
Werke von Schöpfer*innen – wie Texte, Musik, Bilder oder Videos – sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, über das Zitatrecht hinaus zu entscheiden, die eigenen Werke anderen zur Verfügung zu stellen, ohne dass diese um Erlaubnis bitten müssen. Dafür werden die Werke entsprechend gekennzeichnet; Schöpfer*innen gestatten anderen dadurch beispielsweise das Kopieren, Bearbeiten und Wiederveröffentlichen ihrer Werke. Hierfür bietet die Organisation Creative Commons standardisierte Lizenztexte an, die genau festlegen, welche Arten der Nachnutzung erlaubt sind.
Wenn Sie über einen Publikationsserver der UB Bielefeld Schriften im Open Access veröffentlichen möchten, ist die Verwendung einer solchen CC-Lizenz notwendig. Daher haben wir Ihnen hier die zur Verfügung stehenden Lizenzen aufgelistet:
CC0: Wenn möglich, wird auf das Copyright verzichtet, sodass das Werk als „Public Domain“ gilt. Falls ein Verzicht (wie in Deutschland) nicht möglich ist, erfolgt eine weitgehende Freigabe, bei der alle Formen der Nachnutzung und Weitergabe, auch ohne Namensnennung, erlaubt sind.
CC-BY: Alle Arten der Nachnutzung und Weitergabe sind erlaubt, solange der/die Autor*in genannt wird.
CC-BY-SA: Nachnutzung und Weitergabe sind gestattet, solange der/die Autor*in genannt wird und die Weitergabe unter der gleichen Lizenz (CC-BY-SA) erfolgt.
CC-BY-NC: Nur nicht-kommerzielle Nachnutzung und Weitergabe sind erlaubt, wobei der/die Autor*in genannt werden muss.
CC-BY-NC-SA: Nicht-kommerzielle Nachnutzung und Weitergabe sind erlaubt, solange der/die Autor*in genannt wird und die Weitergabe unter der gleichen Lizenz (CC-BY-NC-SA) erfolgt.
CC-BY-ND: Das Werk darf unter Namensnennung weitergegeben werden, jedoch nicht bearbeitet werden.
CC-BY-ND-NC: Das Werk darf unter Namensnennung nur nicht-kommerziell weitergegeben werden, ohne Bearbeitungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen zu den CC-Lizenzen finden Sie auf der Website von Creative Commons.