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Fakultät für Gesundheitswissenschaften

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Bewerbungsprozess und Einschreibung - Master Public Health

Der Masterstudiengang Public Health ist zulassungsbeschränkt. Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren an der Universität Bielefeld erhalten Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Frequently asked questions (FAQ)

Die Zulassungsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium mit mindestens 6-semestriger Regelstudienzeit bzw. 180 LP. Das Masterangebot Public Health richtet sich auch explizit an „fachfremde“ Absolvent*innen, weshalb Vorkurse oder umfassende Kenntnisse über unsere Module nicht vorausgesetzt werden.

Für die Bewerbung an der Universität Bielefeld für den Master Public Health ist es notwendig, zusätzlich einen Studierfähigkeitstest in Form eines Projektentwurfs im Umfang von ca. 10 Seiten einzureichen. Auf der Grundlage der Abschlussnote und des Projektentwurfs werden die Masterplätze dann vergeben.
 

Der Master Public Health startet jedes Jahr im Wintersemester, d.h. im Oktober. Informationen zu den Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der Webseite „Termine und Fristen“ der Universität Bielefeld ( https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/bewerbung/termine-fristen/ )

Der Master Public Health startet jedes Jahr im Wintersemester, d.h. im Oktober. Informationen zu den Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der Webseite „Termine und Fristen“ der Universität Bielefeld ( https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/bewerbung/termine-fristen/ )

Die Bewerbung für den Master Public Health ist online über das Bewerbungsportal der Universität Bielefeld möglich. Erreichbar ist das Portal über die Infoseite zur Bewerbung.

Einen klassischen NC gibt es für den Master Public Health an der Universität Bielefeld nicht. Dies liegt daran, dass die Zulassung auf der Grundlage der Abschlussnote und der erreichten Punktzahl für den Studierfähigkeitstest erfolgt. Für Abschlussnote und den Studierfähigkeitstest werden jeweils Punkte vergeben, die dann zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden. Entlang dieser Gesamtpunktzahl werden die zur Verfügung stehenden Plätze (derzeit 80) vergeben.

Welche Gesamtpunktzahl ausreicht, um einen Platz zu erhalten, schwankt naturgemäß jedes Jahr und hängt von der Anzahl der Bewerber/-innen und deren Leistungen ab.

Ja, eine Bewerbung für den Master Public Health ist auch dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung kein Bachelorzeugnis vorliegt, es aber im Laufe des Sommersemesters erhalten wird. Für die hochzuladenden Unterlagen im Online-Bewerbungsportal reichen dann ein vorläufiges Abschlussdokument unter Ausweisung einer vorläufigen Durchschnittsnote und/oder ein aktuelles Transcript of records oder aussagekräftige Unterlagen im Sinne eines Abschlusszeugnisses aus. Bei Zulassung zum Master Public Health muss das endgültige Bachelorzeugnis (in beglaubigter Kopie) dann nachgereicht werden.

Das Masterangebot Public Health richtet sich auch explizit an „fachfremde“ Absolventen, weshalb Vorkurse oder umfassende Kenntnisse über unsere Module nicht vorausgesetzt werden.

Die im Online-Bewerbungsportal hochzuladenden Bewerbungsunterlagen enthalten:

  1. Das Abschlusszeugnis eines vorangegangenen Abschlusses und die dazugehörigen Dokumente (Transcript, Transcript of Records, Diploma supplement o.ä.)
  2. Liegt noch kein Abschlusszeugnis eines vorausgegangenen Abschlusses vor, werden ein vorläufiges Abschlussdokument unter Ausweisung einer vorläufigen Durchschnittnote und/oder ein aktuelles Transcript of records oder aussagekräftige Unterlagen im Sinne von Ansatz a) vorgelegt.
  3. Den fachspezifischen Studierfähigkeitstest

Alle Formalitäten zu dem Studierfähigkeitstest finden Sie in den fächerspezifischen Bestimmungen, welche auch den rechtlichen Rahmen darstellen. Mit den FAQ´s zum Studierfähigkeitstest bietet die Fakultät Ihnen eine Orientierungshilfe, welche Sie beim Erstellen des Studierfähigkeitstests unterstützen soll.

Für die Bewerbung an der Universität Bielefeld für den Master Public Health ist es notwendig, einen Studierfähigkeitstest in Form eines Projektentwurfs im Umfang von ca. 10 Seiten einzureichen. Dieser Projektentwurf entspricht von der Form her einem Exposé, in dem ein Forschungsvorhaben skizziert wird.  Die formale Qualität, Stimmigkeit und gesundheitswissenschaftliche Relevanz Ihres eingereichten Projektentwurfes (Studierfähigkeitstest) sind für die Zulassung zum Master Public Health mitentscheidend. Mit Erstellung des Studierfähigkeitstests sollen Sie als Bewerber*in zeigen, dass Sie in der Lage sind, eine Problemstellung mit Public Health-Relevanz begründet darzulegen und zu erklären, wie Sie diese hypothetisch mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten würden. Eine etwaige Ergebnisdiskussion (wie sie in klassischen Hausarbeiten oft verlangt wird) ist nicht gefragt.

Thematisch sind Sie als Bewerber*in bei ihrem Projektentwurf völlig frei. Sie können auf bereits bearbeitete Themen zurückgreifen oder Ihrem persönlichen Interesse folgen. Die einzige Bedingung ist, dass Ihr Thema eine klare Public-Health-Relevanz aufweist. Das Arbeitsvorhaben ist dabei rein hypothetisch (siehe hierzu: Welche inhaltlichen und formalen Vorgaben gibt es beim Studierfähigkeitstest?).  

Der Studierfähigkeitstest wird von Ihnen im Vorfeld eigenständig angefertigt (Eigenständigkeitserklärung) und dann zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen im Online-Bewerbungsportal hochgeladen. Er ist also Teil der Online-Bewerbung. Auf der Grundlage der Abschlussnote und des Projektentwurfs (siehe hierzu: Wie wird der Studierfähigkeitstest bewertet und welchen formalen Einfluss hat er auf die Bewerbung?) werden die Masterplätze vergeben.

Das Ziel des Studierfähigkeitstests ist es, dass Sie als Bewerber*in zeigen sollen, dass Sie in der Lage sind, eine Problemstellung mit Public-Health-Relevanz begründet darzulegen und zu erklären, wie Sie diese hypothetisch mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten würden. Eine Ergebnisdiskussion (wie Sie in klassischen Hausarbeiten oft verlangt wird) ist nicht gefragt.

Die Gestaltung ist wie eine Projektentwurf für ein gesundheitswissenschaftliches Projekt bzw. ein Exposé. Mit "gesundheitswissenschaftlichem Projekt" ist gemeint, dass Sie ein gesundheitswissenschaftlich relevantes Problem entwickeln und begründen sollen. In einem zweiten Schritt geht es dann darum, aufzuzeigen (und zu begründen), mit welchen ausgewählten wissenschaftlichen Methoden Sie dieses Problem bearbeiten würden, um neue Erkenntnisse und (wenn möglich) eine Lösung des Problems zu gewinnen.

Thematisch sind Sie als Bewerber*in bei Ihrem Projektentwurf völlig frei. Sie können auf bereits bearbeitete Themen zurückgreifen oder Ihrem persönlichen Interesse folgen. Die einzige Bedingung ist, dass Ihr Thema eine klare Public-Health-Relevanz aufweist. Das Arbeitsvorhaben ist dabei rein hypothetisch. Es ist jedoch nicht vorgesehen, bereits an anderer Stelle eingereichte Haus-/Abschlussarbeiten o.ä. unverändert einzureichen, da diese in der Regel nicht den Charakter eines Projektentwurfes haben. Eine gute Orientierung sind Projektentwürfe, die zum Beispiel bei der Bewerbung um Drittmittelförderung eingereicht werden. Eine weitere gute Inspirationsquelle für die verschiedenen wissenschaftlichen Forschungsmethoden sind gesundheitswissenschaftliche Paper aller Art (oder eben Methoden-Handbücher aus den Sozialwissenschaften).

Es gibt für den Studierfähigkeitstest keine festen Formatvorlagen. Sie können sich deshalb an gängigen Formatvorlagen, die Sie bereits aus ihrer Bachelorstudium kennen, orientieren. Deckblätter und Verzeichnisse werden nicht in den vorgegebenen Rahmen von ca. 10 Seiten eingerechnet. Wichtig ist, dass Sie Ihrer Arbeit eine Eigenständigkeitserklärung beilegen.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne:

O-Tisch

Fachschaft

Akademische Studienberatung

Der Studierfähigkeitstest umfasst eine Prüfung der theoretischen und methodischen Kompetenzen. Er dient der Feststellung, ob Sie als Bewerber*in voraussichtlich in der Lage sein werden, das Masterstudium erfolgreich in der Regelstudienzeit zu absolvieren.

Der fachspezifische Studierfähigkeitstest wird hinsichtlich der folgenden inhaltlichen Anforderungen nach drei Kriterien bewertet:

  • Entwicklung einer Fragestellung von gesundheitswissenschaftlicher Relevanz
  • theoretische Begründung der Fragestellung
  • Methoden zur Bearbeitung der Fragestellung

Für den fachspezifischen Studierfähigkeitstest können maximal 20 Punkte vergeben werden. Die Bewertung erfolgt durch zwei prüfungsberechtigte Personen. Jede prüfungsberechtigte Person vergibt zwischen 0 und 3 Punkten für die Kriterien 1 und 3 sowie zwischen 0 und 4 Punkte für das Kriterium 2. Anschließend wird die Summe der Punkte für den fachspezifischen Studierfähigkeitstest gebildet.

Auf der Grundlage der erreichten Gesamtpunktzahl für die Abschlussnote (24 Punkte -1,0 … 19 Punkte 3,5 bis 4,0 nähere Informationen finden Sie hier) und den fachspezifischen Studierfähigkeitstest erfolgt die Vergabe der Studienplätze. Bei Punktgleichheit gibt zunächst die (vorläufige) Note des ersten qualifizierten Abschlusses den Ausschlag. Ist danach noch keine eindeutige Reihung vorzunehmen, entscheidet das Los. Die Zulassung erfolgt auf der Basis der Rangfolge durch das Studierendensekretariat. Sie als Bewerber*innen werden über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens mit einem elektronischen Bescheid des Studierendensekretariats informiert.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne:

O-Tisch

Fachschaft

Akademische Studienberatung

Falls Sie einen ausländischen Universitätsabschluss besitzen und einen Masterabschluss anstreben, bewerben Sie sich bitte online beim Studierendensekretariat der Universität Bielefeld über das Bewerbungsportal. Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungsprozess erhalten Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur während der jeweiligen Fristen eingereicht werden kann und weder vor noch nach der Frist berücksichtigt wird. Der Masterstudiengang Public Health kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1. Juni und endet am 15. Juli.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss erhalten Zugang, sofern sie ein mit mindestens 6-semestriger Regelstudienzeit Hochschul- oder Fachhochschulstudium abgeschlossen und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen haben. Beides wird im Rahmen einer verbindlichen Bewerbung geprüft. Für die Bewerbung ist weder eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) noch eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist (VPD) erforderlich. Bei weiteren Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an das Application Team unter application@uni-bielefeld.de.

Bewerber/-innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung müssen keine Sprachkenntnisse nachweisen.

Bewerber/-innen mit einem internationalen Hochschulabschluss müssen vor Aufnahme des Masterstudiums ihre Deutschkenntnisse durch einen anerkannten Sprachnachweis (z. B. TestDaF oder DSH) belegen. Welche Sprachnachweise für die Aufnahme eines deutschsprachigen Fachstudiums anerkannt werden, können Sie der folgenden Website entnehmen: https://www.uni-bielefeld.de/international/come-in/studium/studium-mit-abschluss/sprachkenntnisse/index.xml.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Application Team unter application@uni-bielefeld.de.

Die meisten Vorlesungen des Masterstudiengangs Public Health werden in deutscher Sprache gehalten. Umfassende Deutschkenntnisse sind somit notwendig.

Für die Umschreibung in den Masterstudiengang ist bis spätestens 15.11. eines jeden Jahres ein vorläufiger Nachweis über den erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang (die sogenannte „4.0-Bescheinigung“) einzureichen. Das endgültige Bachelorzeugnis (in beglaubigter Kopie) muss dann im Laufe des Semesters nachgereicht werden.

Einen Ablaufplan für die Umschreibung finden Sie beim Studierendensekretariat der Universität Bielefeld

Sie haben von uns ein Zulassungsangebot erhalten? Dann finden Sie hier alle weiteren Schritte.

Einen Ablaufplan für die Einschreibung finden Sie beim Studierendensekretariat der Universität Bielefeld.

Melden Sie sich gerne bei der akademischen Studienberatung:

studienberatung.gesundheit@uni-bielefeld.de

Zusätzlich steht internationalen Studieninteressierten das Application-Team jederzeit gern zur Verfügung.

 

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