zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Promotion

© Universität Bielefeld
Zum Hauptinhalt der Sektion wechseln

Für Promotions-angelegenheiten nutzen Sie ­ promotion.lili@uni-bielefeld.de

Promotion

Promotionsordnung

Inkraft treten und Übergangsregelungen

Bitte beachten Sie, dass am 1. April 2025 eine neue Promotionsordnung in Kraft getreten ist. Zunächst gilt: Alle Doktorand*innen die nach der 2015er Promotionsordnung eingeschrieben sind, können noch bis zum 31. März 2030 einen Antrag auf Eröffnung ihres Promotionsverfahrens nach der Promotionsordnung vom 1. April 2015 stellen (§ 21 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz PromO 2025). Sollten Sie als insoweit Betroffene*r bis zu diesem Termin einen Antrag auf Verfahrenseröffnung an den Promotionsausschuss stellen, ändert sich für Sie durch das Inkrafttreten der PromO 2025 inhaltlich nichts. Sie können aber auch schon vorher jederzeit auf Antrag in die neue Promotionsordnung wechseln. 


Alle Doktorand*innen, die nach der 2015er Promotionsordnung eingeschrieben sind und ihr Dissertationsvorhaben bis zum 31. März 2030 nicht fertiggestellt haben, also bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt haben, können die Promotion – vorbehaltlich einer für die weitere Einschreibung erforderlichen Bestätigung des Fortbestehens der Annahme als Doktorand*in durch den Promotionsausschuss – fortführen, wechseln zum 1. April 2030 aber automatisch in die neue Promotionsordnung 2025 (§ 21 Absatz 2 Satz 1, 2. Halbsatz PromO 2025).

Verpflichtende Einschreibung von Doktorand*innen

Doktorand*innen sind verpflichtet sich gleich nach der Annahme als Doktorand*in mit dem Studierendensekretariat für die Einschreibung in Verbindung zu setzen (Einschreibeordnung § 2 Absatz 4).

Einschreibungsordnung der Universität Bielefeld vom 30. November 2020

Rahmenpromotionsordnung
Rahmenpromotionsordnung der Universität Bielefeld
PDF-Dokument
Stand: 01. Juni 2023

Promotionsordnung vom 01.04.2025
Promotionsordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
PDF-Dokument
Stand: 1. April 2025

Promotionsordnung vom 01.04.2015
Promotionsordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaftder
PDF-Dokument
Stand: 1. April 2015

Mitglieder des Promotionsausschusses


														Prof. Dr.  Oliver Bott
													 (Photo)

Prof. Dr. Oliver Bott

Vorsitzender


														Prof. Dr. Kirsten Kramer
													 (Photo)

Prof. Dr. Kirsten Kramer

Stellvertetende Vorsitzende


														Prof. Dr. Ellen Grünkemeier
													 (Photo)

Prof. Dr. Ellen Grünkemeier

Ordentliches Mitglied


														Prof. Dr. Friederike Kern
													 (Photo)

Prof. Dr. Friederike Kern

Ordentliches Mitglied


														Dr. Jochen Sauer
													 (Photo)

Dr. Jochen Sauer

Ordentliches Mitglied


														Laura Panteleit
													 (Photo)

Laura Panteleit

Ordentliches Mitglied


														Astrid Pilar
													 (Photo)

Astrid Pilar

Ordentliches Mitglied

Ansprechpartner*innen in Konfliktfällen sind alle Mitglieder des Promotionsausschusses. Bitte wenden Sie sich gern an uns. Zusätzlich stehen Ihnen aus der Gruppe der Akademischen Mitarbeiter*innen folgende Person als Ansprechpartner*in in Konfliktfällen gern zur Seite: Birte Schaller

Promotionssprechstunde

Sprechstunde des Vorsitzenden des Promotionsausschusses 
Prof. Dr. Oliver Bott: Do 13-14 Uhr nach Terminvereinbarung.

Weitere Ansprechpartner:

Sprechzeiten:
Mittwochs: 14-16 Uhr nach Terminvereinbarung
Freitags: 10-12 Uhr nach Terminvereinbarung

Downloads

Formular für die Betreuungsvereinbarung

Formular zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in

Formular zum Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

Anhang zum Antrag auf Eröffnung: Merkblatt Dissertation

Anlage zum Antrag auf Eröffnung: Eidesstattliche Erklärung

Anlage zum Antrag auf Eröffnung: Erklärung zu promotionsbezogenen Auslandsaufenthalten

 

Ordnung über den Zugang internationaler Studienbewerber*innen zum Studium an der Universität Bielefeld vom 30. November 2020 (OZZIS)

Zum Seitenanfang