Wenn Sie an der Universität Bielefeld, deren Finanzbedarf ausschließlich oder überwiegend von der öffentlichen Hand getragen wird, als Lehrperson, wissenschaftliche Mitarbeiter*in und Assistent*in eingestellt werden, brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis. Sie erhalten einen dementsprechenden Eintrag in Ihrem Pass. Sie sollten bei der Beantragung des Visums angeben, ob Ihr Aufenthalt durch ein Stipendium finanziert wird oder ob Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Bielefeld abschließen werden.
Dieses Privileg gilt aber nur für Wissenschaftler*innen und nicht automatisch für deren Ehepartner. Das bedeutet, dass, wenn Ihr Ehepartner plant, eine Arbeit in der freien Wirtschaft aufzunehmen, dies bei der Beantragung des Visums angegeben werden muss. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Internationals mit Familie.
Zur besseren Orientierung stellen wir Ihnen diese Übersetzungshilfen für die wichtigsten Einstellungsunterlagen bereit. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Übersetzungen nur zur Unterstützung gedacht sind und die eigentlichen Unterlagen nicht ersetzen. Nur die deutschsprachigen Dokumente sind rechtlich bindend, also füllen Sie bitte nur das Original aus.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.