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Prüfungstermine

SoSe 2026

20.07.2026 - 31.07.2026 FFA und FSN Klausuren

Übersicht Teilprüfungen FFA 2021

Klausuren Fremdsprachennachweis

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WiSe 26/27

01.02.2027 - 12.02.2027 FFA und FSN Klausuren

FFA 2021 Infos: An- Abmeldung, Krankheitsfälle

 

Einen Überblick zu welchen Klausuren Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass für An- und Abmeldungen, Nichterscheinen, Rücktritt u.s.w. (sowohl für den Fremdsprachennachweis als auch für die FFA 2021) die StudPro 2023 in Ihrer aktuellen Fassung gilt.

In Krankheitsfällen verweisen wir Sie auf die "allgemeinen Hinweise zur Krankmeldungen bei Prüfungen" des Prüfungsamtes.
Die FFA entspricht in diesem Fall dem Pflichtfachstudium, sodass die Hinweise des Pflichtfachstudiums bei FFA Prüfungen gelten und beachtet werden müssen!
Jedoch muss für eine Krankmeldungen bei FFA-Prüfungen das gesonderte Prüfungsunfähigkeits-Formular der FFA ausgefüllt werden!
Einzureichen ist dies beim Fremdsprachenbüro oder, falls andere Prüfungen auch betroffen sind, beim Prüfungsamt.

Für die Teilnahme an den Teilprüfungen der FFA 2021 ist ein bestandener Eingangstest oder eine Befreiung hiervon zwingend erforderlich.

Bitte schauen Sie genau, für welche Klausur Sie sich anmelden und ob diese für die FFA oder den Fremdsprachennachweis gilt. Ein späteres „Tauschen“ zwischen der FFA und dem Fremdsprachennachweis ist nicht mehr möglich! Sie können nur die Teilleistung erbringen, für die Sie sich tatsächlich angemeldet haben. Kontrollieren Sie in Ihrer persönlichen Übersicht des ekVV, wo sie angemeldet sind.

Sollten Sie noch Fragen zu den Anmeldungen haben, können Sie sich jederzeit an das Fremdsprachenbüro wenden.

Fremdsprachennachweis Infos: An- und Abmeldung, Krankheitsfälle

 

Einen Überblick zu welchen Klausuren Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass für An- und Abmeldungen, Nichterscheinen, Rücktritt u.s.w. (sowohl für den Fremdsprachennachweis als auch für die FFA 2021) die StudPro 2023 in Ihrer aktuellen Fassung gilt.

In Krankheitsfällen verweisen wir Sie auf die "allgemeinen Hinweise zur Krankmeldungen bei Prüfungen" des Prüfungsamtes.
Der FSN entspricht in diesem Fall dem Pflichtfachstudium, sodass die Hinweise des Pflichtfachstudiums bei FSN Prüfungen gelten und beachtet werden müssen! Dementsprechend muss für eine Krankmeldungen bei FSN-Prüfungen das Formular des Pflichtfachstudiums ausgefüllt werden. Einzureichen ist dies beim Fremdsprachenbüro oder beim Prüfungsamt.

Bitte schauen Sie genau, für welche Klausur Sie sich anmelden und ob diese für den Fremdsprachennachweis oder die FFA gilt. Ein späteres „Tauschen“ zwischen der FFA und dem Fremdsprachennachweis ist nicht mehr möglich! Sie können nur die Teilleistung erbringen, für die Sie sich tatsächlich angemeldet haben. Kontrollieren Sie in Ihrer persönlichen Übersicht des ekVV, wo sie angemeldet sind.

Sollten Sie noch Fragen zu den Anmeldungen haben, können Sie sich jederzeit an das Fremdsprachenbüro wenden.

Veranstaltungstermine

Alle Veranstaltungstermine und -räume können Sie hier dem eKVV entnehmen. Die Angebote finden Sie am Ende der Webseite unter den entsprechenden Reitern, "Fremdsprachennachweis" und "Fremdsprache FFA 2021".

Zudem finden Sie hier die Liste mit den aktuellen Veranstaltungen sowie den Prüfungsangeboten.

alte FFA

Alle Teilleistungen werden fünf Jahren aufbewahrt. 

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