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Bewerbung und Eignungsfeststellung

Das Studium im Fach Kunst- und Musikpädagogik kann zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden, wenngleich das Lehrangebot auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet ist. Die Bewerbungsfrist endet bei örtlich zulassungsbeschränkten Fächern (NC) für das Wintersemester am 15. Juli und für das Sommersemester am 15. Januar. Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es beim Studierendensekretariat. Dieses informiert auch über Sonderregelungen und aktuelle Zulassungsbeschränkungen.

Zugangsvoraussetzungen für die Studiengangsvariante Bachelor mit Schwerpunkt Kunst & Musik für das Lehramt an Grundschulen ist der Nachweis der künstlerischen bzw. musikalischen Eignung (s. Voraussetzungen). In einer Eignungsfeststellung werden vorhandene musikalische bzw. künstlerische Fähigkeiten im Hinblick auf die Anforderungen des Studiums nachgewiesen und gemeinsam mit der Bewerberin oder dem Bewerber Stärken und Schwächen des musikalischen bzw. künstlerischen Profils erörtert. Der Bewerber bzw. die Bewerberin absolviert die Eignungsfeststellung nur in dem von ihm/ihr gewählten Profil.
Bestandene Eignungsfeststellungen aus vergleichbaren Studiengängen in NRW werden anerkannt. Bestandene Eignungsfeststellungen aus vergleichbaren Studiengängen in anderen Bundesländern können nach Prüfung anerkannt werden.

Die Termine der Eignungsfeststellungen werden auf den Übersichtsseiten der einzelnen Studiengangsvarianten veröffentlicht.
Das Anmeldeformular erhalten Sie bei Downloads.


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