
Bei Drittmittelprojekten kann es vonseiten der Förderorganisationen Auflagen oder Empfehlungen zu Funding Acknowledgements oder Open Access geben.
Hier erhalten Sie einen Einblick in die Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und der Europäischen Kommission (Forschungsprogramm Horizon Europe).
Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Publikationen müssen einen Hinweis auf die Unterstützung enthalten. Dies trifft nur zu, falls das Manuskript Ergebnis einer drittmittelgeförderten Forschung ist (nicht zu verwechseln mit der APC-Finanzierung).
Der Hinweis sollte in folgender Form erscheinen:
„Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer(n)“.
In fremdsprachigen Veröffentlichungen sollte eine Übersetzung der DFG in die Zielsprache ergänzt werden:
z. B. im Englischen: „funded by the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer(n)“.
Quelle: DFG, Verwendungsrichtlinien, Absatz 13.1
Weitere Informationen auf der DFG-Seite zu Funding Acknowledgements
Publikationen, die von dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert wurden, müssen auf dem Deckblatt oder an anderer – deutlich sichtbarer – Stelle folgenden Hinweis enthalten:
„Das diesem Bericht zugrunde liegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen ... gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei der Autorin/beim Autor.“
Darüber hinaus ist bei Veröffentlichungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (beispielsweise im Internet oder auf Messen) das Logo des BMFTR mit dem Zusatz „Gefördert vom“ gut sichtbar zu integrieren.
Quelle: BMFTR, NABF, Absatz 5.2.2
In den von der EU-Kommission im Programm Horizon Europe geförderten Publikationen muss auf die Unterstützung hingewiesen werden. Dafür ist einerseits die Abbildung der Europäischen Flagge sowie ein schriftlicher Hinweis (in der jeweiligen Landessprache) auf die Finanzierung vorgesehen:
„Funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or [name of the granting authority]. Neither the European Union nor the granting authority can be held responsible for them.“
Quelle: EU Grants, AGA, ARTICLE 17
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert Wissenschaftler*innen dazu auf, ihre Forschungsergebnisse im Open Access zu veröffentlichen:
„Projektergebnisse, die aus mit DFG-Mitteln finanzierten Projekten resultieren, müssen in geeigneter Art und Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. […] Die Bewilligungsempfängerinnen und Bewilligungsempfänger der DFG sind aufgefordert, ihre Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access zu veröffentlichen. Die entsprechenden Beiträge sollten entweder direkt in qualitätsgesicherten bzw. fachlich anerkannten Open-Access-Zeitschriften oder auf Open-Access-Plattformen publiziert oder zusätzlich zur Verlagspublikation möglichst ohne Zeitverzug in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt werden.“
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sieht in seinen Bekanntmachungen von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben eine Veröffentlichung unter Open-Access-Bedingungen vor – wenn nicht auf dem goldenen Weg, dann auf dem grünen:
„Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ganz ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.“
Beispiel: BMFTR, Bekanntmachung, 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Geförderte der EU-Kommission im Programm Horizon Europe sind dazu verpflichtet, ihre begutachteten oder publizierten Forschungsbeiträge unmittelbar unter einer CC-Lizenz (neueste verfügbare Version) Open Access über ein Repositorium zugänglich zu machen:
„The beneficiaries must ensure open access to peer-reviewed scientific publications relating to their results. In particular, they must ensure that:
Beneficiaries (or authors) must retain sufficient intellectual property rights to comply with the open access requirements.“
Quelle: EU Grants, AGA, ARTICLE 17