mikro- oder Makroökonomik
  • 2 Punkte: Grundlegendes Verständnis in einer weiteren Teildisziplin der VWL (z.B. Spieltheorie, Verhaltensökonomik, Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaften, internationale VWL, Geldtheorie, Wettbewerb)
  • 3 Punkte: Anwendungskompetenzen in Mikro- und Makrotheorie sowie einer weiteren Teildisziplin der VWL
  • 0 Punkte: Die geforderten Kompetenzen liegen nicht vor.
  • 1 Punkt: Grundlegendes Verständnis in linearer Algebra, Analysis und Statistik
  • 2 Punkte: Anwendungskenntnisse in Analysis und linearer Algebra (Verständnis mathematischer Schlussweisen, Anwendung auf wirtschaftswissenschaftliche Modelle) und inferentieller Statistik
  • 3 Punkte: Kompetenzen der Synthese von Mathematik und Statistik als Werkzeug zur Beschreibung von wirtschaftswissenschaftlichen Modellen.
  • (Vorläufige) Abschlussnote des qualifizierten Abschlusses von 1,00 bis 1,59: 8 Punkte
  • (Vorläufige) Abschlussnote des qualifizierten Abschlusses von 1,60 bis 2,59: 6 Punkte
  • (Vorläufige) Abschlussnote des qualifizierten Abschlusses von 2,60 bis 3,59: 4 Punkte
  • (Vorläufige) Abschlussnote des qualifizierten Abschlusses von 3,60 bis 4,00: 2 Punkte

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