Wir freuen uns sehr unseren neuen Dozenten Herrn Dr. Kraft mit seiner Veranstaltung "First insight into Legal Tech" für die englische FFA und den englischen Fremdsprachennachweis (FSN) begrüßen zu können.
Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass unsere geschätze Dozentin Frau Dr. Setanay Yağmur dieses Semester ihre Veranstaltung "Grundrisse des türkischen Handels- und Gesellschaftsrechts" als Seminar anbietet.
Beide Veranstaltung finden erstmals dieses Wintersemester (23/24) statt! Wir wünschen Herrn Dr. Kraft und Frau Dr. Yağmur sowie Ihren Studierenden eine großartige und spannende Lehrveranstaltungszeit an unserer Universität.
Informationen über die neuen Veranstaltungen:
291315 First insight into Legal Tech (V) von Herrn Dr. Kraft (für englische FFA und englischen FSN)
Englische Rechtssprache & Digitalisierung, kennenlernen realer Anwendungsszenarien aus dem Bereich „Legal Tech“
Projektarbeit, hands-on lernen und forschen
Geeignet für Fremdsprachennachweis und FFA
Maximal 20 Studierende, Arbeit in Gruppen à 4-5 Studierender
Anmeldung unter marie.herberger@uni-bielefeld.de
Geblockte Veranstaltung (6 Termine)
Wahlweise Multiple-Choice Abschlussklausur oder mündliche Prüfung
291315 First insight into Legal Tech (V)
Dozentin Mohana LL.M. (London)
Mehr zu den Angboten, finden Sie im eKVV.
Mehr zu den Angboten, finden Sie im eKVV.
Mehr zu den Angeboten, finden Sie im eKVV.
Professorin Dr. Aygörmez LL.M. (Bielefeld)
Mehr zu den Angeboten, finden Sie im eKVV.
Für die Teilnahme an der FFA sind vertiefte Grundkenntnisse der Grammatik und ein guter Grund- und Aufbauwortschatz der jeweiligen Sprache erforderlich.
Darüber muss ein ein Nachweis in Form eines Eingangstests erfolgreich absolviert werden. Wir bieten die Möglichkeit an, sich unter bestimmten Umständen von den Eingangstest befreien zu lassen (siehe "Befreiung vom Eingangstest").
Der Eingangstest ist eine zwingende Voraussetzung für das Erbingen der jeweiligen Teilleistungen und wird mindestens einmal im Semester in der jeweiligen Sprache angeboten.
Es besteht die Möglichkeit sich von dem Erforderniss des Eingangstests befreien zu lassen. Die Befreiung muss im Fremdsprachenbüro unter Nachweis beantragt werden. Folgende Umstände begründen eine Befreiung:
Unter Nachweis bedeutet, dass die Studierenden ihren befreiungsbegründenden Umstand im Original vorzeigen müssen. Dafür können unsere Sprechzeiten genutzt oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden.
Wird der Nachweis als Befreiung anerkannt, erhalten die Studierenden ein entsprechendes Befreiungsschreiben.
Die Termine für die Eingangstests geben wir rechtzeitig bekannt.
Über das Bestehen der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung wird ein Zeugnis erteilt.
Um das Zeugnis zu erhalten, muss dieses vorher bei uns im Fremdsprachenbüro per E-Mail (fremdsprachen.rewi@uni-bielefeld.de) beantragt werden. Die E-Mail muss folgende Daten enthalten:
Eine formlose E-Mail mit den obigen Daten und der entsprechenden Anfrage reicht als Antrag aus.
Um ein Freisemester für eine erfolgreich abgeschlossene Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) erhalten zu können, müssen die Studierenden mindestens an Vorlesungen im Umfang von 16 Semesterwochenstunden teilgenommen haben. Keine dieser 16 Semesterwochenstunden darf in einem der Corona-Freisemester, also SS 2020 – WS 2021/2022, absolviert worden sein.
Haben die Studierenden die 16 Semesterwochenstunden alle bis zum Wintersemester 2019/2020 besucht und nur die Prüfungen lagen später, kann ein Freisemester bewilligt werden. Wurden auch nach dem Wintersemester 2019/2020 noch Kurse für die FFA besucht, kann ein Freisemester nicht bewilligt werden.
Was ändert sich hauptsächlich bei der FFA?
Mit der neuen FFAO besteht die Möglichkeit eine FFA in mehreren Sprachen gleichzeitig zu absolvieren. Die FFA in einer Sprache bleibt allerdings ebenfalls erhalten.
Wann tritt die neue FFAO in Kraft?
Sie tritt ab dem 01.10.2021 in Kraft. Studierende, die sich danach für die FFA anmelden, studieren automatisch nach der neuen FFAO. Die Studierenden, die bereits vorher an der FFA teilgenommen haben, haben die Möglichkeit nach der alten FFAO weiter zu studieren oder zur neuen FFAO zu wechseln.
Wenn ich von der alten in die neue FFAO wechsle, können mir dann Leistungen angerechnet werden?
Nein. Da in der alten FFAO keine Teilprüfungen erbracht werden mussten, können auch keine Leistungen angerechnet werden.
Wie und wann kann ich zur neuen FFAO wechseln?
Der Wechsel erfolgt formlos per Mitteilung an das Fremdsprachenbüro und kann jederzeit beantragt werden.
Wie sehen die Prüfungen aus?
Es wird keine abschließende große Abschlussprüfung mehr geben (ausgenommen sind Studierende, welche nach der alten FFAO studieren). Nach der neuen FFAO werden nach jedem Semester Teilprüfungen geschrieben. Insgesamt müssen 8 Teilprüfungen bestanden werden. Teilprüfungen können in folgenden Formaten stattfinden: Aufsichtsarbeiten, Übersetzungsarbeiten, mündliche Prüfungen und Hausarbeiten.
Was muss ich bei den Prüfungen beachten?
In den acht Teilprüfungen muss mindestens eine Übersetzungsarbeit und eine mündliche Prüfung bestanden werden. Bei einer mehrsprachigen FFA gilt diese Regelung für jede gewählte Sprache.
Wie viele Teilprüfungsleistungen muss ich pro Semester ablegen?
Die Studierenden können selbst entscheiden, wie viele Leistungen sie in einem Semester ablegen möchten. Dies liegt u.a. daran, dass man nun mehrere Leistungen in verschiedenen Sprachen absolvieren kann.
Kann ich auch mehr als acht Teilprüfungsleistungen erbringen?
Es können auch mehr Prüfungen erbracht werden, allerdings werden nur acht Teilleistungen auf dem Zertifikat vermerkt. Die restlichen Leistungen sind dann auf der Leistungsübersicht abgebildet. Sollten allerdings 16 Teilleistungen erbracht worden sein, so besteht die Möglichkeit zwei vollwertige FFA-Zertifikate zu erlangen.
Werde ich zu den neuen Prüfungen zugelassen, wenn ich nicht zur neuen FFAO wechsle?
Nein.
Wird es weiterhin einen Eingangstest geben?
Ja, der Eingangstest bleibt bestehen. Wichtig ist allerdings, dass bei einer mehrsprachigen FFA die Zulassungsvoraussetzung für jede gewählte Sprache gegeben sein muss.
Kann ich mich vom Eingangstest befreien lassen?
Ja, die Befreiungsmöglichkeiten bleiben unverändert.
Muss immer noch ein Hörverständnistest abgelegt werden?
Ein Hörverständnistest ist nicht mehr zwingend. Die Dozent*innen können allerdings einen Hörverständnistest in ihre Teilprüfungen hinzufügen.
Wird es weiterhin eine Vorlesung und eine AG geben?
Ja, der Unterschied besteht lediglich darin, dass die AG nun einen eigenständigen Charakter mit eigener Benotung erhält.
Besteht weiterhin eine Anwesenheitspflicht?
Ja, dies bleibt für die Arbeitsgemeinschaften unverändert.
Ändert sich inhaltlich etwas an den Veranstaltungen?
Nein, es wird weiterhin jedes Semester ein anderes Rechtsgebiet bearbeitet.
Werden mehr Veranstaltungen angeboten?
In der englischsprachigen FFA werden mehr Veranstaltungen angeboten. Die Veranstaltungen in den anderen Sprachen bleiben überwiegend gleich.
Muss ich alle Rechtsgebiete abgedeckt haben?
Nein, nach der neuen FFAO können auch dieselben Rechtsgebiete in verschiedenen Sprachen absolviert werden. Wichtig ist das Bestehen der acht Teilprüfungen.
Was passiert, wenn ich in einem Semester nicht teilnehmen kann?
Die alte FFAO sieht nur vier aufeinanderfolgende Semester vor. Dies ist nach der neuen FFAO nicht mehr der Fall. Die Leistungen können in verschiedenen Semestern abgelegt werden. So können nun auch Auslandssemester zwischen den FFA-Semestern absolviert werden. Zudem besteht die Möglichkeit Leistungen aus dem Ausland anrechnen zu lassen.
Bekomme ich einen Fremdsprachennachweis, wenn ich nur einen Teil der FFA absolviere?
Die Anrechnungen der Leistungen für das Staatsexamen obliegt dem JPA.
Bekomme ich weiterhin ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der FFA?
Ja. Dies bleibt unverändert.
Wie sieht das Zertifikat aus?
Das Zertifikat enthält die acht Teilprüfungen mit Angaben der Sprachen und der absolvierten Rechtsgebiete, sowie die einzelnen Benotungen.
Kann ich mit dem Zertifikat ein Freisemester beantragen?
Ja, die Anrechnung erfolgt über das zuständige JPA.