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Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung von TeamChat 2.0 an der Universität Bielefeld

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für TeamChat 2.0 gelten für jede/n, der/die das System als Nutzungsberechtigte/r im Sinne des § 2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen nutzt. Mit der Verwendung des Dienstes und mit der Zustimmung erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an.

§ 2 Nutzungsberechtigung

(1) Nutzungsberechtigt sind die folgenden Personenstatusgruppen aus dem Identitätsmanagement System (IDM) der Universität Bielefeld:

Beschäftigte, Studierende und Externe* 

(2) Die Nutzung des Systems ist für die genannten Personengruppen unentgeltlich.

(3) Die Nutzung erfolgt über das vom Bielefelder IT-Servicezentrum (BITS) administrierte Benutzerkonto (Shibboleth) für Universitätsangehörige. Für die Nutzung dieses Kontos gilt außerdem die Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Bielefelder IT-Servicezentrums.

(4) Die Dauer der Nutzungsberechtigung endet mit der Deaktivierung oder Löschung des Benutzerkontos im Bielefelder IT-Servicezentrum (z.B. nach Ende des Arbeitsvertrags oder Verlust der IDM Personenrolle). (5) Die Nutzung des Dienstes ist freiwillig und stellt ein Angebot an die Nutzer*innen da (siehe §2.1). Es ist nicht gestattet TeamChat 2.0 zur Aufgabenerfüllung vorzuschreiben.

 

§ 3 Zweck

TeamChat 2.0 ist ein Instant-Messaging-Dienst mit Fokus auf Gruppenkommunikation. TeamChat 2.0 unterstützt zusätzlich das Versenden von Dateien, Bildern und Videos. Es stehen für die Betriebssysteme Windows, MacOS und Linux Clients sowie Apps für mobile Geräte zur Verfügung. TeamChat 2.0 basiert auf der Open-Source Software Matrix.
TeamChat 2.0 darf nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden.

§ 4 Registrierung

(1) Bei der Registrierung werden folgende Daten vom BITS übertragen und im TeamChat 2.0 gespeichert:

- Nutzerkennung (BITS-Login)
- E-Mail-Adresse
- Vorname
- Nachname

(2) Die im Rahmen der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten sowie die aktuellen Verbindungsdaten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich in dem Umfang genutzt, soweit dies für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Nutzungsverhältnisses mit dem/der Nutzer*in erforderlich ist.

§ 5 Pflichten der Nutzer*innen

(1) Der Dienst steht den Nutzer*innen ausschließlich zu universitären Zwecken zur Verfügung. Eine anderweitige Nutzung, insbesondere zu geschäftlichen, gewerblichen oder privaten Zwecken, ist nicht zulässig.

(2) Der Dienst ist für den normalen Schutzbedarf geeignet. Daten mit hohem Schutzbedarf dürfen nicht im TeamChat 2.0 kommuniziert werden.

Beispiele

Darf verarbeitet werden

Nicht zulässig

Nachrichten Texte ohne vertraulichen Inhalt oder ohne hohen/ sehr hohen Schutzbedarf

X  
Austausch zu veröffentlichten Artikel X  

Inhalte die einer Vertraulichkeit unterliegen wie z. B. Verträge mit Vertragsstrafe bei Veröffentlichung

  X
Fremde Forschungsdaten bei z.B. Drittmittelprojekten    X

Besondere Kategorien Personen bezogener Daten (DSGVO Artikel 9) wie z.B. Gesundheitsdaten

  X

(a) Die Ende zu Ende Verschlüsselung der Inhaltsdaten verhindert eine Daten-Wiederherstellung bei Verlust des persönliche Sicherheitsschlüssels durch die Administratoren. Es ist unbedingt notwendig dass die Anleitungen gründlich gelesen und verstanden werden, im Zweifel mit Unterstützung der zuständigen EDV- Betreuung.

(b) TeamChat 2.0 darf nicht als Dauerspeicher für wichtige Daten verwendet werden. Diese Daten sind für einen späteren Zugriff außerhalb von TeamChat 2.0 zu speichern. Zur Aufrechterhaltung des Systembetriebs können Inhaltsdaten zur Speicherfreigabe von den Administratoren gelöscht werden.

(c) Das von TeamChat 2.0 verwendete sog. Matrix Protokoll ermöglicht einen Austausch mit Matrix Nutzern auf externen Servern. Die dabei entstehenden Daten werden auf beiden involvierten Servern gespeichert. Bei der Weitergabe von Daten muss insbesondere auf das Schutzniveau der Daten nach §5 (2) geachtet werden!

 

(3) Die Nutzer*innen sind für den Inhalt der von ihnen mit TeamChat 2. übermittelten Daten verantwortlich. Die Nutzung hat unter Wahrung sämtlicher Schutzrechte Dritter zu erfolgen. Das Abrufen, Anbieten, Hochladen oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten, insbesondere solchen, die gegen strafrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, lizenzrechtliche, oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, ist unzulässig. Die Nutzer*innen verpflichten sich, die Universität Bielefeld von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihnen genutzten Daten beruhen, freizustellen und die Kosten zu ersetzen, die diese wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. Hiervon erfasst sind auch die Kosten, die der Universität Bielefeld durch außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung gegen diese Ansprüche entstehen.

§ 6 Ausschluss von der Nutzung

(1) Nutzer*innen, die gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen, können zeitweise oder auf Dauer von der Nutzung von TeamChat 2.0 ausgeschlossen werden. Dem Ausschluss gehen grundsätzlich eine Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu unterlassen, und eine schriftliche oder mündliche Anhörung der Nutzer*innen voraus, in der auf die Möglichkeit des Ausschlusses hingewiesen wird.

(2) Absatz (1) gilt sinngemäß auch für den Fall, dass die Administratoren einen begründeten Verdacht einer systematischen Unterwanderung interner Sicherheitsvorkehrungen haben (z. B. E- Mail-Missbrauch, Verbreitung schädlicher Komponenten wie Viren, Würmer, Trojanische Pferde).

(3) Handlungen, die die Funktionstüchtigkeit von TeamChat 2.0beeinträchtigen könnten (z.B. ungenehmigter Betrieb von Bots) führen ohne vorherige Warnung zum Ausschluss vom Dienst.

§ 7 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche gegen die Universität Bielefeld sind unabhängig vomRechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Universität, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt; in diesen Fällen besteht eine unbeschränkte Haftung.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Universität Bielefeld nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch die Universität, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Die Universität haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Rahmen von Art. 82 EU-DSGVO

(2) Die Universität Bielefeld übernimmt keine Garantie dafür, dass TeamChat 2.0 fehlerfrei und ohne Unterbrechung bereitgestellt wird.. Die Universität Bielefeld bemüht sich, vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartungszeiten und/oder systemimmanenten Störungen des Internet zu vermeiden, kann jedoch auch diesbezüglich keine Gewährleistung übernehmen.

(3) TeamChat 2.0 ist ein freiwilliges Projekt der KIT (Konstruktive IT'ler an der Universität Bielefeld) unter Beteiligung der Fakultät für Rechtswissenschaft, Soziologie und Wirtschaftswissenschaften, welche den Dienst operativ betreiben.

Stand: 15. Dezember 2020


 

* Die Personenrolle Extern im Identitätsmanagement System wird von den jeweiligen Administratoren der Personenrolle „Extern“ angelegt um Tätigkeit für die Universität zu erledigen. (siehe Nutzer*innen nach BITS-Benutzungsordnung)


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