Ganz generell geht es im Fokusbereich AI*IM darum, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in der Medizin mit den Mitteln inklusiver Assistenztechnologie und Künstlicher Intelligenz nachhaltig zu verbessern.
Dieses Ziel ist ethisch von großer Bedeutung: Selbstbestimmung und Teilhabe sind Menschenrechte, Menschen mit Beeinträchtigungen haben deshalb einen moralischen und rechtlichen Anspruch auf Assistenz bei der Wahrnehmung dieser Rechte.
Der Arbeitskreis AI*IM Consent stellt die ethische Dimension der Assistenztechnologie in den Mittelpunkt seiner Forschungen. Partizipativ und interdisziplinär untersucht er die normativen Rahmenbedingungen und intendierten Konsequenzen dieser Technologien sowie die entsprechenden Einschätzungen der darin involvierten Menschen (stakeholder).
In Vorbereitung ist bereits ein Forschungsprojekt in Kooperation mit dem Projekt VR*IM, das die ethischen Aspekte der Nutzung von virtueller Realität zur Unterstützung der Einwilligungsfähigkeit von Patient*innen thematisiert.
Neben konkreten wissenschaftlichen Projekten sieht sich die AI*IM Consent als Anlaufstelle für ethische Fragen und Ideen sowie als ein Ort partizipatorischer Reflexion im Fokusbereich.