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  • Master Statistische Wissenschaften

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Bewerbungsverfahren Master Statistische Wissenschaften

Das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Statistische Wissenschaften (Studienmodell 2011) wird online durchgeführt. Allgemeine Informationen zum Ablauf der Onlinebewerbung der Universität Bielefeld finden Sie hier. Die Bewerbungsunterlagen müssen auf diesem Wege vollständig innerhalb des Bewerbungszeitraums - bei einem Start im Wintersemester in der Regel vom 1. Juni bis 15. Juli - eingereicht werden. Die aktuellen Bewerbungsfristen können Sie den Seiten des Studierendensekretariat entnehmen.

Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen

Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen

Zusätzlich zu den vom Studierendensekretariat geforderten Unterlagen sind folgende Dokumente als pdf-Dokument verpflichtend hochzuladen (siehe auch: Fächerspezifische Bestimmungen (FsB), Ziffer 2):

1. (vorläufiges) Transcript of Records mit (vorläufiger) Abschlussnote, d. h. ein aktueller Leistungsnachweis (ein (vorläufiges) Abschlussdokument mit einer (vorläufigen) Abschlussnote und/oder ein aktuelles Transcript of Records bzw. entsprechende aussagekräftige Unterlagen). Wichtig: Es muss eine (vorläufige) Abschlussnote ausgewiesen sein! Als Alternative zum Transcript of Records können Sie auch Ihre zusammengefassten Leistungsnachweise hochladen.

2. Modulbeschreibungen des Studiengangs, d. h. ein Modulhandbuch oder vergleichbare Beschreibungen, die Auskunft über den individuellen Studienverlauf, die absolvierten Module bzw. das fachliche Profil des absolvierten Studienganges geben. Sollte das Dokument zu groß für den Upload sein, können Sie uns auch einen Link bereitstellen über den wir auf die Unterlagen zugreifen können.

Wenn schon vorhanden, reichen Sie optional bitte auch folgende Dokumente ein:

1. Diploma Supplement, das i. d. R. mit dem Abschlusszeugnis ausgehändigt wird. Als Alternative zum Diploma Supplement können Sie auch ein Dokument hochladen aus dem die Studieninhalte hervorgehen (Prüfungsordnung, Fächerspezifische Bestimmungen oder Modulhandbuch).

2. Bachelorzeugnis bzw. das Zeugnis des Studiengangs, der die Zulassungsvoraussetzung bildet bzw. Abschlusszeugnis des ersten Hochschulstudiums.

Die eingereichten Unterlagen dienen als Grundlage zur Beurteilung Ihrer Eignung. Dabei erfolgt (neben einer formalen Prüfung Ihres Abschlusses) eine Begutachtung der im absolvierten Studiengang erworbenen

  • Kenntnisse in Statistik und
  • Kenntnisse in Mathematik.

Des Weiteren wird Ihre Abschlussnote bei der Beurteilung Ihrer Eignung berücksichtigt. Weitere Informationen zur Bewertung finden Sie unter "Hinweise zur Bewertung".

Hinweis: Etwaige weitere erworbene Kenntnisse und Qualifikationen, die außerhalb des Curriculums des qualifizierten Abschlusses erworben wurden, können bei der Punktvergabe berücksichtigt werden, wenn hierdurch fehlende Kompetenzen im Sinne der oben genannten Kriterien kompensiert werden.

Hinweise zur Bewertung

Der Studiengang richtet sich an empirisch und statistisch interessierte Studierende. Die Vorbildung der Studienanfänger sollte dabei hinreichend methodisch ausgerichtet sein, auch hinreichende mathematische Kenntnisse sind Voraussetzung.

Im Zugangsverfahren wird überprüft, in welchen Maße Fachkenntnisse in Statistik und Mathematik vorliegen. Dazu werden die nachgewiesenen Fachkenntnisse durch die Vergabe von Punkten (0, 2 oder 4 Punkte in Statistik bzw. 0 oder 2 Punkte in Mathematik) bewertet. Dabei gelten Fachkenntnisse in Statistik (min. 2 Punkte) als notwendige Voraussetzung für den Zugang zum Studiengang; liegen hingegen keine ausreichenden Kenntnisse in Mathematik vor (0 Punkte), kann der Zugang ggf. dennoch erfolgen.

Des Weiteren wird die Abschlussnote bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt. Je nach (vorläufigem) Notenschnitt werden 1, 2, 3 oder 4 Punkte vergeben.

Ein Abschluss ist daher für den Zugang qualifiziert, wenn fachliche Anforderungen in Statistik durch Leistungen belegt nachgewiesen werden, d.h. mindestens zwei Punkte erreicht werden und insgesamt 6 der 10 Punkte erzielt werden.

Zugangsentscheidung, besondere Fälle und Beratung

Bitte beachten Sie, dass eine endgültige Mitteilung über Ihre Bewerbung um einen Studienplatz über das Online-Bewerbungsportal übermittelt wird. Die Basis dieser Entscheidung ist die Zugangsprüfung der Fakultät. Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Entscheidungen auf Basis vollständiger Unterlagen getroffen werden können. Ihre Eignung wird anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen geprüft, die gemäß unseren Fächerspezifischen Bestimmungen bewertet werden. In Ziffer 2 und 3 der FsB erfahren Sie alles über das Zugangs- und Zulassungsverfahren.

Für Bewerberinnen oder Bewerber mit ausländischer Schul- oder Hochschulausbildung gelten besondere Regelungen. Mehr Informationen über das Bewerbungsverfahren an der Universität Bielefeld für Personen mit ausländischer Schul- oder Hochschulausbildung finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.
Über weitere besondere Fälle im Bewerbungsprozess (z. B. Zweitstudium, Härtefall) wird hier informiert.

Bei inhaltlichen Fragen zu den Studiengängen und zur Zugangsentscheidung steht Ihnen die akademische Studienberatung zur Verfügung.
Bei allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren und Online-Bewerbungsportal steht Ihnen das Studierendensekretariat zur Verfügung.

Erläuterung der erwarteten Kenntnisse und der berücksichtigten (vorläufigen) Abschlussnote

(siehe auch Fächerspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang Statistische Wissenschaften):

Ein Abschluss ist daher für den Zugang qualifiziert, wenn fachliche Anforderungen in Statistik durch Leistungen belegt nachgewiesen werden, d.h. mindestens zwei Punkte erreicht werden und insgesamt 6 der 10 Punkte erzielt werden.

  • 0 Punkte: Die geforderten Kompetenzen liegen nicht vor.
  • 2 Punkte: Grundlegendes Verständnis der inferentiellen Statistik (Spezifikation, Schätzung & Überprüfung von statistischen Modellen; vgl. Modul 31-M3 Statistik)
  • 4 Punkte: Verständnis fortgeschrittener klassischer statistischer Analysemethoden (z.B. Zeitreihenanalyse, bayesianische Statistik, nichtparametrische Statistik, Ökonometrie, …)
  • 0 Punkte: Die geforderten Kompetenzen liegen nicht vor
  • 2 Punkte: Grundlegendes Verständnis in Analysis und linearer Algebra
  • (Vorläufige) Abschlussnote des qualifizierten Abschlusses von 1,00 bis 1,59: 4 Punkte
  • (Vorläufige) Abschlussnote des qualifizierten Abschlusses von 1,60 bis 2,59: 3 Punkte
  • (Vorläufige) Abschlussnote des qualifizierten Abschlusses von 2,60 bis 3,59: 2 Punkte
  • (Vorläufige) Abschlussnote des qualifizierten Abschlusses von 3,60 bis 4,00: 1 Punkte

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