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  • Bewerbung

    Wenn Sie sich für ein Studium der Rechtswissenschaft interessieren, finden Sie hier Informationen zur Bewerbung. Sollten Sie noch Fragen zum Studienablauf oder -inhalt haben, melden Sie sich bei unserem Team von "richtig einsteigen."

    © Universität Bielefeld

Die Bewerbung

Wo bewirbt man sich?

© Universität Bielefeld

Die Studienplätze für das Fach Rechtswissenschaft (Staatsexamen) unterliegen Zulassungsbeschränkungen (sog. "Numerus Slausus").

Achtung: Der "Numerus Clausus" ist nichts, was die Fakultät selbstständig festlegt, sondern zeigt nur, welche Abiturnote der zuletzt zugelassene Studierende innehat.

Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt online bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) .

Bei besonderen Fragen bezüglich des Studienplatzes bzw. des Bewerbungsverfahrens an der Uni Bielefeld helfen die Seiten und Mitarbeiter*innen des Studierendensekretariates weiter.

Wann bewirbt man sich?

Man kann sich nicht jederzeit auf einen Studienplatz bewerben. Dafür gibt es einen festen Bewerbungszeitraum:

Die Fristen enden

am 15.07. für ein Wintersemester
bzw. am 15.01. für ein Sommersemester

Die genauen Phasen und Termine finder man auf hochschulstart.de unter „Phasen und Termine“.

ACHTUNG:

Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis
Ebenso gelten Besonderheiten für das Studieren mit beruflicher Qualifikation (sog. "Studieren ohne Abitur").

Die dort geltenden Fristen entnehmen Sie bitte der Homepage der Universität Bielefeld.


Wie bewirbt man sich?

Man muss sich online bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) bewerben.

Die Vergabe erfolgt im sog. „Dialogorientierten Serviceverfahren“ und wird in mehreren Schritten vollzogen (Phasen und Termine).
 

ACHTUNG Wichtige Hinweise:

  • Immer nur mit der abschließenden und nicht vorläufigen Abiturnote bewerben!
  • Die Seite hochschulstart.de bietet viele Informationen – diese auch ernsthaft lesen.
  • Oft stehen die Hinweise „versteckt“ in den Infoboxen („i“)
  • Die E-Mails von hochschulstart.de könnten auch im Spam-Ordner des E-Mail-Posteingangs landen, bitte kontrollieren!
  • Nähere Informationen sowie wichtige Hinweise hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
     

 

Der "Kennenlerntag"

Bielefeld- eine Stadt auf dein zweiten Blick!

Das Studium der Rechtswissenschaft stellt für viele Studienanfänger*innen ein nur schwer begreifbares Studienfach dar. Ursache ist mit Sicherheit auch, dass es in der Schule kein vergleichbares Fach gibt, das die Studieninhalte auch nur ansatzweise abbilden kann. Neben der Inhalte als „große Unbekannte“, die vornehmlich die Frage „Warum Jura?“ betrifft, wird zuvorderst auch die Frage „Wo Jura?“ ganz relevant. Der Kennenlerntag, der von der von dem „richtig einsteigen.“-Team der rechtswissenschaftlichen Fakultät ins Leben gerufen worden ist, soll Studieninteressierte spezifisch über den Studienstandort Bielefeld informieren - vor allem wenn sie mehrere Zulassungsangebote erhalten haben und noch in der Entscheidungsphase für einen konkreten Studienort sind. Neben den universell geltenden Inhalten, die ein Jurastudium betreffen (was vornehmlich Studienablauf und staatliche Prüfung betrifft), wird die Vielzahl an zusätzlichen Angeboten dieses Studiums an der Universität Bielefeld hervorgehoben (wie die internationalen Qualifizierungsangebote, wie auch die Lehre vor Ort mit Tutorials im gesamten Grundstudium), als auch das Leben in der ostwestfälischen Metropole Bielefeld vorgestellt. Ziel des Kennenlerntages ist es somit, den Studieninteressierten eine gute Entscheidungsgrundlage für den Studienort Bielefeld zu vermitteln.


Aktueller Kennenlerntag

12. Februar 2020 in H14 des UHG

Beginn: 10 Uhr

Die Fakultät für Rechtswissenschaft veranstaltet am 12. Februar 2020 einen Kennenlerntag in H 14 des Universitätshauptgebäudes. Startzeit: 10 Uhr.

 

An diesem Tag wird der Ablauf des Jura Studiums an der Uni Bielefeld vorgestellt. Zudem werden Informationen über die besonderen Angebote der Fakultät zum Studieneintsieg und zum Studienabschluss gegeben. Außerdem werden verschiedene Zusatzqualifikationen, die Sie während des Studiums erwerben können, vorgestellt.

 

In der Schnuppervorlesung von Prof. Dr. Schwab lernen Sie einen  Dozenten kennen  und erhalten einen Eindruck von einer Lehrveranstaltung.

 

Alle Studieninteressierten, die sich für einen juristischen Studiengang an der Universität Bielefeld beworben haben, werden gesondert bei e-Mail eingeladen.

 

Es wäre schön, wenn Sie sich dann unter kennenlerntag@uni-bielefeld.de anmelden würden.

Nach der Bewerbung

Das Zulassungsangebot

Der erste Schritt in Richtung Universität Bielefeld

© Universität Bielefeld

Im Verlauf des Verfahrens erhält man unter Umständen ein sog. Zulassungsangebot der Universität Bielefeld.

 

Wenn man dieses annimmt, erhält man alsbald einen Zulassungsbescheid. Dieser steht auf jeden Fall als PDF zum Download bereit. 

Wichtiger Hinweis:

Es können gegebenenfalls ein paar Tage zwischen Annahme des Zulassungsangebots und Zusendung des Zulassungsbescheides vergehen.

 

Der Zulassungsbescheid

(c) Universität Bielefeld

Im Zulassungsbescheid sind das weitere Vorgehen und die Frist für die Einschreibung angegeben.

 

Wichtiger Hinweis:

Es handelt sich hierbei um individuelle Einschreibungsfristen, die in jedem Fall gewahrt werden müssen.

Bei Nichteinhalten der Einschreibungsfrist geht der Studienplatz unwiderruflich verloren.

Die Einschreibung

(c) Universität Bielefeld

Nach Erhalt des Zulassungsbescheides hat man die Möglichkeit, innerhalb der von der Universität Bielefeld gesetzten Frist die Einschreibung vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Zulassung die Gültigkeit.

Die Einschreibung, inkl. der Überweisung des Studienbeitrags, ist zwingende Voraussetzung für den Beginn des Studiums.

Nach der Einschreibung werden Sie die Einladung zur Erstsemesterwoche erhalten und danach kann das Studium beginnen.

 

Einzureichende Unterlagen:

  • Ausgedruckter und unterschriebener Antrag auf Einschreibung
  • ggfs. Generaleinwilligung bei minderjährigen Studierenden
  • Nachweis der Hochschulreife (amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. Nachweis über die Ableistung eines Dienstes, z. B. Wehr- oder Zivildienst (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über die Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (Ortskrankenkasse oder Ersatzkasse) bzw. Nachweis über die Befreiung von der Versicherungspflicht (bei Fragen: rechtl. Grundlagen inkl. Muster)
  • ggf. Zulassungsbescheid des Studierendensekretariates
  • Sprachzertifikat (DSH, TestDaF, Sprachdiplom etc.), sofern die Hochschulreife an einer nichtdeutschsprachigen Einrichtung erworben worden ist.
  • bei früherem Hochschulstudium: Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule
  • bei Quereinstieg (höheres Fachsemester): Einstufungsbescheid der jeweiligen Fakultät
  • abhängig vom gewählten Studienfach ggf. zusätzlich ein fächerspezifischer Nachweis

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