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Das GeschGehG – Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Handlungsbedarf für Hochschulen & Vorteile für Wissenschaftler*innen

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Dr. Nicolas Menzel | 11.06.2024 | 10:00 - 11:30 Uhr | online

An Hochschulen existiert ein enormes Spektrum spezieller Kenntnisse und Erfahrungen, die zwar keine patentfähigen Erfindungen darstellen und dennoch einen beachtenswerten Marktwert haben. Solches Know-how war lange nicht ausreichend gesetzlich vor ungenehmigter Offenbarung und Nutzung durch Dritte geschützt.

Mit dem seit April 2019 geltenden Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) liegt nun ein Regelwerk vor, das wertvolle geheime Informationen jeglicher Art unter einen Schutz stellt, der mit Erfindungen vergleichbar ist. So können Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatzforderungen auslösen, ohne dass es auf Kriterien wie Neuheit oder Erfindungshöhe der jeweiligen Information ankommt.

Das GeschGehG bietet daher weit mehr Potenzial, als die un-spektakulär wirkende Bezeichnung zunächst vermuten lässt. Hochschulen und Wissenschaftler*innen können sich auf ein eigenständiges Stammgesetz stützen, das mit seinen Instrumenten wie ein Sonderschutzrecht für geheime Informationen funktioniert. Entscheidendes Kriterium für den Schutz einer Information als Geschäftsgeheimnis ist „lediglich“ die Vornahme angemessener Sicherungsmaßnahmen vor unbefugter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Das Know-how wird dadurch auch endgültig in die Riege der vermarktungsfähigen wissenschaftlichen Leistungen erhoben.

Inhalte:

  • Welche Informationen können unter ein Geschäftsgeheimnis fallen?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
  • Wie ist das Verhältnis zu den Sonderschutzrechten (Patent, Design und Urheberrecht)?
  • Welche Handlungen sind erlaubt und welche verboten?
  • Welche Folgen hat eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses?

Fragen zum Inhalt sind während des Web-Seminars per Chat möglich. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit einer kurzen Diskussionsrunde.

Zielgruppe:

Die Universität Bielefeld ist Mitgesellschafterin der PROvendis GmbH wie auch die anderen Hochschulen in NRW. Dadurch sind die Veranstaltungen kostenfrei und allen Hochschulangehörigen zugänglich. Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.


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