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Fremdsprachennachweis

Veranstaltungen des SoSe 2024

samt Termin- und Raumangaben

FSN-Veranstaltungstermine.pdf

Vorlesung des Richters Brian Hill aus Santa Barbara, SoSe 2024

291219, American Criminal Law and Procedure

Wir freuen uns sehr, den pensionierten Richter, Herrn Brian Hill, aus Santa Barbara, Kalifornien, erneut an unserer Uni und im Fremdsprachenprogramm begrüßen zu können und heißen ihn herzlich willkommen!

Herr Hill wird dieses Semester die Veranstaltung „American Criminal Law and Procedure“ halten. Die Vorlesung ist ausschließlich dem Fremdsprachennachweis gewidmet.

In dieser Veranstaltung lernt Ihr das U.S. amerikanische Straf- und Strafverfahrensrecht von einem echten pensionierten Richter aus den USA kennen, der sogar 1999 als „Professor of the Year“ in Santa Barbara ausgezeichnet wurde.

Als Richter befasste sich Herr Hill mit allen schwerwiegenden Straftaten, wie Mord, Vergewaltigung, Raubüberfällen, Diebstahl und Betrug. Macht Euch bereit für eine super spannende Vorlesung mit Erfahrungsberichten aus erster Hand.

Hill lehrte bereits als Professor in Santa Barbara College of Law und dem Ventrua College. Er absolvierte seinen Bachelor an der Universität in Kalifornien, Santa Barbara und seinen J.D. (Juris Doctor) an der Universität von San Francisco. Auch durften wir ihn schon einige Male an unserer Universität als Lehrenden begrüßen. Sogar während der Corona-Pandemie hielt er seine Veranstaltung, zwar online, aber trotz Zeitverschiebung!

Und wenn wir jetzt noch nicht Euer Interesse geweckt haben, dann schaut gerne selbst bei der Vorlesung vorbei! Nähere Infos bezüglich der Uhrzeit und dem Raum findet Ihr im eKVV:

291219 American Criminal Law and Procedure

 

 

 

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Fremdsprachennachweis

Informationen

Der Fremdsprachennachweis ist eine der Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG. Diesen erwirbt, wer ein Semester lang eine fremdsprachige juristische Vorlesung (2 SWS) oder einen juristisch ausgerichteten Sprachkurs (16 LVS) besucht und die zugehörige Prüfung bestanden hat. Andere Sprachnachweise werden nicht anerkannt.

Eine Anmeldung zu den Vorlesungen ist nicht erforderlich, allerdings erfordert die Teilnahme an der jeweiligen Klausur eine vorherige fristgerechte Anmeldung. Diese erfolgt wie gewohnt im eKVV durch das Aufnehmen in den Studenplan.

Ein separater Nachweis wird nicht erstellt. Die erfolgreiche Teilnahme wird auf dem Leistungsnachweis dokumentiert. Dieser ist für die Anmeldung zum Staatsexamen bei dem Prüfungsamt rechtzeitig anzufordern.

Der Fremdsprachennachweis kann in der Regel auch durch die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit im fremdsprachigen Ausland nachgewiesen werden. Diese Anerkennung ist seitens der Studierenden direkt beim zuständigen JPA zu beantragen.

Sprachangebote

Die Fakultät bietet rechtswissenschaftliche Veranstaltungen zur Erlangung des Fremdsprachennachweises in fünf verschiedenen Sprachen an:

  • Englisch (Miller, Mohana)
  • Französisch (Teubert)
  • Russisch (Totiauri)
  • Spanisch (Boffenmeyer)
  • Türkisch (Aygörmez)

Bei einem Studienortwechsel:
Der Fremdsprachennachweis wird von der Universität grundsätzlich nicht mit anerkannt. Diese Anerkennung ist seitens der Studierenden direkt beim zuständigen JPA zu beantragen.


Zusätzlich wird in Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch die Möglichkeit der Teilnahme an der FFA (Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung) angeboten. Nähere Informationen zur FFA finden Sie hier.

Der erfolgreiche Abschluss der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (Englisch/Französisch/Russisch/Türkisch) steht dem Fremdsprachennachweis gleich. Eine entsprechende Anerkennung muss beim zuständigen staatlichen Justizprüfungsamt beantragt werden.


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