

Studierende der Universität Bielefeld haben die Möglichkeit, ihre Bachelor-, Masterarbeit oder Dissertation in Zusammenarbeit mit externen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen anzufertigen. Dabei fordern Unternehmen häufig den Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen (GHV). Die nachfolgenden Punkte sollen einen kurzen Überblick über Probleme und Verfahren geben.
Alle universitätsseitig Beteiligten (z.B. Betreuer*innen, Prüfungskommission) sind ohnehin gesetzlich und vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geheimhaltungsvereinbarungen betreffen daher in erster Linie das Verhältnis zwischen Studierenden und Unternehmen. Nur wenn ein Unternehmen dennoch ausdrücklich auf die Beteiligung der Universität an einer GHV bestehen sollte, ist nach Prüfung durch das Justitiariat eine Unterzeichnung für die Universität durch den Kanzler der Universität möglich.
Abschlussarbeiten unterliegen auch bei einem Unternehmensbezug weiterhin den Prüfungsordnungen und hochschulrechtlichen Vorgaben der Universität. Themenstellung und Betreuung liegen in der Verantwortung der Universität; das Unternehmen kann nur unter Einbezug der Prüfer*innen Vorschläge zur Aufgabenstellung machen und darf die Studierenden auch nicht bei der eigenständigen Erarbeitung der Abschlussarbeit inhaltlich unterstützen.
Studierende sind in der Regel alleinige Urheber*innen ihrer Abschlussarbeiten. Die Entscheidung über die Veröffentlichung der Bachelor-/Masterarbeit liegt somit ebenfalls allein bei den Studierenden. Für Dissertationen besteht jedoch grundsätzlich eine Veröffentlichungspflicht (s.u.).
Rechte an Erfindungen stehen grundsätzlich ebenfalls den Studierenden zu, Ausnahmen können sich bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen mit der Universität ergeben.