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Abteilung Psychologie

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Prüfungsamt Psychologie

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Aktuelles

Freuen Sie sich auf den 

Tag der Absolventen in der Abteilung Psychologie

Freitag, 05 12.2025 ab 14.30 h

Einladungen werden noch folgen

 

 

 

Urlaubszeiten und eingeschränkte Öffnungszeiten des Prüfungsamtes:

Bitte nutzen Sie für die Mitteilung Ihrer Anliegen die E-Mail pruefungsamt-psychologie@uni-bielefeld.de und geben für Rückfragen auch Ihre Telefonnummer an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die aktuellen und verbindlichen Termine für das WiSe 25/26 finden Sie  nach Veröffentlichung im ekvv  unter Prüfungen (bitte die Einrichtung Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft/Abt. Psychologie auswählen)

Es ist wichtig, dass Sie sich in den vorgesehenen Anmeldefrist anmelden bzw. bei Nichtteilnahme auch wieder abmelden.

Bitte achten Sie auch auf weitere Informationen seitens der Lehrenden und der Veröffentlichungen im ekvv ab .

 

Liebe Studierende,

das Prüfungsamt bietet eine persönliche Sprechzeit an. Bitte nutzen Sie aber noch für einfache Anliegen und Fragen vornehmlich E-Mail und Telefon. Bitte beachten Sie auch unsere FAQ Seite, die schon viele Antworten auf Standardfragen bereithält.

aktuelle Sprechzeiten: Siehe Kontakt und Sprechzeiten

Schriftliche Eingaben wie z.B. Anträge, Nachweise von Praktika, Transcriptanträge, Anträge auf Zeugnisse, Anmeldungen von Abschlussarbeiten und Abschlussarbeiten senden Sie bitte möglichst in digitaler Form (pdf-Anhang an E-Mail des Prüfungsamtes). Eine postalische Zusendung ist auch möglich.

Herzliche Grüße

Ihr Prüfungsamt Psychologie

Angebote im Überblick

Das Prüfungsamt beantwortet Fragen z.B. zu(r)

  • Prüfungs- und Studienordnung, Modulhandbüchern, Fächerspezifische Bestimmungen
  • Modulabschluss und Studienabschluss
  • eKVV Prüfungsverwaltung (Transcript, Transcript für Bewerbungszwecke)
  • Anrechnungen (Studienort- und Studienfachwechsel)
  • Abschlussarbeiten
  • BAföG u.ä.
  • allen weiteren prüfungsrechtlichen Themen
  • zu Bescheinigungen
  • Das Prüfungsamt ist auch erster Ansprechpartner, wenn Sie z.B. bedeutsame Beeinträchtigungen im Studium haben und ggfls. im Rahmen des Prüfungsrechtes einen Nachteilsausgleich benötigen.
  • Einwendungsangelegenheiten
  •  Das Prüfungsamt unterliegt in allen Angelegenheiten der Verschwiegenheit.

      Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

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