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Psychotherapie und Therapieplatzsuche

Die ZSB bietet keine Psychotherapie an und kann auch keine Therapieplätze vermitteln.

Wir informieren Sie jedoch gerne darüber, wie Sie sich selbst einen Therapieplatz suchen können. Sprechen Sie uns dazu gerne in der offenen Sprechzeit an. Bei Bedarf können unsere Sozialarbeiter*innen Sie auch bei der Suche begleiten.

Schritte zur Psychotherapie“  Broschüre der ZSB zum Thema Therapieplatzsuche (pdf)

Hinweise zur Therapieplatzsuche“ Merkzettel der GfS - Gesellschaft für Sozialarbeit Bielefeld (pdf)

Wege zur Psychotherapie“  Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (pdf; English version: "Paths to Psychotherapy")

In Ausbildungsambulanzen führen angehende Therapeut*innen in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung Psychotherapien durch. Dort gibt es feste Telefonsprechzeiten im Sekretariat, es erfolgt relativ zeitnah ein erstes Informationsgespräch, manchmal können auch kürzere Wartezeiten angeboten werden.

"Paths to Psychotherapy" brochure of the Federal Chamber of Psychotherapists in Germany (BPtK; pdf)

English speaking therapists in Bielefeld, approved by public health insurance companies (dated 2022)

English speaking therapists around Bielefeld, approved by public health insurance companies (dated 2022)

Medical doctors and psychotherapists who offer different languages in Biefeld (dated 2017)

Database of the Association of Statutory Health Insurance Physicians (Kassenärztliche Vereinigung; website only available in German, but allows to search for supported languages under "Weitere Suchkriterien" → "Sprachen")

Database of the Chamber of Psychotherapists NRW (website only available in German, but allows to search for supported languages under "Erweiterte Suche" → "Therapie in folgender Fremdsprache:")

Psychotherapie und spätere Verbeamtung
Vielleicht haben Sie gehört, dass eine Psychotherapie eine spätere Verbeamtung verhindern könnte. Dies trifft heutzutage in den meisten Fällen nicht mehr zu!

Im Folgenden finden Sie Informationen, um zu diesem Thema mehr Sicherheit zu gewinnen:

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.07.2013 - BVerwG 2 C 12.11 - neue Grundsätze zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Beamt*innen festgelegt und damit den vorher für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung geltenden Prognosemaßstab zugunsten der Beamtenbewerber*innen abgesenkt.

Um den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts Folge zu leisten, ist künftig zuerst zu prüfen, ob der*die Bewerber*in für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder die Verbeamtung auf Lebenszeit aktuell den gesundheitlichen Anforderungen genügt.

Ist dies der Fall, dann ist weiter zu prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich daran bis zur Altersgrenze mit überwiegender Wahrscheinlichkeit etwas ändert.

Verhindern können die Verbeamtung schwere Erkrankungen bzw. eine tatsachenbegründete Prognose, dass die Lehrkraft die Pensionsgrenze aus gesundheitlichen Gründen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht gesund bzw. dienstfähig erreichen wird.

Dieser Text stammt aus den FAQ zur Verbeamtung der GEW Berlin.


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